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Es muss zunächst ein Beratungsgespräch bei der Beratungsstelle PUNKT Bildungsmanagement geführt werden. Bei Beschäftigten muss der Arbeitgeber zuvor die Notwendigkeit der Weiterbildung bescheinigen. Wird der Antrag bewilligt, reicht der Antragsteller den Weiterbildungsbonus beim Kursanbieter ein. Dieser rechnet direkt mit der Beratungsstelle ab.
Für Ihre Weiterbildungsmaßnahme werden alle sgd-Fernlehrgänge, die nach Bundes- oder Landesrecht anerkannt sind und deren Gesamtkosten mehr als 250 € betragen gefördert.
Je nach Zielgruppe beträgt die Förderung zwischen 50 und 100 % der Fortbildungskosten, bis zu maximal 1.500 € pro Person im Jahr.
Informationen und Ansprechpartner zum Weiterbildungsbonus Hamburg:
Peter Holst-Glöss
Wendenstraße 493
20537 Hamburg
Telefon: 040 21112530
Internet: www.weiterbildungsbonus.net
Online-Infoveranstaltung
am 24. Mai 2022 | 18:30 Uhr.
Lernen Sie die sgd, die Fernstudiengänge und das Konzept Fernstudium in unserer Online-Infoveranstaltung kennen.
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