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Bildungsurlaub dient der Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen und bezeichnet den Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung.
Der Bildungsurlaub ist eine besondere Form des bezahlten Urlaubs. Dieser Sonderurlaub dient ausschließlich zur beruflichen oder politischen Weiterbildung. Um deutlich zu machen, dass es sich um keinen Erholungsurlaub handelt, wird häufig auch der Begriff „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“ verwendet. Der Anspruch auf Bildungsurlaub obliegt der Bildungshoheit und wird deshalb von den einzelnen Bundesländern individuell festgelegt. Die Unterschiede der Ansprüche sind dabei sehr groß. In Bayern beispielsweise gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. In Niedersachsen sind es hingegen 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr.
In den Bundesländern, in denen der gesetzliche Anspruch vorhanden ist, haben alle Arbeitnehmer*innen und Auszubildende in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst Anspruch auf den Bildungsurlaub. Beamt*innen, Richter*innen und Zivildienstleistende sind nicht anspruchsberechtigt. In einigen Bundesländern gibt es Sonderregelungen. Laut dem Bildungsfreistellungsgesetz in Rheinland-Pfalz haben beispielsweise Auszubildende erst nach zwölf Monaten und alle anderen Arbeitnehmer*innen erst nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Bildungsfreistellung. Das Bildungsurlaubsgesetz von Berlin gestattet Arbeitnehmer*innen unter 25 Jahren sogar zehn Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Auch die Frist der Antragstellung ist unterschiedlich. So schreibt das Bildungszeitgesetz von Baden-Württemberg beispielsweise eine 6-wöchige Frist vor, während es auch Bundesländer wie Bremen gibt, bei denen nur vier Wochen vorher ein Antrag gestellt werden muss.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber einen Bildungsurlaub genehmigen, falls das Gesetz (z. B. das Berliner Bildungsurlaubsgesetz oder das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz) in seinem Bundesland es so vorschreibt. Allerdings gibt es auch Ausnahmefälle, bei denen ein Antrag auf Bildungsurlaub abgelehnt werden kann. Diese Ausnahmefälle müssen nachvollziehbar und belegbar sein. Mögliche Gründe für eine Ablehnung sind:
Eine Ablehnung von Bildungsurlaub muss immer schriftlich erfolgen. Wurde der Antrag abgelehnt, lohnt es sich, direkt einen neuen Antrag für einen anderen Termin oder eine andere Bildungsveranstaltung zu stellen. Wenn die Bildungsfreistellung in einem Kalenderjahr aus unterschiedlichen Gründen nicht in Anspruch genommen wurde, kann diese in das nächste Kalenderjahr übertragen werden.
Nein, der Arbeitgeber darf die Bildungsfreistellung nicht vom Jahresurlaub abziehen. Der Bildungsurlaub ist ein Sonderurlaub, bei dem ebenfalls die Fortzahlung des Gehaltes gewährleistet wird. Der im Arbeitsvertrag festgelegte Erholungsurlaub für ein Kalenderjahr bleibt weiterhin bestehen.
Das Weiterbildungsangebot ist breit gefächert. Grundsätzlich kann der/die Arbeitnehmer*in frei entscheiden, welche Bildungsmaßnahme er/sie besuchen möchte. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung in dem Bundesland des/der Arbeitnehmer*in anerkannt ist. In Nordrhein-Westfalen sind beispielsweise diverse Yogakurse, Excel-Schulungen oder Rhetorik-Kurse anerkannt. In anderen Bundesländern kann währed des Bildungsurlaubs sogar ein Gleitschirm-Schein erworben werden. Es sind auch Sprachreisen ins Ausland möglich. Allerdings könnte der/die Arbeitgeber*in die Bildungszeit ablehnen, falls die Bildungsmaßnahme nichts mit dem Beruf zu tun hat. Verschiedene Gerichte haben dazu unterschiedlich entschieden.
Wenn Sie folgende Schritte beachten, erhöhen Sie Ihre Chancen, den Bildungsurlaub genehmigt zu bekommen:
Nach dem Bildungsurlaub müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Teilnahmebestätigung einreichen, damit nachgewiesen wird, dass Sie auch dort waren. Falls Sie wärend des Zeitraums des Bildungsurlaubs krank werden, müssen Sie dies unverzüglich dem Arbeitgeber melden.
Wird der Bildungsurlaub abgelehnt, versuchen Sie es mit einem neuen Termin oder mit einer anderen Maßnahme, falls Sie sich für weitere Maßnahmen interessieren.
Bei akademischen Fernstudiengängen ist die Beantragung von Bildungsurlaub häufig kompliziert. Denn hier müssen die detaillierten Vorgaben der Bundesländer berücksichtigt werden. In manchen Bundesländern sind Fernstudiengänge anerkannt, in anderen Bundesländern hingegen muss die Anerkennung zunächst beantragt werden. In den meisten Fällen jedoch kann man Bildungsurlaub für Präsenzveranstaltungen beantragen. Für das Selbststudium zu Hause geht das in den meisten Fällen nicht.
Auch die Corona-Pandemie sorgt dafür, dass viele Weiterbildungskurse nicht stattfinden können. Wenn die Weiterbildung nicht wahrgenommen werden kann, so dient der Bildungsurlaub nicht der Erholung. Stattdessen müssen die Arbeitnehmer auf Ausweichtermine warten. Der Anspruch auf den Bildungsurlaub bleibt weiterhin bestehen und kann zu einem anderen Zeitpunkt wahrgenommen werden.
Das Arbeitsleben findet während der Pandemie größtenteils von zu Hause aus statt. Der Bildungsurlaub kann nicht ausschließlich online stattfinden, da dieser nach dem Prizip allgemein nicht anerkannt ist. Allerdings bieten die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis den Bildungsurlaub trotzdem anerkennen kann. Einen Anspruch gibt es hierauf aber nicht.
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