von Barbara Debold 
Lesedauer: 4 Minuten

Qualifizierungschancengesetz: geförderte Weiterbildung für Arbeit 4.0

Seit Januar 2019 fördert die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildungen im Kontext des digitalen Strukturwandels verstärkt. Wir beraten umfassend, persönlich und individuell.

Die Digitalisierung stellt unsere Arbeitswelt auf den Kopf. Immer mehr Prozesse verlaufen automatisiert, und etablierte Berufsfelder verändern sich rasant. Gleichzeitig eröffnet der digitale Wandel neue Perspektiven, für die es sich zu qualifizieren gilt. Eine frühzeitige Weiterbildung erhöht die Chancen auf dem zukünftigen Arbeitsmarkt. Daher fördert der Staat mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz Firmen und Mitarbeiter*innen, die sich fit für die digitale Zukunft machen.

Digitaler Wandel sorgt für neue Berufsbilder

Das Bundesarbeitsministerium rechnet damit, dass mit dem digitalen Wandel über zwei Millionen neue Arbeitsplätze entstehen. Das sind deutlich mehr als voraussichtlich durch die steigende Automatisierung wegfallen. Unternehmen, die von der Digitalisierung betroffen sind, können rechtzeitig vorsorgen und ihre Mitarbeiter*innen für neue Aufgaben qualifizieren. Die gesetzliche Grundlage für eine staatliche Förderung der Weiterbildungen wurde zum 1. Januar 2019 mit dem „Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“ geschaffen.

 

Weiterbildungen durch Arbeitsagentur gefördert

Vor allem digitale Kompetenzen sollen durch das neue Gesetz ausgebaut werden. Wurden bislang – beispielsweise mit dem Programm WeGebAU – vor allem geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer*innen gefördert, richtet sich das Qualifizierungschancengesetz an Berufstätige unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße.

"Es geht darum, dass Unternehmen frühzeitig den steigenden Bedarf einer Abteilung erkennen und ihre Mitarbeiter*innen dementsprechend qualifizieren.“

Die sgd an Ihrer Seite

Wir bei der sgd können schon jetzt zu den Einzelheiten der Förderbedingungen ausführlich individuell beraten, und das sowohl für Arbeitgeber*innen als auch Arbeitnehmer*innen.

Denn mit der passenden Qualifikation können zum einen Unternehmen ihre Mitarbeiter*innen vor der Arbeitslosigkeit bewahren und neue Aufgabenfelder intern besetzen. Zum anderen können Arbeitnehmer*innen durch eine entsprechende Qualifizierung proaktiv Aufstiegschancen innerhalb ihres Unternehmens wahrnehmen.

Wer ist förderberechtigt?

Das Gesetz unterstützt Unternehmen, deren Branche bereits jetzt oder in naher Zukunft vom digitalen Wandel betroffen ist. Voraussetzung für die finanzielle Förderung ist, dass betroffene Arbeitnehmer*innen mit der beruflichen Fortbildung Kenntnisse erwerben, die über eine sogenannte Anpassungsfortbildung hinausgehen. Statt also die Mitarbeiter*innen an Veränderungen am Arbeitsplatz anzugleichen, steht deren Qualifikation auf einem ganz neuen Feld im Vordergrund.

Darüber hinaus sind nur Fortbildungen förderberechtigt, die mindestens 160 Stunden umfassen und von Trägern durchgeführt werden, welche nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zugelassen sind. Aufstiegsfortbildungen, welche nach dem Aufstiegs-BAföG förderfähig sind, sind von dem neuen Gesetz ausgeschlossen.

Idealer Partner mit langjähriger Erfahrung

Sie sind förderberechtigt und möchten sich für die digitale Zukunft in der Arbeitswelt rüsten? Dann lohnt sich der Blick in unser Kursprogramm. Als Vorreiter im Bereich der beruflichen Weiterbildung sind wir für die neuen Fördermöglichkeiten bestens vorbereitet. In unserem Angebot finden Sie mehr als 170 AZAV-zertifizierten Fernlehrgänge, die allen Voraussetzungen des neuen Qualifizierungschancengesetzes entsprechen. Ob 3D-Designer/-in oder Projektmanager/-in – bei unserem Angebot ist für viele Branchen etwas Passendes dabei. Alle Informationen rund um die Fördermöglichkeiten im Rahmen des neuen Gesetzes haben wir in unserem „Förderlotsen“ für Sie zusammengestellt.

Kontaktieren Sie uns!

Sie möchten Ihre Mitarbeiter*innen fit machen für Veränderungen in der Arbeitswelt 4.0? Sie als Arbeitnehmer*in möchten die Chance nutzen und sich beruflich weiterentwickeln? Wir sind Ihre Experten rund um das Thema Qualifizierungschancengesetz und beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten.

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr
und Samstag von 09:00 bis 17:00 Uhr
unter der Servicenummer

06151 3842 811.

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