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Die Förderung können alle Meister erhalten, die sich mit ihrem Abschluss in die Handwerksrolle eintragen lassen können, d. h. Handwerksmeister nach Anlage A und B 1 zur Handwerksordnung sowie Industriemeister. Nicht gefördert werden Betriebswirte des Handwerks, Techniker sowie Meister außerhalb von Handwerk und Industrie.
Für die bestandene Meisterprüfung gibt es eine Prämie in Höhe von 2.000,- Euro. Diese muss über die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer spätestens 12 Monate nach bestandener Meisterprüfung beantragt werden.
Informationen zum Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern:
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
www.hwk-omv.de
Online-Infoveranstaltung
am 28. Januar 2021 | 18:30 Uhr.
Lernen Sie die sgd, die Fernstudiengänge und das Konzept Fernstudium in unserer Online-Infoveranstaltung kennen.
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