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Ist es sinnvoll, nach einem erfolgreich bestandenen Fachabitur das allgemeine Abitur anzuschließen? Für wen lohnt sich das? Und wie und wo kann man das allgemeine Abitur nachholen?
Für bestimmte Studiengänge benötigt man in einigen Bundesländern die allgemeine oder auch die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Fachhochschulreife genügt hier nicht. Geregelt werden die Anforderungen durch die jeweils in den Bundesländern gültigen Landeshochschulgesetze. Die Kultusministerien der Länder geben genauere Auskunft. Doch sortieren wir zunächst die Begrifflichkeiten.
Für beide Abschlüsse wird allgemein der Begriff Fachabitur verwendet. Doch es gibt Unterschiede in der Ausbildungsart und in der Hochschulzugangsberechtigung, kurz HZB. Die fachgebundene Hochschulreife befähigt zum Studium an Fachhochschulen der entsprechenden Fachrichtungen und in einigen Bundesländern zum Studium an Universitäten für bestimmte Fächer bzw. Fachrichtungen. Wenn Sie also die fachgebundene Hochschulreife haben, in Ihrem Bereich bleiben und an einer Universität studieren wollen, erkundigen Sie sich, ob der von Ihnen angestrebte Studiengang an einer Hochschule oder Universität mit Ihrem Fachabitur möglich ist.
Wer die fachgebundene Hochschulreife hat, kann in einigen Bundesländern, z. B in Baden-Württemberg, eine Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache ablegen und so die Allgemeine Hochschulreife erlangen. Auch hier lohnt sich ein Anruf bei dem für Sie zuständigen Kultusministerium.
Die allgemeine Fachhochschulreife (FSH) befähigt zum Studium an jeder Fachhochschule. Wer also z. B in der Fachrichtung Gesundheit das Fachabitur erworben hat, kann später an einer Fachhochschule auch Betriebswirtschaft oder Maschinenbau studieren. Der Zugang zu einem Universitätsstudium ist aber nicht so einfach möglich.
Der Staat hat bei bestimmten Studiengängen wie etwa Lehramt, Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie oder Jura ein besonderes Interesse an einer qualifizierten Ausbildung mit einem entsprechenden staatlichen Abschluss. Einige Studiengänge erfordern daher in bestimmten Bundesländern ein Staatsexamen bzw. eine Staatsprüfung, wie z. B. das Lehramt. Künftige Mediziner oder Juristen müssen ebenfalls eine genau definierte Reihe von Prüfungen und Praktika ablegen. Für diese Studiengänge wird in der Regel als HZB das allgemeine Abitur verlangt. Es gibt aber auch Ausnahmen. So müssen beispielsweise in Hessen Bewerber für das Lehramt an allgemeinbildenden Schulen das Staatsexamen ablegen. Voraussetzung für das Studium ist, wie oben beschrieben, das allgemeine Abitur. Wer Berufsschullehrer werden will, braucht dagegen kein allgemeines Abitur. Denn das Lehramtsstudium für Berufsschullehrer wurde auf das Bachelor-/Master-System umgestellt, und ein Fachabitur ist ausreichend als Zulassung zum Studium.
In bestimmten Fällen wird in einzelnen Bundesländern eine HZB auch erteilt, wenn kein allgemeines Abitur vorliegt. Das ist der Fall,
In zurzeit noch 6 Bundesländern können besonders begabte Berufstätige die Allgemeine Hochschulreife über eine sogenannte Begabtenprüfung (Begabtenabitur) erlangen. Dieses Angebot richtet sich besonders an langjährigBerufstätige, denen die Vorbereitung auf das Externenabitur (Nichtschülerprüfung) zu umfangreich und zeitraubend ist. Die Zulassung zur Begabtenprüfung ist sehr streng geregelt, und nur wenige Kandidaten erfüllen die Voraussetzungen.
Wer direkt nach dem bestandenen Fachabitur das allgemeine Abitur anhängen will, kann das als Schüler an einer gymnasialen Oberstufe tun: Man steigt in die 13. Klasse ein und muss Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen. Je nach Notenstand wird eventuell eine Aufnahmeprüfung verlangt. Einige Bundesländer haben allerdings ein Höchstalter für Schüler festgelegt.
Wer hingegen als Erwachsener sein Abitur auf dem 2. Bildungsweg nachholen will, kann,
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