Ausbildung der Ausbilder (IHK) im Fernstudium

 
  • 4 Wochen kostenlos testen
  • Flexible Studiendauer und persönliche Studienbetreuung
  • Preis-Leistungs-Garantie
inklusive
2 Probe-
lektionen

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Ausbildung der Ausbilder (IHK)

> 2 400 Teilnehmer

Mit der Ausbildung bieten Unternehmen nicht nur jungen Menschen eine berufliche Perspektive – sie sichern auch sich eine wirtschaftliche Zukunft. Denn fachlich qualifizierte Mitarbeiter/innen werden immer mehr zum Wettbewerbsvorteil – insbesondere für die globalisierte deutsche Wirtschaft. Den Grundstein dafür legt eine gewissenhafte und professionelle Ausbildung – eine verantwortungsvolle und in allen Branchen gefragte Aufgabe, auf die Sie dieser Kurs mit berufspädagogischen Kenntnissen vorbereitet.

Wie möchten Sie Ihren Fernkurs absolvieren? Bei der papierlosen Variante schonen Sie die Umwelt.

Abschluss

sgd-Abschlusszeugnis nach erfolgreicher Kursteilnahme

Abschluss „Ausbildung der Ausbilder (IHK)“ nach bestandener IHK-Prüfung

Dauer / Aufwand

Empfehlung: 6 Monate bei ca. 6 bis 8 Std. pro Woche
Flexible Lehrgangslaufzeit bis zu 12 Monate

Förderungsmöglichkeiten Förderung durch Bildungsgutschein nach AZAV möglich. Hierbei gelten abweichende Kurslaufzeiten. Wir beraten Sie gerne.

Förderung durch Bildungsgutschein

Diese Weiterbildung ist nach AZAV zertifiziert und über Bildungsgutschein bis zu 100 % förderfähig. Ob Sie arbeitslos/arbeitssuchend oder berufstätig sind, die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und unterschiedlichen Optionen der Kurslaufzeiten ermöglichen Ihnen eine passende Teilnahme. Aufgrund der Fördermöglichkeit mit Bildungsgutschein gibt es ein eigenes Anmeldeverfahren, das zu berücksichtigen ist. Wir haben Ihnen hier erste Informationen zusammengestellt. Unser Team der sgd-Bildungsberatung berät Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation (Telefonnummer 06151-3842-6 oder per E-Mail beratung@sgd.de). Auf Ihren Kontakt freuen wir uns.

Zur Anmeldung

Lernziele der Weiterbildung zum Ausbilder

Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten. Sie bekommen von uns praxisnahe Kenntnisse, die Sie später als Ausbilder benötigen. In Ihrem Fernlehrgang setzen Sie sich außerdem mit persönlichen Kompetenzen und Fähigkeiten auseinander, die Sie als beliebten Ausbilder auszeichnen. Außerdem bieten wir Ihnen eine professionelle und gezielte Vorbereitung auf die AEVO-Prüfung.

Berufliche Perspektive mit Weiterbildung zum Ausbilder

Mit dieser Qualifikation legen Sie ein sicheres Fundament für Ihren beruflichen Aufstieg. Viele Betriebe können es sich nicht leisten, ihre Mitarbeiter zu Weiterbildungszwecken von der Arbeit freizustellen. Dieser Kurs bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in Eigeninitiative neben Ihrem Beruf zu qualifizieren.

Wenn Sie im gewerblich-technischen Bereich aus verschiedenen Hierarchie-Ebenen und Funktionsbereichen kommen, z. B. Produktion, Fertigungssteuerung, Werkinstandhaltung oder Qualitätssicherung, dann ist dieser Aufstiegslehrgang genau das Richtige für Sie.

Ebenfalls ist der Lehrgang bestens für Sie geeignet, wenn Sie als Selbstständige/r in Ihrem Geschäft oder Betrieb ausbilden möchten.

Rückkehr der Meisterpflicht

2020 wurde die Meisterpflicht wieder eingeführt - was bedeutet, dass der Unternehmensinhaber oder Betriebsleiter (je nach Gewerk) ab sofort wieder einen Meisterbrief oder einen gleichartigen Abschluss vorweisen muss.

Bei uns können Sie sich auf Teil Ⅲ und Teil Ⅳ der Meisterprüfung im Fernstudium entspannt von zu Hause vorbereiten.

Machen Sie Ihren Handwerksmeister (Teil Ⅲ & Teil Ⅳ) bei uns im Fernlehrgang. Belegen Sie den Kurs „Ausbildung der Ausbilder (IHK)“ und erhalten auf den Lehrgang „Gepr. Fachmann/frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) – Meister Teil Ⅲ“ 15% Rabatt.

Weitere Infos unter 0800 806 60 00

Teil Ⅲ Gepr. Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) - Meister Teil Ⅲ

Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen

Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen

Kursteilnahme: Zum Start des sgd-Lehrgangs benötigen Sie keine besonderen Vorkenntnisse. Um zur IHK-Prüfung zugelassen zu werden, ist aber eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich.

Technik: Sie benötigen einen Standard-Multimedia-PC mit Betriebssystem Windows und Internetanschluss. Unser Tipp: Das optimale Lernerlebnis erreichen Sie in der Kombination von sgd-App (Handy) mit PC bzw. Laptop oder Tablet.

Sie können sieben ergänzende Online-Infoveranstaltungen besuchen, um Ihr Wissen aufzufrischen und zu vertiefen. Hier werden Sie von erfahrenen Dozenten optimal betreut und auf die Prüfung vorbereitet.

Durch die Umstellung von Seminaren auf Webinare haben wir unseren Studierenden aktuell für diesen Kurs die Möglichkeit geschaffen, ihren Kurs erfolgreich abzuschließen. Über das aktuelle Angebot werden wir entsprechend kurzfristig informieren.

  • Studienmappe
  • 9 Studienhefte
  • 1 Fallstudienheft
  • 1 Heft mit Prüfungssimulation
  • Lernsoftware zu den Themen Moderation und Präsentation
  • Zugang zum sgd-OnlineCampus

Unsere exklusiven Studienservices:

Bei uns haben Sie für alle Belange Ihren persönlichen Ansprechpartner: Ob Studienplanung, Einsendeaufgaben oder Zeugnisübergabe – bei organisatorischen Angelegenheiten steht Ihnen unser freundliches Beraterteam gern zur Seite.

Für Ihren Lernerfolg sind unsere Fernlehrer für Sie da. Sie korrigieren nicht nur Ihre Einsendeaufgaben, sondern geben Ihnen in jeder Studienphase Antworten, Tipps und wertvolle Hinweise zum Erreichen Ihrer ganz persönlichen Ziele.

Exklusiv für sgd-Teilnehmer: umfassender, kostenloser Zugriff auf mehr als 1.000.000 Statistiken zu über 80.000 Themen des führenden Statistik-Portals statista.

Sie haben jederzeit Zugang zum sgd-OnlineCampus. Diesen können Sie als Übungs-Plattform nutzen (Infos, Chats, Foren). Zudem haben Sie über den sgd-OnlineCampus Zugriff auf Ihre Digitalen Lernkarten. Die Nutzung ist nicht erforderlich, um das Lehrgangsziel zu erreichen.

Sie erhalten nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme das sgd-Abschlusszeugnis als Bestätigung Ihrer Leistungen. Den Abschluss „Ausbildung der Ausbilder (IHK)“ erlangen Sie nach bestandener IHK-Prüfung. Damit verfügen Sie über das erforderliche Zertifikat, um als Ausbilder tätig werden zu können.

Auf Wunsch erhalten Sie beide Zeugnisse auch als international verwendbare Dokumente in englischer Sprache. Diese Abschlüsse sind in Wirtschaft, Industrie und Öffentlichkeit anerkannt und geschätzt.

Der sgd-Fernlehrgang Ausbildung der Ausbilder (IHK) ist nach AZAV zertifiziert und durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters bis zu 100% förderungsfähig. Für weitere Informationen zur Teilnahme mit Bildungsgutschein rufen Sie uns kostenlos an: 06151 3842 748.

Der Lehrgang Ausbildung der Ausbilder (IHK) ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht in Köln unter der Nummer 573210 geprüft und staatlich zugelassen.

Das besondere sgd-Angebot: Ihr persönlicher Testmonat. Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Zusätzlich erhalten Sie als freiwillige Zusatzleistung von der sgd weitere 14 Tage Zeit, die Leistungen und den Service in aller Ruhe zu testen. Sollten Sie nicht überzeugt sein und von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, werden Ihnen für diese 4 Wochen natürlich keine Studiengebühren berechnet – diese Zeit ist dann absolut kostenlos für Sie. Wenn Sie Ihren Fernlehrgang fortsetzen, zählt diese Zeit zur regulären Studiendauer und wird entsprechend den Angaben auf den Innenseiten der Studienanmeldung berechnet.

Starten Sie deshalb jetzt ohne Risiko mit Ihrem Kurs „Ausbildung der Ausbilder (IHK)”!

Zur Anmeldung

Jetzt bin ich stellvertretende Filialleiterin und Ausbilderin für Einzelhandelskaufleute

„Ich bin ausgebildete Bankkauffrau. Mein Arbeitgeber hat mich bei der Weiterbildung unterstützt und die Kosten übernommen. Als alleinerziehende Mutter eines 3-Jährigen habe ich die Fernkurse gewählt. Das ist superflexibel. Dank Tablet und der sgd-Campus-App ist der Lernstoff jederzeit und überall griffbereit. Was mir besonders gut gefallen hat: Man wird sehr gut auf die IHK-Prüfung vorbereitet. Speziell die mündliche Prüfung ist super gelaufen. Jetzt bin ich stellvertretende Filialleiterin und Ausbilderin für Einzelhandelskaufleute.

Ich habe zuerst den Fernkurs „Ausbildung der Ausbilder (IHK)“ absolviert, jetzt lerne ich für den Office-Kurs und will noch den Kurs „Zertifizierte/r SAP-Einkäufer/in“ belegen. Denn ich möchte aus dem Filialbetrieb in den Einkauf wechseln. Den Handelsfachwirt (IHK) möchte ich auch noch irgendwann machen.

Es ist wirklich ein tolles Gefühl, wenn man sein Zeugnis in der Hand hält! “

Nadine Winter, Teilnehmerin der sgd-Lehrgänge „Ausbildung der Ausbilder (IHK)“ und „Office Kompakt“

Immer den besten Preis und Premium-Service – Garantiert

Die richtige Fernschule und den passenden Fernstudiengang zu finden, ist nicht immer einfach. Wir nennen Ihnen 12 gute Gründe, warum Sie ein Fernstudium bei der sgd starten sollten und warum Sie bei der sgd immer den besten Preis erhalten.

#meinWeg | Teilnehmer:innen berichten

Wir freuen uns und sind sehr stolz, Ihnen die Videoeinsendungen des sgd Videowettbewerbs präsentieren zu dürfen.

Ausgezeichnete Unterstützung - individueller Rundum-Service

Bei der sgd stehen Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Mittelpunkt: Wir wollen, dass Sie sich voll und ganz auf das Lernen konzentrieren können. Deshalb unterstützen wir Sie von Anfang an mit unserem ausgezeichneten Rundum-Service.

Vorteile

  • Lehrstoff nach Rahmenstoffplan der IHK
  • Berücksichtigung beruflicher Anforderungen
  • Ergänzende Seminare
  • 4 Wochen kostenlos testen
  • Individuelle Lernbetreuung
  • Flexibel neben dem Beruf studieren
  • Start täglich möglich
  • Vielfältige Förderangebote

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Melden Sie sich jetzt zum Lehrgang Ausbildung der Ausbilder (IHK) an und starten Sie Ihren Fernkurs an Deutschlands führender Fernschule.

  • 4 Wochen unverbindlich testen
  • Einfache Online-Anmeldung
  • Sicher und schnell
  • Start jederzeit möglich

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Ausbildereignungsprüfung: Häufig gestellte Fragen

Welche Berufe darf ich als Ausbilder ausbilden?

Die Gesamtheit aller Ausbildungsberufe ist in einem Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) veröffentlicht. Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Ausbildungsberufe staatlich anerkennen und hierfür Ausbildungsordnungen erlassen (§ 4 BBiG; § 25 HwO).

In diesen Ausbildungsberufen darf der Ausbilder dann auch nach der Ausbildungsordnung ausbilden.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist verpflichtet, dieses Verzeichnis zu führen und dieses jährlich zu veröffentlichen.


Wie lange ist der Ausbilderschein gültig?

§ 29 BBiG beschreibt die „Persönliche Eignung“ des Ausbilders. Verliert der Ausbilder diese Eignung, darf er nicht mehr ausbilden.

Die einmal erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung ist damit solange gültig, solange der Ausbilder nicht gegen geltende Gesetze verstößt oder ihm aus anderweitigen Gründen die Eignung zum Ausbilden von der jeweils zuständigen Stelle entzogen wird.


Muss ich in einem Unternehmen beschäftigt sein, um Ausbilder werden zu können?

Nein. Aber nur jene Ausbilder dürfen Auszubildende ausbilden, die persönlich und fachlich geeignet sind (§ 28 BBiG). Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer

  1. Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
  2. wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat (§ 29 BBiG).

Um die Vermittlung der Ausbildungsinhalte zu gewährleisten, ist die fachliche Eignung erforderlich. Dazu gehören berufliche sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 30 BBiG): Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer z. B. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat. Ferner ist der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gesondert nachzuweisen (AEVO). Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann Personen, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht besitzen, die fachliche Eignung nach Anhörung der zuständigen Stelle widerruflich zuerkennen.

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