Aufstiegsprämie Hessen

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Wer wird mit der aufstiegsprämie hessen gefördert?

Die Förderung können alle Absolvent:innen beantragen, die eine Aufstiegsprüfung (Meisterprüfung) nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) erfolgreich bestanden haben. Gleiches gilt für Absolvent:innen einer gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung nach BBiG bzw. HwO, sofern diese dem Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen entspricht.

Was wird mit der aufstiegsprämie hessen gefördert?

Der Start der neuen Aufstiegsprämie Hessen ist für den 1. Juni 2024 geplant. Die Förderungshöhe wird dabei von 1.000,- Euro pro Person und Abschluss auf 3.500,- Euro angehoben. Für Prüfungen, die vor dem 1. Juni 2024 abgelegt worden sind, gibt es die bisherige Prämie in Höhe von 1.000,- Euro. Die Prämie ist spätestens sechs Wochen nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses zu beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort muss in Hessen liegen.
  • Ihre Prüfung muss in Hessen vor der zuständigen Handwerkskammer, Industrie und Handelskammer, dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen oder dem Landesbetrieb Hessen-Forst abgelegt worden sein.
  • Wird die Prüfung in Hessen nicht angeboten, kann sie selbstverständlich auch in einem anderen Bundesland absolviert werden.

Beantragt werden kann die Förderung für Handwerksprüfungen schriftlich

  • bei der jeweils zuständigen Handwerkskammer.
  • Für IHK-Abschlüsse online beim Hessischen Industrie- und Handelskammertag (HIHK).

https://www.hihk.de/was-wir-tun/weitere-themen/berufliche-bildung/aufstiegspraemie-4184544?shortUrl=%2Faufstiegspraemie

oder www.hihk.de

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