Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern

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Der Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern dient dazu, sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Dafür wird man eine Zeit lang bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freigestellt. Der Begriff Bildungsurlaub wird dafür nach wie vor häufig verwendet. Da es sich dabei aber nicht wirklich um Urlaub handelt, gibt es in vielen Bundesländern andere Bezeichnungen dafür, z. B. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. In Mecklenburg-Vorpommern ist die offizielle Bezeichnung des Bildungsurlaubs Bildungsfreistellung. Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung wird dort mit dem Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsfreistellungsgesetz – BfG M-V) geregelt.  

 

Wer hat in Mecklenburg-Vorpommern Anspruch auf Bildungsurlaub?

In Mecklenburg-Vorpommern haben Beschäftigte, deren Beschäftigungsstelle bzw. Arbeitsschwerpunkt in diesem Bundesland liegt, Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme am Bildungsurlaub. Das Beschäftigungsverhältnis muss bei Antragstellung mindestens sechs Monate bestanden haben.  Sie können aus anerkannten Bildungsveranstaltungen frei auswählen. Auszubildende haben ebenfalls Anspruch auf Bildungsurlaub, dieser beschränkt sich jedoch auf die Teilnahme an einer Veranstaltung der politischen Bildung oder bzw. die Qualifikation für ein Ehrenamt.

 

Für welche Bildungsveranstaltungen kann man in Mecklenburg-Vorpommern Bildungsurlaub nehmen?

In Mecklenburg-Vorpommern lässt sich für Veranstaltungen aus zahlreichen Themengebieten Bildungsurlaub nehmen. Berufsbezogene Angebote gibt es beispielsweise aus den Bereichen Banken, Versicherungen und Immobilien, dem Bauwesen, dem Büro- und Sekretariatswesen, dem Maschinenbau, der Informatik und vielen mehr. Auch für das Erlernen von einer von zahlreichen Sprachen lässt sich in Mecklenburg-Vorpommern die Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen. Im Rahmen der politischen Bildung befinden sich unter anderem Seminare zur Finanzpolitik, Demokratie oder zum ökonomischen Grundwissen.         

 

 

Wie viele Tage kann man in Mecklenburg-Vorpommern Bildungsurlaub nehmen?

Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern haben den Anspruch auf zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren, wenn der Zeitraum mit dem ersten Januar eines ungeraden Kalenderjahres beginnt. Beginnt das Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr, hat der oder die Beschäftigte in diesem Jahr Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub. Auszubildende haben während der gesamten Berufsausbildung einen Freistellungsanspruch auf 5 Tage für den Bildungsurlaub. 

 

Welche Fristen muss man für den Bildungsurlaub in Hessen beachten?

Mindestens acht Wochen vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung muss der Antrag auf Freistellung bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eingereicht werden. Wenn die Beschäftigungsstelle den Antrag ablehnt, muss dies begründet werden und spätestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Bis spätestens eine Woche nach der Weiterbildungsveranstaltung müssen die Beschäftigten die Teilnahme mit einer Teilnahmebestätigung schriftlich nachweisen.   

 

Einschränkungen beim Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn in einem Betrieb in einem Kalenderjahr zweieinhalbmal so viele Tage für die Freistellung zum Bildungsurlaub genehmigt wurden, wie es Beschäftigte gibt, kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen. Also z. B., wenn 25 Beschäftigte, die alle regelmäßig fünf Tage pro Woche arbeiten, in einem Betrieb mit 50 Beschäftigten bereits Bildungsurlaub genehmigt bekommen haben. Hat der Betrieb nicht mehr als 20 Beschäftigte, sind es eineinhalbmal so viele Tage. In einem Betrieb mit 20 Beschäftigten haben also pro Kalenderjahr nur sechs Beschäftigte, die alle regelmäßig fünf Tage pro Woche arbeite, den Anspruch auf die Freistellung zum Bildungsurlaub.

 

Das für den Bildungsurlaub zuständige Ministerium ist in Mecklenburg-Vorpommern folgendes:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Friedrich-Engels-Str. 47

19061 Schwerin

Telefon: 0385 39910

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