Mitarbeiterqualifizierung fast zum Nulltarif – mit dem Qualifizierungschancengesetz

Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) reagiert der Gesetzgeber auf die Herausforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt. Es erweitert die finanziellen Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsmaßnahmen, stärkt die Qualifizierung von Beschäftigten im digitalen und strukturellen Wandel und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Belegschaft zukunftssicher aufzustellen. Ziel ist es unter anderem, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Beschäftigte aktiv vor drohender Arbeitslosigkeit zu schützen. Erfahren Sie im nachfolgenden Video mehr über die Chancen und Möglichkeiten, die das QCG für Weiterbildungen im Fernunterricht bietet.

QCG im Fernstudium

Nutzen Sie das Qualifizierungschancengesetz (QCG), um Weiterbildungen im Fernstudium zu fördern – und Ihr Team zukunftssicher aufzustellen. Das Video zeigt kurz und knapp, wie es funktioniert.

Weiterbildung für Ihr Personal bis zu 100 % staatlich förderbar – Fachkräftesicherung mit der Qualifizierungsoffensive für Beschäftigte

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Unternehmen mit hohen Förderungen gezielt in die Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden zu investieren. Mit staatlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit fördern Sie Ihre Mitarbeitenden, sichern so die Fachkräftebasis des Unternehmens und steigern Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Finanzielle Entlastung

Je nach Betriebsgröße übernimmt die Arbeitsagentur bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und beteiligt sich an den Arbeitsentgeltkosten. So senken Sie Ihre Lohnaufwendungen deutlich und entlasten Ihr Budget.

Flexibler Kompetenzaufbau

Ob digitale Fähigkeiten, Fachwissen oder Future Skills – mit dem Qualifizierungschancengesetz gestalten Sie passgenaue Weiterbildungen und fördern gezielt Know-how für die Zukunft Ihres Unternehmens.

Mitarbeiterbindung

Gezielte Weiterbildungen stärken Motivation, Zufriedenheit und Bindung Ihrer Mitarbeitenden. So fördern Sie Loyalität und sichern langfristig wertvolles Fachwissen für Ihr Unternehmen.

„Unsere spezialisierte Beratung von A bis Z führt Sie durch den QCG-Antragsprozess, um Fördermittel zu sichern und Ihre Mitarbeitenden erfolgreich weiter zu entwickeln und Wissenslücken zu schließen. Wir beraten Sie gerne!“

Frank Blümel
Leiter Geschäftsentwicklung - geförderte Weiterbildung

Buchen Sie gleich Ihren Beratungstermin bei unseren Kolleg:innen von Klett Corporate Education:


Ihr digitaler Förderberater zum Qualifizierungs­chancen­gesetz

Entdecken Sie, ob Sie Ihren SGD-Wunschkurs nach dem Qualifizierungs­chancen­gesetz fördern lassen können: Beantworten Sie schnell ein paar Fragen per Mausklick und Sie haben im Handumdrehen Ihr Ergebnis.

QCG-Förderberater 2/11
Für wen ist die Förderung?

QCG-Förderberater 3/11
In welchem Fachgebiet wollen Sie Ihre Weiterbildung absolvieren?
In welchem Fachgebiet wollen Sie Ihre Beschäftigten weiterbilden?

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Für welchen Kurs interessieren Sie sich?

Wählen Sie zunächst die Kategorie und dann Ihren Wunschkurs aus!

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Haben Sie eine mind. 2-jähige Berufs­ausbildung erfolgreich abgeschlossen?
Haben Ihre Beschäftigten eine mind. 2-jähige Berufs­ausbildung erfolgreich abgeschlossen?

QCG-Förderberater 6/11
Liegt diese
Berufsausbildung
mind. 2 Jahre zurück?

QCG-Förderberater 7/11
Haben Sie sich bereits eine Weiter­bildung nach dem Qualifizierungs­chancen­gesetz fördern lassen?
Haben sich Ihre Beschäftigten bereits eine Weiter­bildung nach dem Qualifizierungs­chancen­gesetz fördern lassen?

QCG-Förderberater 8/11
Liegt diese
Weiterbildung
mind. 2 Jahre zurück?

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Kreuzen Sie jede Aussage an, die auf Ihr Unternehmen zutrifft:

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Kreuzen Sie jede Aussage an, die auf SieIhr Unternehmen zutrifft:

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Schade,

leider erfüllen Sie nicht alle Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetzes.

Bitte wenden Sie sich an unsere kostenlose Studienberatung: Wir finden gemeinsam eine alternative Förder- oder Finanzierungsmöglichkeit, z. B. im Zusammenhang mit Strukturwandel oder Fachkräftemangel.

E-Mail: beratung@sgd.de Tel.: 06151 3842 6

QCG-Förderberater Ergebnis
Herzlichen Glückwunsch!

Eine Förderung Ihrer SGD-Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz ist sehr wahrscheinlich. Bewerben Sie sich jetzt bei der Agentur für Arbeit, die über eine verbindliche Zusage entscheidet.

Wir senden Ihnen gern alle notwendigen Unterlagen für die Antragstellung und eine detaillierte Anleitung zum Anmeldeprozess zu. Einfach Formular auffüllen und absenden.


Checkliste: Diese Kriterien müssen erfüllt sein

  • Die Qualifizierung umfasst mindestens 120 Stunden (das ist bei der SGD sichergestellt)
  • Der Weiterbildungsanbieter und Bildungsangebot sind AZAV-zertifiziert (das ist bei der SGD sichergestellt)
  • Der/die zu qualifizierende Mitarbeitende ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt
  • Die letzte Berufsausbildung oder nach QCG geförderte Weiterbildung des/der betreffenden Mitarbeitenden liegt mindestens zwei Jahre zurück.
  • Die Weiterbildung passt zu den Zielen der Qualifizierungsoffensive
  • Es handelt sich um einen Lehrgang, der nicht nach AFBG (Aufstiegs-BAföG) förderberechtigt ist
  • Die Weiterbildung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Hygieneschulungen)
  • In der Weiterbildung müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Qualifizierungschancengesetz Wie wird gefördert?

Wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Weiterbildungsbedarf hat und die Bedingungen zur Weiterbildungsförderung erfüllt, hat sie oder er die Möglichkeit, von der Agentur für Arbeit nach einer persönlichen Beratung einen Bildungsgutschein zu erhalten. In diesem werden Bildungsziel, Dauer und Geltungsbereich festgelegt. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann dann mit dem Bildungsgutschein an einer zugelassenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Die Aus- und Weiterbildungsdatenbank mein NOW der Bundesagentur für Arbeit enthält Informationen dazu, welche Weiterbildungsmaßnahmen zugelassen sind.

Ob man die Weiterbildungsmaßnahme neben der Arbeit absolviert oder die Arbeit unterbricht, hängt von den Vereinbarungen ab, die im Betrieb getroffen wurden. Das Gesetz gibt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern durch Arbeitsentgeltzuschüsse Anreize, die Beschäftigten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für Weiterbildungen freizustellen.

Was wird gefördert?

Zwei Weiterbildungsarten für Ihre Beschäftigten sind förderfähig:

  • Abschlussorientierte Qualifizierungen für geringqualifizierte, an- und ungelernte Beschäftigte
  • Anpassungsqualifizierungen für alle Beschäftigten ab einer Weiterbildungsdauer von 120 Zeitstunden

Ablauf der Beantragung

Gemeinsame Auswahl der Weiterbildung durch Mitarbeitende und Unternehmen

Beratungsgespräch mit unseren Experten von Klett Corporate Education zur Validierung des Weiterbildungswunsches

Kontaktaufnahme zum zuständigen Arbeitgeberservice und Durchlaufen des Antragsverfahrens

Erhalt der Kostenübernahmezusage durch den Arbeitgeberservice


Downloads


 

Häufig gestellte Fragen zum Qualifizierungschancengesetz

 

Durch das Qualifizierungschancengesetz können sowohl Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten wie den Lehrgangskosten als auch zum Arbeitsentgelt geleistet werden. Die Höhe dieser finanziellen Förderleistungen ist von der Unternehmensgröße abhängig. Sind es unter 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ist eine Kostenerstattung von bis zu 100 % möglich, bei unter 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind bis zu 50 % Kostenerstattung möglich. Ab einer Betriebsgröße von 500+ Mitarbeitern können bis zu 25 % der Lehrgangskosten erstattet werden. Zusätzlich ist ein Arbeitsentgeldzuschuss während der Qualifizierung möglich: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können bei der Bundesagentur für Arbeit den Zuschuss zum Arbeitsentgelt online anfragen. Die Förderung variiert also je nach Unternehmensgröße, wobei kleinere Unternehmen oft höhere Unterstützung erhalten. Die Betriebsgröße spielt somit eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der Förderhöhe im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet Beschäftigten und Unternehmen umfangreiche Möglichkeiten zur Förderung von Weiterbildungen. Im Rahmen des QCG können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen beantragen, um ihre beruflichen Qualifikationen zu verbessern und sich auf neue Anforderungen im Arbeitsmarkt vorzubereiten. Unternehmen können zudem Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, um Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten zu planen und zu organisieren.

Um die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes nutzen zu können, muss man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zunächst eine Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit oder einem Bildungsträger in Anspruch nehmen. Dabei wird geprüft, ob eine Förderung der Weiterbildung in Frage kommt und welche Maßnahmen geeignet sind. Zudem muss man die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, wie beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in einem Unternehmen. Für Unternehmen gelten spezielle Regelungen, die in der Regel eine betriebsinterne Bedarfsanalyse und eine Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit oder einen Bildungsträger vorsehen.

Um die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes ideal auszunutzen, sollten Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele in Bezug auf die Weiterbildung definieren und planen. Dabei kann eine professionelle Beratung durch die Agentur für Arbeit oder andere Bildungsträger helfen. Auch die Wahl des richtigen Weiterbildungsangebots ist entscheidend, um die gewünschten Kompetenzen zu erwerben und sich erfolgreich weiterzubilden. Es empfiehlt sich daher, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich im Vorfeld über die Inhalte und Ziele der Weiterbildung zu informieren. Dank des Arbeitsentgeltzuschusses können Unternehmen ihre Mitarbeitenden gezielt weiterqualifizieren und dabei finanziell entlastet werden.


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