Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Staatliche Förderung für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden
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Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) unterstützt Unternehmen dabei, die Weiterbildung ihrer Beschäftigten staatlich fördern zu lassen. Je nach Unternehmensgröße und Qualifizierungsmodell können bis zu 100 % der Weiterbildungskosten sowie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt übernommen werden.
Die Beratung zum Qualifizierungschancengesetz übernimmt unser Partner Klett Corporate Education (KCE). Als spezialisierter Dienstleister begleiten sie Partner-Unternehmen der SGD von der ersten Einordnung über die Förderberechnung bis hin zur Antragstellung und Umsetzung.
QCG in der Praxis: Förderpotenziale realistisch einschätzen
Wie hoch ist die Förderung tatsächlich? Welche Weiterbildungsmodelle sind wirtschaftlich sinnvoll?
Die exklusive QCG-Studie von Klett Corporate Education zeigt anhand realer Unternehmensbeispiele, wie das Qualifizierungschancengesetz in der Praxis wirkt – finanziell, organisatorisch und strategisch.
So setzt sich die QCG-Förderung zusammen
Die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz besteht aus mehreren Bausteinen. Wie hoch die Unterstützung ausfällt, hängt unter anderem von der Unternehmensgröße, dem Qualifizierungsumfang und dem Zeitmodell ab.
Ihr QCG-Förderpotenzial berechnen
Mit dem QCG-Förderrechner von Klett Corporate Education erhalten Sie in wenigen Schritten eine erste Einschätzung, wie hoch die staatliche Förderung für Ihre geplante Weiterbildung ausfallen kann – unverbindlich und transparent.
In 4 Schritten zu Ihrem Ergebnis
Berechnungsgrundlage
0 €
Fördersatz (Lehrgangs-Kostenübernahme)0%
Gehaltskosten-Zuschuss (monatlich)0 €
Fördersatz (Gehaltskosten-Zuschuss )0%
Lehrgangsdauer0 Monate
0 €
QCG im Fernstudium
Nutzen Sie das Qualifizierungschancengesetz (QCG), um Weiterbildungen im Fernstudium zu fördern – und Ihr Team zukunftssicher aufzustellen. Das Video zeigt kurz und knapp, wie es funktioniert.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Finanzielle Entlastung
Je nach Betriebsgröße übernimmt die Arbeitsagentur bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und beteiligt sich an den Arbeitsentgeltkosten. So senken Sie Ihre Lohnaufwendungen deutlich und entlasten Ihr Budget.
Flexibler Kompetenzaufbau
Ob digitale Fähigkeiten, Fachwissen oder Future Skills – mit dem Qualifizierungschancengesetz gestalten Sie passgenaue Weiterbildungen und fördern gezielt Know-how für die Zukunft Ihres Unternehmens.
Mitarbeiterbindung
Gezielte Weiterbildungen stärken Motivation, Zufriedenheit und Bindung Ihrer Mitarbeitenden. So fördern Sie Loyalität und sichern langfristig wertvolles Fachwissen für Ihr Unternehmen.
Buchen Sie gleich Ihren Beratungstermin bei unseren Kolleg:innen von Klett Corporate Education:
Häufig gestellte Fragen zum Qualifizierungschancengesetz
Durch das Qualifizierungschancengesetz können sowohl Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten wie den Lehrgangskosten als auch zum Arbeitsentgelt geleistet werden. Die Höhe dieser finanziellen Förderleistungen ist von der Unternehmensgröße abhängig. Sind es unter 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ist eine Kostenerstattung von bis zu 100 % möglich, bei unter 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind bis zu 50 % Kostenerstattung möglich. Ab einer Betriebsgröße von 500+ Mitarbeitern können bis zu 25 % der Lehrgangskosten erstattet werden. Zusätzlich ist ein Arbeitsentgeldzuschuss während der Qualifizierung möglich: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können bei der Bundesagentur für Arbeit den Zuschuss zum Arbeitsentgelt online anfragen. Die Förderung variiert also je nach Unternehmensgröße, wobei kleinere Unternehmen oft höhere Unterstützung erhalten. Die Betriebsgröße spielt somit eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der Förderhöhe im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet Beschäftigten und Unternehmen umfangreiche Möglichkeiten zur Förderung von Weiterbildungen. Im Rahmen des QCG können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen beantragen, um ihre beruflichen Qualifikationen zu verbessern und sich auf neue Anforderungen im Arbeitsmarkt vorzubereiten. Unternehmen können zudem Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, um Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten zu planen und zu organisieren.
Um die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes nutzen zu können, muss man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zunächst eine Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit oder einem Bildungsträger in Anspruch nehmen. Dabei wird geprüft, ob eine Förderung der Weiterbildung in Frage kommt und welche Maßnahmen geeignet sind. Zudem muss man die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, wie beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in einem Unternehmen. Für Unternehmen gelten spezielle Regelungen, die in der Regel eine betriebsinterne Bedarfsanalyse und eine Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit oder einen Bildungsträger vorsehen.
Um die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes ideal auszunutzen, sollten Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele in Bezug auf die Weiterbildung definieren und planen. Dabei kann eine professionelle Beratung durch die Agentur für Arbeit oder andere Bildungsträger helfen. Auch die Wahl des richtigen Weiterbildungsangebots ist entscheidend, um die gewünschten Kompetenzen zu erwerben und sich erfolgreich weiterzubilden. Es empfiehlt sich daher, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich im Vorfeld über die Inhalte und Ziele der Weiterbildung zu informieren. Dank des Arbeitsentgeltzuschusses können Unternehmen ihre Mitarbeitenden gezielt weiterqualifizieren und dabei finanziell entlastet werden.


