Einen Moment bitte...
Auf dieser Seite erfahren Sie alles über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), der Arbeitssuchende (unabhängig vom Leistungsbezug) oder Berufsrückkehrende dabei fördern soll, Arbeit zu finden und wieder ins Berufsleben einzusteigen.
Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument für Arbeitsuchende. Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter werden sogenannte „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ nach § 45 SGB III gefördert. Dazu zählen auch Coachings, die Arbeitssuchenden dabei helfen sollen, sich auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt besser zu orientieren und mehr über ihre beruflichen Perspektiven zu erfahren. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sie den nächsten Karriereschritt planen, Berufsrückkehrer sind, also nach langer Pause wieder ins Berufsleben einsteigen möchten, oder einen Jobwechsel anstreben.
Wer hat Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Folgende Personen können gefördert werden:
- Beschäftigte, die durch ein Coaching eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden möchten
- Arbeitslose und Arbeitssuchende, die eine berufliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt anstreben
- Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden
- Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag ausläuft oder denen eine Kündigung droht
- Personen, die ein Coaching für ihre berufliche Eingliederung benötigen oder aus der Elternzeit in die Beschäftigung zurückkehren
- Personen, die sich wegen Krankheit beruflich neu orientieren müssen
Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausgestellt werden. Dieser ist deutschlandweit einlösbar. Das Einlösen muss bei einem zugelassenen Träger und im Rahmen der eingetragenen Gültigkeitsdauer erfolgen.
In der Regel beträgt die Förderung 100 % der Maßnahmengebühr. Nehmen Sie sich in jedem Fall ausreichend Zeit, um ein für Sie passendes Coaching-Angebot auszuwählen.
Unsere Förderexperten beraten und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins. Rufen Sie uns einfach an.
Unsere Coaching-Angebote im Überblick
Bei der sgd können Sie aus verschiedenen förderfähigen Coaching-Angeboten wählen, die sich für eine Finanzierung mit dem AVGS eignen:
Unsere Coaching-Maßnahmen sind Online-Einzelcoachings und werden von erfahrenen Coaches durchgeführt. Sie sind ortsunabhängig und zeitlich flexibel gestaltet. Pro Woche finden zwei Coaching-Termine im Umfang von jeweils 90 min statt. Die Gesamtdauer der Coaching-Maßnahmen variiert von 8, 10, 12 bis 16 Wochen.
Sie benötigen gut funktionierende Technik: PC, Laptop oder Tablet, eine gute Internetverbindung und grundlegende Kenntnisse im Umgang mit gängiger Anwender-Software.
Nach dem Coaching erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung und können diese Ihren Bewerbungsunterlagen und bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vorlegen.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen
Für den Erhalt eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins ist ein persönliches Gespräch mit einer Beraterin oder einem Berater Ihrer zuständigen Arbeitsagentur (Bundesagentur für Arbeit) oder im Jobcenter notwendig. Gemeinsam wird geklärt und entschieden, welche Maßnahme für das Erreichen der beruflichen Ziele notwendig bzw. hilfreich ist. Nach eingehender Beratung erhalten Sie dort mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung des AVGS, da es sich um eine sogenannte Ermessensleistung handelt. Die Entscheidung darüber liegt also im Ermessen der Arbeitsvermittlerin oder des Arbeitsvermittlers. Nutzen Sie das Angebot und machen Sie sich (wieder) fit für die Chancen und Herausforderungen des Berufslebens.
Welche Arten von AVGS gibt es?
Es gibt drei unterschiedliche Varianten des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins, die von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt werden: den AVGS MAT, den AVGS MAG und den AVGS MPAV. Folgend fassen wir kurz zusammen, für welche Art der Förderung die einzelnen AVGS geeignet sind.
AVGS MAT – zugelassener Maßnahmeträger
Dieser Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist für Coachings bei einem „Maßnahmeträger“ gedacht. Der „Maßnahmeträger“ ist die Einrichtung, die die Coaching-Maßnahme durchführt. Die sgd ist ein zugelassener Bildungsträger, daher ist diese Variante des AVGS die richtige für die Teilnahme an einer Coaching-Maßnahme der sgd.
AVGS MAG – Maßnahmen beim Arbeitgeber
MAG steht für „Maßnahmen bei einem Arbeitgeber“. Hierbei handelt es sich um die Probearbeit bei einem Arbeitgeber, bei der man durch eine Fachkraft betreut wird. Diese Art des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins ist für Coaching-Maßnahmen der sgd nicht relevant.
AVGS MPAV – Maßnahme private Arbeitsvermittlung
Der AVGS MPAV gilt für die private Arbeitsvermittlung. Private Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler stellen den Kontakt zwischen Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern und Bewerberinnen/Bewerbern her. Die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler werden erst finanziell honoriert, wenn sie die arbeitssuchende Person in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt haben. Da die Arbeitsvermittlung keine Dienstleistung der sgd ist, ist auch diese Art des AVGS nicht die richtige für die Teilnahme an einem Coaching der sgd.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) einlösen: Ihre Anmeldung bei der sgd
Nachdem Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten haben, können Sie hier Ihr Anmeldeformular herunterladen. Anschließend senden Sie bitte das Formular plus den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein im Original an uns.
Unser Betreuungsteam prüft, ob die fachlichen Anforderungen an die Coaching-Maßnahme erfüllt sind, und informiert Sie über den Aufnahmestatus. Sie können gerne vor dem Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter auf uns zukommen, um zu besprechen, welche Coaching-Angebote für Sie geeignet sind.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Stöbern in den Coaching-Angeboten – Sie finden bestimmt das passende Coaching!
Anmeldeverfahren
In 4 Schritten in eine Coachingmaßnahme mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Beratung bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter
In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner oder Ihrer Ansprechpartnerin der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter wird geklärt, ob Sie ein persönliches Coaching benötigen, um sich eine nachhaltige berufliche Perspektive zu erarbeiten.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten
Ihr Berater oder Ihre Beraterin prüft im Gespräch, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, und stellt den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein meist direkt während des Beratungsgesprächs aus.
Beratung bei der sgd
Rufen Sie uns unter 06151 3842 754 an und lassen sich von unserem AZAV-Team beraten. Wir beantworten gerne ihre Fragen zu den Coaching-Angeboten und deren Ablauf
Coaching starten
Nun können Sie Ihr Coaching starten. Sie erhalten von uns Ihre Unterlagen und schon geht es los. Die Kosten Ihres Coachings werden von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter übernommen.
Unterschied zwischen Bildungsgutschein & Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Der Bildungsgutschein dient der Übernahme der Kosten für die berufliche Weiterbildung oder eine Umschulung bei einem Bildungsträger nach § 81 SGB III. Bei der sgd gibt es einige förderfähige (AZAV-zertifizierte) Kurse, mit denen Sie Ihre beruflichen Kenntnisse erweitern oder auch neue erlernen können. Kurse, die Sie mit dem Bildungsgutschein bei der sgd absolvieren können, gibt es beispielsweise in den Bereichen Allgemeinbildung und Sprachen, Wirtschaft, Informatik & Digitale Medien u. v. m.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein dient der Übernahme der Kosten für Unterstützungsmaßnahmen (Coachings), mit deren Hilfe Sie möglichst bald ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, welches bzw. welche Ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Es handelt sich dabei um sogenannte „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ nach § 45 SGB III. Wie Sie in der Übersicht weiter oben sehen, bietet die sgd verschiedene Arten von Coachings an, die genau auf Ihren gewünschten Karriereweg hinarbeiten. Auch zur beruflichen Neuorientierung finden Sie bei der sgd das passende Coaching.
FAQ zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Sie beantragen den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter.
Die Gültigkeit des AVGS ist nicht per Gesetz geregelt und wird von der zuständigen Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter entschieden. In der Regel beträgt die Gültigkeit aber drei Monate.
Ihnen entstehen keine Kosten für die Aktivierungsmaßnahme, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid).
Sollten Ihnen Kosten für Fahrt und Kinderbetreuung entstehen, erstattet Ihnen diese die zuständige Arbeitsagentur / das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen. Fragen Sie auf jeden Fall vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter nach.
Ein AVGS wird ausgestellt für sogenannte „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ nach § 45 SGB III, beispielsweise Coachings. Mit dem Bildungsgutschein hingegen werden berufliche Weiterbildungen oder Umschulungen nach § 81 SGB III gefördert.