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Das Qualifizierungschancengesetz hat die Möglichkeiten der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen erweitert. Es trägt dazu bei, Beschäftigte vor drohender Arbeitslosigkeit zu schützen, die durch technologischen Wandel zustande kommt. Auch Arbeitslose haben durch das Qualifizierungschancengesetz mehr Möglichkeiten, sich weiterzubilden und eine zukunftsträchtige Arbeitsstelle zu finden. In den folgenden Abschnitten informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte des Qualifizierungschancengesetzes.
Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz ist Teil der sogenannten Qualifizierungsoffensive, die von Hubertus Heil, dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, ins Leben gerufen wurde.
Ziel der Qualifizierungsoffensive ist es, den Beschäftigten unabhängig von Lebensalter, Qualifikation und Betriebsgröße Weiterbildung in einer Arbeitswelt zu ermöglichen, die durch schnellen technologischen Wandel geprägt ist. Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen durch das Qualifizierungschancengesetz bessere Möglichkeiten zur Weiterbildung bekommen, wenn sie Tätigkeiten ausüben, welche durch den technologischen Strukturwandel gefährdet sind. Außerdem gibt es durch das Gesetz einen erweiterten Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung sowie erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld. Darüber hinaus gab es eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung von 3,0 Prozent auf 2,5 Prozent. Eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung bis zu einer maximalen Beschäftigungsdauer von 70 Tagen oder drei Monaten wird dauerhaft anerkannt.
Das Qualifizierungschancengesetz bzw. die Qualifizierungsoffensive löst die WeGebAU ab. WeGebAU steht für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen. Es war eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit. Wie es bei der WeGebAU bereits der Fall war, fördert auch die Qualifizierungsoffensive Geringqualifizierte und ältere Beschäftigte besonders.
Was wird gefördert?
Vor dem Qualifizierungschancengesetz wurden lediglich Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte und Beschäftigte ohne Berufsabschluss in Weiterbildungen gefördert. Nun ist die Weiterbildungsförderungunabhängig von Betriebsgröße bzw. Unternehmensgröße, Lebensalter und Qualifikation möglich.
Zudem werden jetzt nicht nur die Weiterbildungskosten gezahlt, auch die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bekommt vermehrt Zuschüsse zum während der Weiterbildung fortgezahlten Arbeitsentgelt. Zuvor waren diese nur bei berufsabschlussorientierten Weiterbildungen möglich. Jetzt sind Arbeitsentgeltzuschüsse auch möglich, wenn es sich um Weiterbildungen handelt, die länger als 160 Stunden dauern und nicht ausschließlich arbeitsplatzbezogen sind.
Durch das Qualifizierungschancengesetz wurden auch die Förderungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter für arbeitslose Menschen erweitert: Bis 2019 wurden dort nur sogenannte Anpassungsqualifizierungen gefördert, also Weiterbildungen, die zur beruflichen Eingliederung absolut notwendig sind. Aktuell werden die Weiterbildungskosten von Erweiterungsqualifikationen übernommen, welche es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, sich auch in Bereichen weiterzubilden, die nicht Teil ihrer bisherigen Arbeitsbiografie waren. Dadurch haben arbeitslose Menschen inzwischen eine bessere Möglichkeit, das Berufsfeld zu wechseln und einer zukunftsträchtigen Arbeit nachzugehen.
Welche Bedingungen stellt das Qualifizierungschancengesetz?
Um an einer Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen, muss eine Weiterbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch in Betracht kommen. Eines der Ziele der Arbeitsförderung, welche im SGB III genannt werden und welches bei vom technologischen Strukturwandel bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zutrifft, ist, dass die Arbeitsförderung dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken soll.
Darüber hinaus gilt, dass der Erwerb Ihres Berufsabschlusses, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegen muss. Außerdem dürfen Sie in den letzten vier Jahren vor der Antragstellung nicht an einer nach dieser Vorschrift geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
Nach wie vor gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf die Übernahme von Lehrgangskosten. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, die Entscheidung über die Förderung liegt also bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Im Falle der Beschäftigten geht es hierbei vor allem darum, ob die Weiterbildung notwendig ist, um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Wie wird gefördert?

Wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Weiterbildungsbedarf hat und die Bedingungen zur Weiterbildungsförderung erfüllt, hat sie oder er die Möglichkeit, von der Agentur für Arbeit nach einer persönlichen Beratung einen Bildungsgutschein zu erhalten. In diesem werden Bildungsziel, Dauer und Geltungsbereich festgelegt. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann dann mit dem Bildungsgutschein an einer zugelassenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit enthält Informationen dazu, welche Weiterbildungsmaßnahmen zugelassen sind.
Ob man die Weiterbildungsmaßnahme neben der Arbeit absolviert oder die Arbeit unterbricht, hängt von den Vereinbarungen ab, die im Betrieb getroffen wurden. Das Gesetz gibt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern durch Arbeitsentgeltzuschüsse Anreize, die Beschäftigten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für Weiterbildungen freizustellen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- In der Weiterbildung müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
- Die Weiterbildung muss durch einen Träger durchgeführt werden, der nach AZAV zugelassenen ist – zum Beispiel die sgd.
- Ihr Lehrgang muss mindestens 160 Stunden umfassen, wie das bei allen sgd-Lehrgängen der Fall ist.
- Aufstiegsfortbildungen, welche nach dem AFBG förderfähig sind (siehe Aufstiegs-BAföG), sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Wie erhält mein Arbeitgeber den Bildungsgutschein?
- Wählen Sie zunächst gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber den für Sie passenden sgd-Lehrgang aus. Eine Auflistung unserer 170 nach AZAV zugelassenen Lehrgänge finden Sie in der beiliegenden Übersicht und unter: www.sgd.de/azav.
- Kontaktieren Sie die für Ihre Region zuständige Arbeitsagentur und bitten Sie um die Ausstellung eines Bildungsgutscheins für den von Ihnen gewählten sgd-Lehrgang. Ihr Ansprechpartner vor Ort entscheidet über die Vergabe.
- Senden Sie den Original-Bildungsgutschein und die Anmeldung für Ihren Lehrgang bitte an: Studiengemeinschaft Darmstadt GmbH, Postfach 10 01 64, 64201 Darmstadt.
Kann während der Kurzarbeit eine Weiterbildung gefördert werden?
Bei schlechter Auftragslage, die durch globale Probleme wie die Corona-Pandemie oder Lieferkettenprobleme ausgelöst wurden, hat sich die Kurzarbeit als eine gut funktionierende Maßnahme herausgestellt, die Kündigung der Angestellten zu vermeiden. Während der Kurzarbeit kann eine Weiterbildung stattfinden und mit Förderleistungen unterstützt werden, allerdings greift dann nicht das Qualifizierungschancengesetz, sondern das Beschäftigungssicherungsgesetz. Nach dem aktuellen Stand dieses Gesetzes werden der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber bis zum 31.7.2023 Lehrgangskosten für Weiterbildungsmaßnahmen abhängig von der Betriebsgröße ganz oder teilweise erstattet.
Informationen für Betriebe zur Weiterbildung ihrer Beschäftigten
Die Weiterbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist angesichts des digitalen Wandels auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sinnvoll und wichtig. Die gestiegenen fachlichen Kompetenzen und Qualifikationen wirken sich positiv auf den Erfolg des Unternehmens aus und das Angebot einer Weiterbildungsförderung wirkt motivierend auf die Beschäftigten.
Durch das Qualifizierungschancengesetz können sowohl Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten als auch zum Arbeitsentgelt geleistet werden. Die Höhe dieser finanziellen Förderleistungen ist von der Unternehmensgröße abhängig. Sind es unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ist eine Kostenerstattung von bis zu 100 % möglich, bei unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind bis zu 50 % Kostenerstattung möglich, von 250 Mitarbeitern an können bis zu 25 % und von 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an bis zu 15 % der Kosten erstattet werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können bei der Bundesagentur für Arbeit den Zuschuss zum Arbeitsentgelt online anfragen.
Häufig gestellte Fragen zum Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet Beschäftigten und Unternehmen umfangreiche Möglichkeiten zur Förderung von Weiterbildungen. Im Rahmen des QCG können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen beantragen, um ihre beruflichen Qualifikationen zu verbessern und sich auf neue Anforderungen im Arbeitsmarkt vorzubereiten. Unternehmen können zudem Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, um Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten zu planen und zu organisieren.
Um die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes nutzen zu können, muss man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zunächst eine Beratung bei der Agentur für Arbeit oder einem Bildungsträger in Anspruch nehmen. Dabei wird geprüft, ob eine Förderung der Weiterbildung in Frage kommt und welche Maßnahmen geeignet sind. Zudem muss man die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, wie beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine Beschäftigung in einem Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Für Unternehmen gelten spezielle Regelungen, die in der Regel eine betriebsinterne Bedarfsanalyse und eine Beratung durch die Agentur für Arbeit oder einen Bildungsträger vorsehen.
Um die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes ideal auszunutzen, sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele in Bezug auf die Weiterbildung definieren und planen. Dabei kann eine professionelle Beratung durch die Agentur für Arbeit oder andere Bildungsträger helfen. Auch die Wahl des richtigen Weiterbildungsangebots ist entscheidend, um die gewünschten Kompetenzen zu erwerben und sich erfolgreich weiterzubilden. Es empfiehlt sich daher, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich im Vorfeld über die Inhalte und Ziele der Weiterbildung zu informieren.