Thüringer Weiterbildungsscheck

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Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Vorhaben zur individuellen Qualifizierung von Beschäftigten und Selbstständigen in Thüringen.

Wer wird mit dem Weiterbildungsscheck Thüringen gefördert?

Förderberechtigt sind:

  • alle sozialversicherten Beschäftigten kleiner und mittelständischer Unternehmen
  • Selbstständige

jeweils mit Wohnsitz in Thüringen.

Der Weiterbildungsscheck Thüringen kann als Zuschuss bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 20.000 € und 40.000 € beantragt werden, bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 € und 80.000 €.

Was wird mit dem Weiterbildungsscheck Thüringen gefördert?

Der Lehrgang, für den der Weiterbildungsscheck eingelöst werden kann, muss von einem geeigneten Weiterbildungsträger – wie z. B. der SGD – angeboten werden und der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten oder praktischen Fertigkeiten für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dienen. Gefördert werden z. B. Sprachkurse und IT-Lehrgänge, aber auch andere berufsspezifische Weiterbildungen aus dem Gesamtprogramm der Studiengemeinschaft Darmstadt.

Höhe und Art der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlungspflichtigen Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 1.000 Euro. Eine Förderung mit dem Weiterbildungsscheck ist für Beschäftigte alle zwei Kalenderjahre möglich. Der Weiterbildungsscheck ist sechs Monate ab seiner Ausstellung für die benannte Weiterbildungsmaßnahme gültig.

So wird der Bildungsscheck Thüringen beantragt:

Arbeitnehmer beantragen einen Weiterbildungsscheck für eine konkrete Weiterbildung vor der verbindlichen Anmeldung zum Lehrgang.

Weitere Informationen zum Weiterbildungsscheck bekommen Sie bei der

Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt

Telefon: 0361 22 23-0
E-Mail: servicecenter@gfaw-thueringen.de
Internet: www.gfaw-thueringen.de

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