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Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Vorhaben zur individuellen Qualifizierung von Beschäftigten und Selbstständigen in Thüringen.
Förderberechtigt sind:
jeweils mit Wohnsitz in Thüringen.
Der Weiterbildungsscheck Thüringen kann als Zuschuss bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 20.000 € und 40.000 € beantragt werden, bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 € und 80.000 €.
Der Lehrgang, für den der Weiterbildungsscheck eingelöst werden kann, muss von einem geeigneten Weiterbildungsträger – wie z. B. der SGD – angeboten werden und der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten oder praktischen Fertigkeiten für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dienen. Gefördert werden z. B. Sprachkurse und IT-Lehrgänge, aber auch andere berufsspezifische Weiterbildungen aus dem Gesamtprogramm der Studiengemeinschaft Darmstadt.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlungspflichtigen Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 1.000 Euro. Eine Förderung mit dem Weiterbildungsscheck ist für Beschäftigte alle zwei Kalenderjahre möglich. Der Weiterbildungsscheck ist sechs Monate ab seiner Ausstellung für die benannte Weiterbildungsmaßnahme gültig.
Arbeitnehmer beantragen einen Weiterbildungsscheck für eine konkrete Weiterbildung vor der verbindlichen Anmeldung zum Lehrgang.
Weitere Informationen zum Weiterbildungsscheck bekommen Sie bei der
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Telefon: 0361 22 23-0
E-Mail: servicecenter@gfaw-thueringen.de
Internet: www.gfaw-thueringen.de
Online-Infoveranstaltung
am 28. Juni 2022 | 18:30 Uhr.
Lernen Sie die sgd, die Fernstudiengänge und das Konzept Fernstudium in unserer Online-Infoveranstaltung kennen.
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