Weiterbildungsscheck Sachsen

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Die Förderung der „betrieblichen und beruflichen Weiterbildung“ ist ein wichtiges Instrument der europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen EU und der Freistaat Sachsen Arbeitnehmer, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. Den Weiterbildungsscheck gibt es für alle Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern.

Wer wird mit dem Weiterbildungsscheck Sachsen gefördert?

Der „Weiterbildungsscheck – individuell“ richtet sich an:

  • Beschäftigte und Auszubildende,
  • Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr),
  • Wiedereinsteiger und Berufsrückkehrer (z. B. arbeitslose Nichtleistungsempfänger),

die sich beruflich weiterbilden möchten.

Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind. Die nachfolgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Der Hauptwohnsitz des Teilnehmers ist im Freistaat Sachsen.
  • Es muss sich um eine berufliche Weiterbildung nach den vorgegebenen Auswahlkriterien handeln und von einem externen Bildungsdienstleister durchgeführt werden.
  • Eine verbindliche Anmeldung zur Weiterbildung erfolgt erst nach Antragstellung.
  • Die förderfähigen Kosten für Weiterbildung und Prüfungsgebühr betragen mindestens 1.000 € (für Wiedereinsteiger und Berufsrückkehrer mind. 300 €).
  • Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind nur bei befristetem Arbeitsverhältnis antragsberechtigt.
  • Arbeitnehmer/Beschäftigte mit einem monatlichen Gesamtbruttoeinkommen von mehr als 2.500 € bis 4.000 € können die Förderung durch den Weiterbildungsscheck Sachsen nur in Anspruch nehmen, wenn das Beschäftigungsverhältnis befristet ist oder sie Leiharbeitnehmer sind oder die Weiterbildung dem Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses dienen soll. 

Wie wird mit dem Weiterbildungsscheck Sachsen gefördert?

80 % der Kosten erhalten Wiedereinsteigende oder Berufsrückkehrende sowie arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldete Personen, bei denen kein Anspruch auf Leistungen nach SGB III besteht. Weiterhin Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr) und geringfügig Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt das 450 € im Monat nicht übersteigt.

Bis zu 70 % der Kosten können Arbeitnehmer und Beschäftigte bis zu einem Bruttoeinkommen von 2.500 € erhalten. Für Arbeitnehmer und Beschäftigte mit einem Monatseinkommen von mehr als 2.500 € bis 4.000 €, beträgt die Förderhöhe bis zu 50 %.

So wird der Weiterbildungsscheck Sachsen beantragt:

Sie suchen sich eine passende Weiterbildung aus und holen drei Angebote ein, wobei durch den Antragsteller eine begründete Auswahlentscheidung zum wirtschaftlichsten Angebot zu treffen ist. Reichen Sie den Antrag auf Förderung mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Stelle ein. Sobald die Förderung bestätigt oder ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugesagt wurde, können Sie sich verbindlich anmelden und an der Weiterbildung teilnehmen. Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie die Rechnung und den dazugehörigen Zahlungsnachweis ein und Sie erhalten den Förderbetrag.

Weitere Informationen zum Weiterbildungsscheck Sachsen erhalten Sie bei der

Sächsische Aufbaubank Förderbank (SAB)

Telefon: 0351 4910-4930 oder 0351 4910-4000
Mo. - Fr. von 8:30 bis 18:00 Uhr

Internet: www.sab.sachsen.de

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