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Bachelor Professional und Master Professional sind zwei im Jahr 2020 im Rahmen des neuen Berufsbildungsgesetzes eingeführte Abschlussbezeichnungen. Im Berufsbildungsgesetz wurde der bisherige Begriff der „Aufstiegsfortbildung“ durch den Begriff „höherqualifizierende Berufsbildung“ ersetzt. Diese höherqualifizierende Berufsbildung umfasst drei Fortbildungsstufen mit jeweils eigenen Bezeichnungen. Die erste Stufe ist der Berufsspezialist, die zweite Stufe der Bachelor Professional und die dritte Stufe der Master Professional.
Bei dem Bachelor Professional handelt es sich um einen Fortbildungsabschluss. Dieser wird erlangt, indem eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe erfolgreich abgelegt wird. Ein Bachelor Professional befindet sich auf der Niveau-Stufe 6 des Deutschen-Qualifikationsrahmens (DQR). Als Bachelor Professional können unter anderem geprüfte Fachwirte, Fachkaufleute, Meister und IT-Aufstiegsfortbildungen bezeichnet werden.
Bei dem Master Professional handelt es sich ebenfalls um einen Fortbildungsabschluss. Für diese Abschlussbezeichnung ist eine erfolgreich bestandene Prüfung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe erforderlich. Ein Master Professional befindet sich auf der Niveau-Stufe 7 des DQR. Zu ihm zählt beispielsweise der Betriebswirt.
Die neuen Abschlussbezeichnungen machen den hohen Wert und die Qualität der beruflichen Fortbildung auch im internationalen Kontext transparent. Die Abschlussbezeichnungen betonen dabei die Gleichwertigkeit der beruflichen Fortbildung zur akademischen Bildung. Dies ist zwar bereits im Deutschen Qualifikationsrahmen dokumentiert, jedoch muss man sich hierfür aktiv informieren. Durch die Nutzung der einheitlichen Begriffe Bachelor und Master wird die Gleichwertigkeit der Abschlüsse deutlicher. Damit wird die berufliche Fortbildung auch für junge Menschen wieder attraktiver, und die Wirtschaft erhofft sich dadurch ein Entgegenwirken zum Fachkräftemangel.
Oftmals kritisiert wird die leichte Verwechslungsgefahr der neuen Abschlüsse zum akademischen Abschluss „Bachelor“. Insbesondere im Ausland sorgt dies für Verwirrung, da hier bei dem Begriff „Bachelor“ oder „Master“ seit der Bologna-Reform meist von einem akademischen Grad ausgegangen wird. Die Abschlüsse Bachelor und Master wurden europaweit ausschließlich von hochschulischen Einrichtungen vergeben, weswegen sie eindeutig als Hochschulabschlüsse wahrgenommen werden.
Ebenso wird kritisiert, dass die Begriffe „Bachelor“ und Master“ den Praxisbezug beruflicher Bildung verstecken und sich viele Weiterbildungen nur schwer als Bachelor Professional zusammenfassen lassen, da sie sich stark voneinander unterscheiden. Eine Vereinheitlichung ist nur schwer möglich.
Die Grundlage für den Begriff „Bachelor Professional“ wurde bereits 2003 geschaffen. Schon damals wollte NRW-Wirtschaftsminister Harald Schartau den Begriff offiziell einführen. Er begründete dies damit, dass Bezeichnungen wie „Meister“ in der internationalen Wirtschaft nicht geläufig seien. Sein Vorschlag stieß damals jedoch auf großen Widerstand der Hochschulen, der Kultusministerkonferenz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, weswegen das Vorhaben nicht umgesetzt wurde.
Ende 2018 erklärte das Bildungsministerium schließlich, die Bezeichnung bis 2020 im Rahmen der Reform des Berufsbildungsgesetzes – in dem auch eine neue Mindestvergütung für Auszubildende festgelegt wurde – offiziell etablieren zu wollen. Der Bundesrat billigte damit den Plan von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek. Die neuen Abschlussbezeichnungen sollen die berufliche Weiterbildung stärken.
Zum 1. Januar 2020 hat die Länderkammer die neuen Abschlussbezeichnungen Bachelor Professional und Master Professional festgelegt. Diese finden sich im neuen Berufsbildungsgesetz und dürfen offiziell genutzt werden.
Die sgd bietet zahlreiche Kurse auf der DQR-Stufe 6 an. Dazu gehören folgende:
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am 28. Januar 2021 | 18:30 Uhr.
Lernen Sie die sgd, die Fernstudiengänge und das Konzept Fernstudium in unserer Online-Infoveranstaltung kennen.
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