Aufstiegsbonus Saarland

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WER WIRD GEFÖRDERT?

Den Aufstiegsbonus erhalten Absolventen von (Aufstiegs-)Fortbildungen im gewerblich- technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Bereich, wenn der Abschluss dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet worden ist. Darüber hinaus können ihn auch staatlich geprüfte Techniker, die ihre Prüfung im Saarland abgeschlossen haben, beantragen.

Wie wird gefördert?

Der Aufstiegsbonus wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 1.000,- Euro gewährt. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses erfolgen. Er kann pro Kalenderjahr nur einmal beantragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Prüfung muss vor der IHK, HWK oder LWK des Saarlandes erfolgreich abgelegt und das Prüfungszeugnis von einer dieser Kammern ausgestellt worden sein. Wird die jeweilige Prüfung im Saarland nicht angeboten, muss die Prüfung vor einer HWK, IHK oder LWK in einem anderen Bundesland abgelegt worden sein. Darüber hinaus muss der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.

Informationen zum Aufstiegsbonus Saarland:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
www.saarland.de

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