Bildungsurlaub Hamburg

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Der Bildungsurlaub in Hamburg dient dazu, sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Dafür wird man eine Zeit lang bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freigestellt. Der Begriff Bildungsurlaub wird dafür nach wie vor häufig verwendet. Da es sich dabei aber nicht um Erholungsurlaub handelt, gibt es in vielen Bundesländern andere Bezeichnungen dafür, z. B. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. In Hamburg ist die offizielle Bezeichnung aber trotzdem Bildungsurlaub. Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung wird dort mit dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz geregelt.  

 

Wer hat in Hamburg Anspruch auf Bildungsurlaub?

In Hamburg haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende und in Werkstätten für Behinderte tätige Menschen Anspruch auf die Freistellung von der Arbeit für den Bildungsurlaub. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte. Der Arbeitsschwerpunkt muss im Bundesland Hamburg liegen.

 

Für welche Bildungsveranstaltungen kann man in Hamburg Bildungsurlaub nehmen?

Bei der Bildungsveranstaltung muss es sich um eine anerkannte Veranstaltung der politischen Bildung, der Berufsbildung oder die Qualifikation für ein Ehrenamt handeln. Im Bereich der politischen Bildung gibt es für den Hamburger Bildungsurlaub beispielsweise Seminare zu den Themen soziale Ungleichheit, Bildung und Macht. Unter Berufsbildung fallen z. B. Sprach- oder EDV-Kurse. Als Qualifikationen für ein Ehrenamt gibt es unter anderem Ausbildungen zum Jugendgruppenleiter bzw. zur Jugendgruppenleiterin oder zum Fußballtrainer bzw. zur Fußballtrainerin.   

 

 

Wie viele Tage kann man in Hamburg Bildungsurlaub nehmen?

Wenn sie vollbeschäftigt sind und regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeiten, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hamburg innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren Anspruch auf zehn Tage Bildungsurlaub. Bei regelmäßig sechs Tagen die Woche sind es 12 Tage Bildungsurlaub in zwei Jahren. Der Anspruchszeitraum beginnt erst im ersten Jahr nach der Aufnahme der Beschäftigung. Wenn also z. B. jemand 2022 ein Beschäftigungsverhältnis begonnen hat, hat sie oder er erst 2023 und 2024 die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen. Innerhalb dieser zwei Kalenderjahre können die Bildungsurlaubstage beliebig in Anspruch genommen werden. Zudem muss das Beschäftigungsverhältnis bereits sechs Monate bestehen, bevor die oder der Beschäftigte die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Bildung beantragen kann. Teilzeitbeschäftigte haben im Rahmen ihres Beschäftigungsanteils Anspruch auf Bildungsurlaub.

 

Wie bucht man den Bildungsurlaub in Hamburg?

Der oder die Beschäftigte muss sich eine im Bundesland Hamburg anerkannte Bildungsveranstaltung für den Bildungsurlaub heraussuchen und sich mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber über einen passenden Zeitpunkt für den Bildungsurlaub einigen. Bei der Anmeldung zur Bildungsveranstaltung erhält man eine Anmeldebestätigung, die zusammen mit der Mitteilung über den Bildungsurlaub spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eingereicht werden muss.  

 

Bildungsurlaub in Hamburg auch online möglich

Unter folgenden Bedingungen lässt sich der Bildungsurlaub in Hamburg auch zu Hause am Computer durchführen: Die Online-Veranstaltung muss den gleichen Inhalt haben wie die Präsenzvariante der Bildungsveranstaltung und ebenfalls sechs Zeitstunden pro Tag umfassen. Die Teilnehmenden müssen jederzeit mit dem Kursleiter kommunizieren können und die Beschäftigten müssen ihre Teilnahme nachweisen können.

 

Folgende Behörde ist in Hamburg für den Bildungsurlaub zuständig:

Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)

Referat Bildungsurlaub – HI 43

Hamburger Str. 131

22083 Hamburg

Tel: 040 / 42 863 - 4672

Fax: 040 / 42 796 - 7080

E-Mail: bildungsurlaub@hibb.hamburg.de

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