Bildungsurlaub in Sachsen

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Da in Sachsen nie ein Bildungsurlaubsgesetz erlassen worden ist, haben Beschäftigte dort keinen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung. Zur Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung unter der Woche muss in Sachsen also in der Regel der Erholungsurlaub genutzt werden.

 

Ist Bildungsurlaub in Sachsen doch irgendwie möglich?

Bildungsurlaub in Sachsen ist indirekt dann möglich, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in Sachsen wohnt, die Arbeitsstelle aber in einem anderen Bundesland liegt. In diesem Fall haben Beschäftigte Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub bzw. die Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung. Liegt der Arbeitsplatz in Sachsen, kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber trotzdem freiwillig den Bildungsurlaub gewähren. Daher sollte man einfach danach fragen. Die Gewährung der Freistellung zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung bedarf nämlich keiner gesetzlichen Grundlage.

 

Finanzielle Förderung in Sachsen für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen

Von 2023 an gibt es für das Land Sachsen leider keine finanzielle Förderung für berufliche Weiterbildungen mehr. Das Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung in Sachsen“ knüpfte zwar 2021 an den Vorgänger, den „Weiterbildungsscheck“, an, läuft aber bedauerlicherweise 2023 aus. Die finanzielle Förderung der Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung ist aber z. B. mit dem Weiterbildungsstipendium möglich, welches vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gewährt wird. Dieses richtet sich an junge Fachkräfte, die eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Es bietet Unterstützung bei fachlichen oder fachübergreifenden Weiterbildungen oder einem berufsbegleitenden Studium. Genauere Informationen dazu bietet der ausführliche Artikel der sgd zum Weiterbildungsstipendium.

 

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