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Die Förderung können alle Absolventen beantragen, die eine Aufstiegsprüfung (Meisterprüfung) nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) erfolgreich bestanden haben. Gleiches gilt für Absolventen einer gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung nach BBiG bzw. HwO, sofern diese dem Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen entspricht.
Die Förderungshöhe beträgt einmalig 1.000 EUR pro Person und Abschluss. Erwerben Sie im selbem Kalenderjahr weitere förderfähige Abschlüsse, können Sie die Prämie auch für diese beantragen. Die Prämie ist spätestens sechs Wochen nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses zu beantragen.
Hessischer Industrie- und Handelskammertag (HIHK)
www.hihk.de
Online-Infoveranstaltung
am 28. Juli 2022 | 18:30 Uhr.
Lernen Sie die sgd, die Fernstudiengänge und das Konzept Fernstudium in unserer Online-Infoveranstaltung kennen.
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