Bildungsscheck Brandenburg

  • 4 Wochen kostenlos testen
  • Flexible Studiendauer und persönliche Studienbetreuung
  • Preis-Leistungs-Garantie
inklusive
2 Probe-
lektionen

Jetzt Gratis-
Infopaket anfordern!

Weiterbildungsrichtlinie 2022 – Bildungsscheck Brandenburg

Mit der Weiterbildungsrichtlinie 2022 geht die Weiterbildungsförderung des Landes Brandenburg in die nächste Runde! Anträge können fortlaufend bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden.

Die Richtlinie sieht unter anderem einen Bildungsscheck für Beschäftigte vor oder kann die Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen fördern.

Ziel des Programms ist, das persönliche und betriebliche Weiterbildungsengagement zu unterstützen. Denn berufliche Weiterbildung ist der Schlüssel für die individuelle berufliche Entwicklung und den wirtschaftlichen Erfolg insgesamt.

Was wird gefördert?

Durch den Bildungsscheck für Beschäftigte werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen gefördert.

In Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen sowie innerhalb von öffentlichen und freien Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe werden Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung gefördert.
 

Wie wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen und im Rahmen haupt- und ehrenamtlicher Tätigkeit in Vereinen.

  • Bis zu 50 % der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren sind förderbar.
  • Die Mindestförderhöhe je Antrag beträgt 1.000,- Euro.
  • Die Anzahl der Qualifizierungen und Teilnehmenden je Antrag ist dabei nicht begrenzt.
  • Eine Einzelförderung ist auf maximal 3 Millionen Euro pro Unternehmen beziehungsweise Vorhaben begrenzt.
  • Die Antragstellung ist zweimal jährlich möglich.
  • Anträge können gestellt werden durch Unternehmen, Vereine sowie Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen im Land Brandenburg.

Weiterbildungsmaßnahmen zur individuellen beruflichen Kompetenzentwicklung (Bildungsscheck)

  • Bis zu 60 % der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren können gefördert werden.
  • Die Mindestförderhöhe je Antrag beträgt 500,- Euro, wobei der Zuschuss maximal 3.000,- Euro betragen kann.
  • Je Antrag kann eine Qualifizierung beantragt werden, und die Antragstellung ist zweimal jährlich möglich.
  • Die Anträge können gestellt werden durch Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg.
     

Wer wird gefördert?

Bildungsscheck für Beschäftigte:
Beschäftigte (natürliche Personen) mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg

Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen:
In Anspruch nehmen können die Förderung Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung (AO) im Land Brandenburg unterhalten, und Freiberufler:innen sowie Einzelunternehmer:innen, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten, und rechtsfähige Vereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg.
 

Wie können Anträge gestellt werden?

Die Anträge auf Förderung, einschließlich der erforderlichen Anlagen, sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.

Weitere Informationen und Beratung zur „Weiterbildungsrichtlinie 2022 – Bildungsscheck Brandenburg“ erhalten Sie bei der:

Investitionsbank des Landes Brandenburg
Infotelefon Weiterbildung: 0331 660-2200
E-Mail: weiterbildung@ilb.de
Internet: ilb.de

sgd, Deutschlands Führende Fernschule

Einen Moment bitte...