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Weiterbildung Sachsen-Anhalt – für Ihre Weiterbildungsmaßnahme

Zuschuss für die individuelle berufsbezogene Weiterbildung und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen für Auszubildende und Schülerinnen/Schüler an Berufsfachschulen.

Wissen mehren, Fähigkeiten erweitern, Kompetenzen entwickeln. Dieses Programm für individuelle berufliche Qualifizierung und ausbildungs- oder schulbegleitende Lehrgänge hilft, berufliche Träume zu verwirklichen.

Wer wird mit den Fördermitteln von Sachsen-Anhalt gefördert?

Weiterbildungen:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 €
  • Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III

Zusatzqualifikationen:

  • volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen
  • volljährige Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen

Was und wie wird mit den Fördermitteln von Sachsen-Anhalt gefördert?

Förderung von Weiterbildungen:

  1. Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung (Seminare, Kurse, Coaching, Weiterbildungsstudiengänge)
  2. nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000 €

Zuschuss zu einer Weiterbildung durch Fördermittel:

  • bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500 €
  • bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen: monatl. Bruttogehalt unter 2.500 €, Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden, Leiharbeiterinnen und -arbeiter, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung
  • bis 60 % für alle anderen Berechtigten

Förderung von Zusatzqualifikationen:

1. Teilnahme an ausbildungs- oder schulbegleitenden Lehrgängen, insbesondere mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:

  • berufsspezifische und berufsübergreifende Spezialisierung
  • IT-Kompetenzen
  • betriebswirtschaftliche Kompetenzen
  • Fremdsprachen
  • sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen

2. Nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 500 € werden durch die Fördermittel von Sachsen-Anhalt unterstützt.

Zuschuss für eine Zusatzqualifikation:

  • bis zu 90 % der Gesamtkosten

Weitere Informationen zu Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt erhalten Sie unter: 0800 56 007 57 (kostenlose Hotline) und unter: www.ib-sachsen-anhalt.de.

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