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Am 1. Januar 2019 ist das „Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)“ in Kraft getreten. Dessen Ziel ist, Unternehmen und Mitarbeitern im Kontext des digitalen Strukturwandels die Möglichkeit zu schaffen, sich durch zusätzliche Qualifikationen auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten.
Neben einem Recht auf Weiterbildungsberatung für alle Beschäftigten sieht das Gesetz ein umfangreiches finanzielles Förderprogramm für Unternehmen vor. In dessen Rahmen können Unternehmen bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragen, dass die Lehrgangskosten für eine Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter und die daraus entstehenden Arbeitsausfallzeiten übernommen werden.
Die Förderung erfolgt über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Unternehmensgröße Ihres Arbeitgebers und kann bis zu 100 % betragen.
www.bmas.de
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am 24. Mai 2022 | 18:30 Uhr.
Lernen Sie die sgd, die Fernstudiengänge und das Konzept Fernstudium in unserer Online-Infoveranstaltung kennen.
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