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Der Bildungsurlaub in Thüringen dient dazu, sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Dafür wird man eine Zeit lang bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freigestellt. Der Begriff Bildungsurlaub wird dafür nach wie vor häufig verwendet. Da es sich dabei aber nicht wirklich um Urlaub handelt, gibt es in vielen Bundesländern andere Bezeichnungen dafür, z. B. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. In Thüringen ist die offizielle Bezeichnung des Bildungsurlaubs Bildungsfreistellung. Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung wird dort mit dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) geregelt.
Wer hat in Thüringen Anspruch auf Bildungsurlaub?
In Thüringen haben folgende Arten von Beschäftigten nach dem ThürBfG Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Personen, die in Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind, (Landes-)Beamtinnen und (Landes-)Beamten sowie Richterinnen und Richter. Die oder der Beschäftigte muss bereits sechs Monate im Unternehmen beschäftigt gewesen sein, bevor sie oder er den Antrag auf Bildungsurlaub stellen darf.
Für welche Bildungsveranstaltungen kann man in Thüringen Bildungsurlaub nehmen?
Wenn Bildungsfreistellung beantragt wird, muss die geplante Bildungsveranstaltung entweder gesellschaftspolitischen Bezug haben, auf die Arbeitswelt bezogen sein oder auf ein Ehrenamt vorbereiten. In den gesellschaftspolitischen Veranstaltungen geht es z. B. um Demokratie, Mitbestimmung oder um ökonomische Grundkenntnisse. Arbeitswelt bezogene Kurse behandeln beispielsweise die Themen Wirtschaft, Psychologie oder Naturwissenschaften. Auch EDV- und Sprachkurse fallen in diesen Bereich.
Wie viele Tage kann man in Thüringen Bildungsurlaub nehmen?
Die Anzahl der Tage, an denen Beschäftigte in Thüringen Bildungsurlaub nehmen dürfen, liegt bei bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr, wenn regelmäßig an fünf Tagen in der Woche gearbeitet wird. Wird mehr oder weniger gearbeitet, steigt oder sinkt die Zahl der Tage für den Bildungsurlaub entsprechend den Regeln des Bildungsfreistellungsgesetzes. Bis Auszubildende dürfen in Thüringen drei Tage im Kalenderjahr Bildungsurlaub nehmen. Wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsfreistellung ablehnt, ist es möglich, die Tage auf das folgende Kalenderjahr zu übertragen.
Welche Fristen muss man für den Bildungsurlaub in Thüringen beachten?
Die oder der Beschäftigte muss den Antrag auf Freistellung von der Arbeit nach ThürBfG für die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung spätestens acht Wochen vor Seminarbeginn bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber einreichen. Nach spätestens 4 Wochen muss sie oder er entschieden haben, ob der Antrag genehmigt wird. Falls nicht, muss der Antrag in diesem Zeitraum mit schriftlicher Begründung abgelehnt werden.
Einschränkungen des Bildungsurlaubs in Thüringen
In Kleinbetrieben mit bis zu fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht kein Anspruch auf Bildungsfreistellung nach ThürBfG. Wenn in einem Betrieb mit fünf bis 25 Beschäftigten bereits fünf Tage Bildungsurlaub in Anspruch genommen wurden, darf die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber weitere Anträge auf Bildungsfreistellung ablehnen. Hat der Betrieb 26 bis 50 Beschäftigte, darf die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber Anträge auf Bildungsurlaub ablehnen, wenn bereits 10 % der im Betrieb möglichen Freistellungstage in Anspruch genommen wurden. In Betrieben mit über 50 Mitarbeitern dürfen bis zu 20 % der Beschäftigten die Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen.
Folgendes Ministerium ist in Thüringen für die Bildungsfreistellung zuständig:
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

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