Dein Fernstudium durch Aufstiegs-BAföG finanzieren

Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung für Menschen, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung absolvieren. Wenn du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst, hast du grundsätzlich Anspruch auf die Förderung.

Die rechtliche Grundlage bildet das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG. Es soll dich dabei unterstützen, die Kosten deiner Fortbildung zu tragen. Gefördert werden können unter anderem Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Bei einer Vollzeitmaßnahme kann zusätzlich eine Unterstützung zum Lebensunterhalt infrage kommen.

Ob eine Förderung möglich ist, hängt sowohl von deinen persönlichen Voraussetzungen als auch von der gewählten Fortbildungsmaßnahme ab. Auch geeignete Fernlehrgänge können berücksichtigt werden, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.


Aufstiegs-BAföG für dein Fernstudium nutzen

Für das Aufstiegs-BAföG gibt es keine Altersgrenze. Der Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird unabhängig von deinem Einkommen und Vermögen gewährt. Bei einer Vollzeitmaßnahme kann zusätzlich eine Unterstützung zum Lebensunterhalt infrage kommen. Dabei werden jedoch dein Einkommen und Vermögen berücksichtigt.

Damit eine Fortbildung förderfähig ist, muss sie auf einen anerkannten beruflichen Fortbildungsabschluss vorbereiten. Dazu gehören zum Beispiel Abschlüsse als Meister:in, Fachwirt:in oder Techniker:in. Welche berufliche Vorqualifikation du benötigst, richtet sich nach den Voraussetzungen für die jeweilige Abschlussprüfung.

Die Fernlehrgänge der SGD sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und zugelassen. Diese Zulassung ist für einen förderfähigen Fernlehrgang wichtig, bedeutet aber nicht automatisch, dass das Aufstiegs-BAföG bewilligt wird.

Eine Förderung kann insbesondere für Fernlehrgänge infrage kommen, die auf einen anerkannten IHK-, HWK- oder staatlichen Fortbildungsabschluss vorbereiten und die weiteren gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ob dein gewählter Lehrgang und deine persönlichen Voraussetzungen förderfähig sind, entscheidet die zuständige Förderstelle.

Umfang der Förderung durch Aufstiegs-BAföG

Für deine Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von bis zu 15.000 Euro erhalten. Dieser Maßnahmebeitrag wird unabhängig von deinem Einkommen und Vermögen gewährt.

Die Förderung setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • 50 Prozent erhältst du als Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst.
  • Für die übrigen 50 Prozent bekommst du ein Angebot für ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ob du dieses Darlehen nutzt, entscheidest du selbst.

Bestehst du deine Abschlussprüfung, können dir auf Antrag 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.

Nimmst du das vollständige Darlehen in Anspruch und erhältst anschließend den Prüfungserlass, kann sich deine finanzielle Entlastung damit auf insgesamt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten erhöhen. Ob und in welcher Höhe die Förderung bewilligt wird, entscheidet die zuständige Förderstelle.

 

Aufstiegs-BAföG beantragen

Wähle zunächst einen SGD-Lehrgang aus, für den Aufstiegs-BAföG infrage kommen kann. Teile uns anschließend per E-Mail oder telefonisch mit, dass du die Förderung für deinen Wunschlehrgang beantragen möchtest.

Wir melden uns bei dir und informieren dich über die nächsten Schritte sowie die Unterlagen, die wir dir für deinen Antrag bereitstellen können. Ob die Förderung bewilligt wird, entscheidet die zuständige Förderstelle.


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Häufig gestellte Fragen zum Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen. Es kann dich dabei unterstützen, einen höheren beruflichen Abschluss zu erreichen.

Typischerweise gefördert werden zum Beispiel Fortbildungen zum:zur Meister:in oder Fachwirt:in. Ob eine konkrete Maßnahme förderfähig ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem angestrebten Abschluss ab.

Im Folgenden findest du eine Übersicht unserer förderfähigen Voll- und Teilzeitmaßnahmen.

Du hast Fragen zu einzelnen Kursen oder bist noch unsicher, welche Aufstiegsfortbildung zu deinen beruflichen Zielen passt? Unsere Bildungsberatung unterstützt dich gerne bei der Orientierung. Ob eine Förderung bewilligt wird, entscheidet die zuständige Förderstelle.

Kurse mit staatlicher Abschlussprüfung:

TECHNIK, MEISTER UND FACHLEHRGÄNGE:

Kurse mit IHK-Prüfung:

TECHNIK, MEISTER UND FACHLEHRGÄNGE:

WIRTSCHAFT:

Sonstige Abschlüsse:

WIRTSCHAFT:

Wenn du Aufstiegs-BAföG erhältst, musst du regelmäßig an deinem Fernlehrgang teilnehmen. Bei Fernunterricht gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn du während der Maßnahme mindestens 70 Prozent der vorgesehenen Leistungskontrollen bearbeitest und nachweist.

Für den Teilnahmenachweis wird das Formblatt F verwendet. Die SGD füllt das Formular auf Anfrage anhand deines dokumentierten Lernfortschritts aus. Anschließend reichst du es bei deinem zuständigen Förderamt ein.

Der Nachweis ist grundsätzlich sechs Monate nach Beginn und erneut zum Ende der Maßnahme erforderlich. Bei einem vorzeitigen Abbruch kann ebenfalls ein Formblatt F verlangt werden. Welche Fristen im Einzelfall gelten, teilt dir dein Förderamt mit.

Für die förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhältst du 50 Prozent als Zuschuss vom Staat. Diesen Anteil musst du nicht zurückzahlen.

Für die verbleibenden 50 Prozent bietet dir die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein zinsgünstiges Darlehen an. Ob und in welcher Höhe du dieses Darlehen nutzt, entscheidest du selbst.

Bestehst du deine Abschlussprüfung, können dir auf Antrag 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden. Dafür musst du dein Prüfungszeugnis vorlegen.

Auch mit einem Bachelorabschluss oder einem vergleichbaren Hochschulabschluss kann Aufstiegs-BAföG für dich infrage kommen. Voraussetzung ist, dass dies zum Zeitpunkt der Antragstellung dein höchster Hochschulabschluss ist.

Hast du bereits einen Masterabschluss oder einen vergleichbaren höheren Hochschulabschluss, ist eine Förderung über das Aufstiegs-BAföG grundsätzlich nicht möglich.


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