Meisterbonus Bayern

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Wer wird mit dem Meisterbonus Bayern gefördert?

Den Meisterbonus erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder einer gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im öffentlichen Dienst, in der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft. Gleiches gilt für den erfolgreichen Abschluss einer staatlichen Fortbildungsprüfung in diesen Fachrichtungen.

Hier hören Sie einen kurzen Podcast zum Thema Meisterbonus:

Wie wird gefördert?

Aktuell beträgt der Meisterbonus 2.000 € für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Mai 2019 festgestellt wurde, und 3.000 € für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde.
Den erhöhten Bonus von 3.000 € erhalten jedoch auch diejenigen Prüfungsteilnehmer, bei denen das Prüfungsergebnis zwar vor Ablauf des 31. Dezember 2022 festgestellt wurde, denen aber nach dem 31. Dezember 2022 der Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung verliehen wurde oder die nach dem 31. Dezember 2022 im Rahmen einer Meisterfeier eine Schmuckurkunde (Meisterbrief) erhalten haben. Dabei darf der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Für Fragen zu Details des Verfahrens und zum Antragsablauf stehen die zuständigen Wohnortkammern zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Prüfung muss vor der zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt worden sein und mit dem dort ausgestellten Zeugnis belegt werden. Darüber hinaus muss Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern liegen.

Informationen zum Meisterbonus Bayern:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
www.stmwi.bayern.de

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