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Um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm „Bildungsprämie“ eingeführt. Nutznießer dieses Programms sollen vor allem diejenigen sein, die bisher aufgrund ihres Einkommens die Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme nicht tragen konnten. Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung – auch eines Fernstudiums. Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein.
Hier hören Sie einen kurzen Podcast zum Thema Prämiengutschein:
Der Prämiengutschein kann auch von Interessierten aus den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein beantragt werden, da bei Fernunterricht der Sitz des Anbieters als Durchführungsort gilt. Die Studiengemeinschaft Darmstadt hat ihren Sitz in Hessen, sodass auch Personen aus oben genannten Bundesländern die Bildungsprämie in Anspruch nehmen können.
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 €. Der Prämiengutschein kann also bis zu 500 € wert sein. Eine Nutzung für mehrere Kurse ist möglich.
Der Prämiengutschein richtet sich an Personen,
Mit der Bildungsprämie können Sie unter den genannten Voraussetzungen Ihre geplante Weiterbildung leichter finanzieren. Kombinieren lässt sich der Prämiengutschein auch mit dem Weiterbildungssparen. Sprechen Sie auf jeden Fall mit der sgd, wenn Sie Fragen haben oder den Prämiengutschein nutzen möchten.
Der Spargutschein ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Damit können Sie eine aufwendige und oftmals lange dauernde Weiterbildung leichter finanzieren. Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht, und erhalten einen Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bank, Versicherung etc.) besprechen Sie die finanziellen Details.
Beim Weiterbildungssparen gelten keine Einkommensgrenzen. Alle Beschäftigten, die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben besitzen, können diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.
Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über den Spargutschein bzw. das Weiterbildungssparen finanzieren.
Website zur Bildungsprämie:
www.bildungspraemie.info
Informationen und Beratungsstellen für Weiterbildungsinteressierte:
www.bildungspraemie.info/wbi
Leitfaden für Weiterbildungsinteressierte:
www.bildungspraemie.info/checklistewbi
Kostenfreie Hotline: 0800 26 23 000
E-Mail: bildungspraemie@buergerservice.bund.de
Oder fragen Sie bei der Finanzierungsberatung der sgd.
Kostenlose Hotline: 0800 806 11 11
Online-Infoveranstaltung
am 25. März 2021 | 18:30 Uhr.
Lernen Sie die sgd, die Fernstudiengänge und das Konzept Fernstudium in unserer Online-Infoveranstaltung kennen.
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