Weiterbildungsstipendium für dein Fernstudium 

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt engagierte junge Fachkräfte dabei, ihre beruflichen Kenntnisse zu vertiefen und neue Perspektiven zu entwickeln. Gefördert werden sowohl fachbezogene als auch fachübergreifende Weiterbildungen, die dich bei deinem nächsten beruflichen Schritt unterstützen können.

Das Programm wird im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung koordiniert. Je nach Berufsbereich sind für die Bewerbung die zuständige Kammer, Berufsbildungsstelle oder die SBB deine Anlaufstelle.

Über das Weiterbildungsstipendium kannst du innerhalb von maximal drei Jahren Zuschüsse von insgesamt bis zu 9.135 Euro erhalten. Für jede geförderte Maßnahme zahlst du einen Eigenanteil von zehn Prozent.

Die Weiterbildung lässt sich grundsätzlich berufsbegleitend absolvieren. So kannst du deine Kenntnisse erweitern, ohne deine berufliche Tätigkeit unterbrechen zu müssen.


INFO

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt engagierte junge Fachkräfte dabei, ihre beruflichen Kenntnisse zu erweitern und neue Perspektiven zu entwickeln. Je nach persönlichem Ziel kann die Förderung auch dabei helfen, sich auf neue Aufgaben oder eine mögliche Selbstständigkeit vorzubereiten.

Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt gefördert. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung koordiniert die bundesweite Durchführung. Je nach Beruf sind vor Ort die zuständige Kammer, Berufsbildungsstelle oder die SBB deine Anlaufstelle.


SBB-Weiterbildungsstipendium im Fernstudium

Welche Kosten können gefördert werden?

Das Weiterbildungsstipendium kann dich bei den Kosten anspruchsvoller Weiterbildungen unterstützen. Förderfähig können neben Teilnahme- und Prüfungsgebühren auch bestimmte Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie weitere unmittelbar durch die Maßnahme entstehende Aufwendungen sein. Welche Kosten anerkannt werden, entscheidet die zuständige Stelle anhand deines Antrags und der eingereichten Nachweise.

Im ersten Förderjahr kannst du zusammen mit deiner ersten Maßnahme außerdem einen IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragen. Insgesamt stehen innerhalb von maximal drei Jahren bis zu 9.135 Euro zur Verfügung. Pro geförderter Maßnahme trägst du einen Eigenanteil von zehn Prozent.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Kosten eines berufsbegleitenden Studiums bezuschusst werden. Voraussetzung ist, dass es auf deinem bisherigen Berufsweg oder deiner beruflichen Tätigkeit aufbaut.

Welche Voraussetzungen gelten?

Für eine Bewerbung brauchst du einen anerkannten Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Auch mit einem Abschluss in einem bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberuf kann eine Bewerbung möglich sein.

Bei der Aufnahme in das Programm musst du grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Bestimmte Zeiten, zum Beispiel ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, können berücksichtigt werden. Dadurch kann eine Aufnahme im Einzelfall bis zu drei Jahre später möglich sein.

Zum Zeitpunkt deiner Bewerbung musst du entweder mindestens 15 Stunden pro Woche berufstätig oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet sein. Bist du arbeitslos, musst du nachweisen, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Wie weist du deine besondere Leistung nach?

Für die Bewerbung gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Du hast deine Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder der Durchschnittsnote 1,9 beziehungsweise besser abgeschlossen.
  • Du hast bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze erreicht.
  • Dein Arbeitgeber oder deine Berufsschule reicht einen begründeten Vorschlag für dich ein.

Ob du in das Programm aufgenommen wirst, entscheidet die jeweils zuständige Stelle. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Welche Weiterbildungen kommen infrage?

Gefördert werden können fachbezogene und fachübergreifende Maßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel Vorbereitungskurse auf Abschlüsse wie Meister:in, Techniker:in oder Fachwirt:in. Auch Sprachkurse, Softwarekurse und andere fachübergreifende Weiterbildungen können berücksichtigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist zudem ein berufsbegleitendes Studium förderfähig.

Wichtig ist, dass du die Förderung vor Beginn der jeweiligen Maßnahme bei deiner zuständigen Kammer, Berufsbildungsstelle oder der SBB beantragst.

Du möchtest deine Kenntnisse erweitern und bist noch unsicher, welche Weiterbildung zu deinen Zielen passt? Unsere Bildungsberatung unterstützt dich gerne bei der Orientierung. Ob eine konkrete Maßnahme über das Weiterbildungsstipendium gefördert werden kann, klärst du anschließend mit deiner zuständigen Förderstelle.


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Wo reichst du deine Bewerbung ein?

Welche Stelle für deine Bewerbung um das Weiterbildungsstipendium zuständig ist, hängt von deinem Berufsabschluss ab.

Hast du einen dualen Berufsabschluss, wendest du dich an die Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der dein Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Das kann zum Beispiel eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Kammer der freien Berufe oder eine Einrichtung des öffentlichen Dienstes sein.

Hast du einen bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberuf erlernt, kannst du dich direkt bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) bewerben.

Du bist noch unsicher, welche Weiterbildung zu deinen beruflichen Zielen passt? Unsere SGD-Bildungsberatung unterstützt dich gerne bei der Orientierung. Verbindliche Informationen zur Bewerbung und Förderung erhältst du bei deiner zuständigen Kammer, Berufsbildungsstelle oder der SBB.

Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Weiterbildung.


Das Beratungsteam
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