Einen Moment bitte...
Jetzt Gratis-
Infopaket anfordern!
Die Entwicklungen um Covid-19 (Corona) bestimmen den Alltag und stellen Staat, Gesellschaft und Wirtschaft gleichermaßen vor noch nie dagewesene Herausforderungen. Es wird deutlich, dass gerade Online-Angebote, wie z. B. eine Weiterbildung durch ein Fernstudium, Möglichkeiten aufzeigen, der Krise sicher zu begegnen und die Zeit der Kurzarbeit effizient zu nutzen. Da sich Weiterbildungsförderungen aktuell ausschließlich auf Fernunterrichtsangebote beschränken, hat die sgd für Sie Möglichkeiten zusammengestellt, damit Sie sich auf Anhieb weiterbilden können.
Sie können in beiden Fällen sofort und unverbindlich Ihre Weiterbildung bei der sgd testen.
Wenn Sie aktuell mehr zeitliche Freiräume haben, können Sie jederzeit mit einem Fernstudium starten. Die sgd bietet Ihnen aufgrund der aktuellen Situation um Covid-19 (Corona) individuell auf Sie ausgerichtete sgd-Fördermaßnahmen, auch wenn Sie keinen Kurzarbeiterbescheid haben und nicht für staatlich bezuschusste Fördermaßnahmen qualifiziert sind.
Nutzen Sie die Angebote der sgd, um sich sicher und bequem online zu Hause weiterzubilden. Die sgd bietet mehr als 170 zertifizierte Fernlehrgänge an, die durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter über Bildungsgutscheine förderfähig sind. Aufgrund von Covid-19 (Corona-Virus) hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Kontaktbeschränkungen erlassen, die dazu führen, dass viele Bildungsträger und Bildungseinrichtungen keine Maßnahmen mehr in Präsenz anbieten dürfen. Deshalb bietet eine Weiterbildung im Fernstudium der sgd Ihnen Flexibilität und erfüllt die notwendigen Anforderungen, um trotz Kontaktbeschränkung Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten.
Die Förderung erfolgt über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Betriebsgröße Ihres Arbeitgebers und kann bis zu 100 % betragen.
Ein Bildungsgutschein ist eine „Kann-Leistung“ der Bundesagentur für Arbeit, um berufliche Weiterbildung zu finanzieren, die den Betroffenen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht.
Es gibt keine konkrete oder verbindliche maximale Höhe für einen Bildungsgutschein. In welchem Umfang die Lehrgangskosten bezuschusst werden, wird individuell entschieden und kann bis zu 100 % übernommen werden.
Aufgrund der besonderen Situation kann es sein, dass es zu Engpässen bei der Terminvergabe durch Ihre Agentur für Arbeit kommt. Auch wenn der Bildungsgutschein der Arbeitsagenturen in der Regel vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden muss, haben wir flexible Lösungen für Sie: Starten Sie gleich mit einem Weiterbildungsangebot der sgd – ohne Risiko und unverbindlich. So bilden Sie sich bequem und erfolgreich von zu Hause weiter.
++++++ Testen Sie die sgd 6 Wochen lang unverbindlich – wir unterstützen Sie in dieser Zeit bei der Suche nach der passenden Förderung! +++++++
Wir unterstützen Sie mit Tipps für das Beratungsgespräch, z. B., indem Sie mit einem konkreten, mit Ihrem Arbeitgeber abgestimmten Bildungswunsch an die Agentur für Arbeit herantreten. Rufen Sie uns an: 06151 3842 6.
Bildungsprämie als Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit:
Die staatliche Bildungsprämie wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (kurz: BMAS) eingeführt, um diejenigen zu fördern, die bisher aufgrund ihres Einkommens die Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme nicht tragen konnten. Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung – auch eines Fernstudiums. Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein.
Wer wird mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie gefördert?
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung, ob für Sie die Bildungsprämie infrage kommt, und nennen Ihnen auch mögliche Alternativen. Rufen Sie uns an: 06151 3842 6.
Eine weitere Möglichkeit Arbeitnehmer*innen zu unterstützen, ergibt sich durch das sogenannte Qualifizierungschancengesetz (früher: WeGeBau). Hierbei kann von Unternehmen ebenfalls bei der Bundesagentur für Arbeit eine Förderung von Lehrgangskosten beantragt werden, um Beschäftigten eine Weiterqualifizierung zu ermöglichen. Erfahren Sie hier mehr, welche Voraussetzungen das Qualifizierungschancengesetz fordert.
Wenn Betriebe aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses die Arbeitszeit vorübergehend verringern und Kurzarbeit anzeigen, zahlt die Agentur für Arbeit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld. Der Hauptzweck der Kurzarbeit ist, bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer*innen zu ermöglichen und Entlassungen zu vermeiden.
++++ Die Agentur für Arbeit nutzt dieses arbeitspolitische Instrument aktuell im Rahmen von Covid-19 (Corona-Virus) zur Arbeitsplatzsicherung. +++++
Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben Arbeitnehmer*innen, wenn:
Die gesetzliche Bezugsdauer beträgt 12 Monate. Sie kann durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die Kurzarbeitenden erhalten grundsätzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt beträgt das Kurzarbeitergeld 67 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts.
Außerdem werden von der Bundesagentur für Arbeit anfallende Sozialversicherungsbeiträge, die aus dem Kurzarbeitergeld resultieren, erstattet.
Kurzarbeitergeld wird auf Antrag des Arbeitgebers oder der Betriebsvertretung gezahlt. Der Antrag auf Kurzarbeit ist innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen. Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats (Anspruchszeitraum), in dem die Tage liegen, für die Kurzarbeitergeld beantragt wird.
Beantragt wird Kurzarbeitergeld über einen Antrag, der online oder per Post an die zuständige Agentur für Arbeit gesendet wird.
Um die Übernahme der Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen zu beantragen, können sowohl der Arbeitgeber als auch der/die Arbeitnehmer*in auf die Agentur für Arbeit zugehen. Dort wird der Anspruch auf die Förderung geprüft und festgestellt, ob eine Förderung nach dem SGB III möglich ist.
Bei Förderung wird in der Regel ein Bildungsgutschein an die/den Beschäftige*n ausgehändigt. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen können die Beschäftigten den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger ihrer Wahl einlösen.
Aktueller Hinweis für Arbeitgeber aufgrund des neuen Arbeit-von-Morgen-Gesetzes (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 10.03.2020 – Regierungsentwurf):
Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiter*innen während der Kurzarbeit. So kann Ihr Unternehmen sogar besser aufgestellt aus einer vorübergehenden Krise hervorgehen. Ihre Vorteile:
Online-Infoveranstaltung
am 28. Juli 2022 | 18:30 Uhr.
Lernen Sie die sgd, die Fernstudiengänge und das Konzept Fernstudium in unserer Online-Infoveranstaltung kennen.
Einen Moment bitte...