Bildungsurlaub Nordrhein-Westfahlen (NRW)

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Der Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen dient dazu, sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Dafür wird man eine Zeit lang bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freigestellt. Der Begriff Bildungsurlaub wird dafür nach wie vor häufig verwendet. Da es sich dabei aber nicht wirklich um Urlaub handelt, gibt es in vielen Bundesländern andere Bezeichnungen dafür, z. B. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. In NRW ist die offizielle Bezeichnung des Bildungsurlaubs Arbeitnehmerweiterbildung. Der Rechtsanspruch auf die Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung wird dort mit dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) - geregelt.  

 

Wer hat in NRW Anspruch auf Bildungsurlaub?

In Nordrhein-Westfalen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. Arbeitnehmerweiterbildung, wenn sie bereits 6 Monate in einem Beschäftigungsverhältnis sind. Wenn der Betrieb nur bis zu 50 Beschäftigte umfasst, dürfen davon allerdings jährlich nur 10 % Bildungsurlaub nehmen. Hat der Betrieb nur bis zu 10 Beschäftigte, besteht nach den Regeln des AWbG kein Anspruch auf Bildungsurlaub. Bei Auszubildenden beschränkt sich der Bildungsurlaub auf Veranstaltungen der politischen Bildung.

 

Für welche Bildungsveranstaltungen kann man in NRW Bildungsurlaub nehmen?

Veranstaltungen aus dem Bereich der politischen Bildung, für die man in NRW die Arbeitnehmerweiterbildung in Anspruch nehmen kann, sind z. B. Seminare zu verschiedenen Rechtsbereichen oder zu den Themen Diskriminierung und Gerechtigkeit. Berufliche Weiterbildung ist unter anderem in Sprach- oder EDV-Kursen möglich.   

 

 

Wie viele Tage kann man in NRW Bildungsurlaub nehmen?

Bei fünf Tagen Arbeit pro Woche stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fünf Tage Arbeitnehmerweiterbildung im Jahr zu. Der Bildungsurlaub muss mindestens drei Tage lang sein und diese drei Tage müssen aufeinander folgen. Die Bildungsveranstaltung kann auch einmal pro Woche in fünf aufeinanderfolgenden Wochen stattfinden. Täglich muss der Bildungsurlaub mindestens sechs Unterrichtsstunden umfassen.

 

Welche Fristen muss man für den Bildungsurlaub in NRW beachten?

Der Antrag auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an der Arbeitnehmerweiterbildung ist spätestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber einzureichen. Er oder sie kann den Antrag binnen drei Wochen ablehnen.

 

Weitere Einschränkungen des Bildungsurlaubs in NRW

Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in NRW Bildungsurlaub machen möchten, muss die Bildungsveranstaltung an einer vom Land Nordrhein-Westfalen anerkannten Einrichtung stattfinden. Ihr Beschäftigungsverhältnis muss seinen Schwerpunkt in NRW haben. Wenn es um eine berufliche Weiterbildung geht, muss diese zumindest ansatzweise thematisch mit der ausgeführten Arbeit zusammenhängen, sonst kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Bildungsurlaub verweigern. Die Teilnahme an Online-Bildungsveranstaltungen ist ab 2023 nicht mehr möglich.

 

Zuständig für die Arbeitnehmerweiterbildung ist in NRW das

 

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Telefon: 0211 896 04

Telefax: 0211 896 4555

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