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Fernstudium von der Steuer absetzen? So geht’s
Wenn Sie die Kosten für Ihr Fernstudium bei der Steuererklärung angeben, können Sie einiges an Steuern sparen. Dazu haben wir einen kleinen Leitfaden für Sie.
Ein Fernstudium ist eine tolle Sache. Und das investierte Geld zahlt sich unterm Strich in mehrfacher Hinsicht aus – vor allem dann, wenn die Ausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Denn Kosten für eine berufliche Fortbildungsmaßnahme werden bis zu 100 Prozent berücksichtigt. Diese Möglichkeit haben Sie schon mit Beginn Ihres Fernstudiums, aber auch dann, wenn Sie Ihren Abschluss bereits in der Tasche haben.
Beruflich weiterkommen und Steuern sparen
Wie genau Sie die Kosten geltend machen können, hängt von Ihrer persönlichen Arbeitssituation und dem Zweck der Fortbildung ab. Wenn Sie angestellt sind, also sogenannte „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ haben, handelt es sich um Weiterbildungskosten, die Sie in der Steuererklärung unter „Werbungskosten“ angeben.
Sind Sie hingegen selbstständig tätig oder betreiben ein Gewerbe, zählen die Ausgaben für Ihr Fernstudium als Fortbildungskosten. In der Steuererklärung können Sie diese unter der Position „Betriebskosten“ beziehungsweise „Betriebsausgaben“ aufführen.
Auch Kosten für die eigene Berufsausbildung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, und zwar in Höhe von bis zu 6.000 Euro pro Kalenderjahr. Hierbei ist zu beachten, dass dies nur möglich ist, wenn es sich um eine Erstausbildung oder ein Erststudium handelt. Inwiefern Sie auch Kosten für eine Zweitausbildung oder ein Zweitstudium ansetzen können, lässt sich nicht pauschal beantworten – hier ist es empfehlenswert, beim zuständigen Finanzamt um Auskunft zu fragen.
Tipp: Alle Ausgaben berücksichtigen!
Der wesentliche Posten bei einem Fernstudium sind sicherlich die Studiengebühren. Doch dies sind nicht die einzigen Ausgaben, die Sie geltend machen können: Auch eventuelle Prüfungsgebühren oder Kosten für Arbeitsmittel und Fachliteratur sind von der Steuer absetzbar, ebenso Ausgaben für Büromaterial und Portokosten. Wenn Sie sich für Ihr Fernstudium extra ein Notebook, einen PC oder Ähnliches angeschafft haben, können Sie dies ebenfalls in Ihrer Steuererklärung angeben. Für Internet und Telefon kann zudem pro Monat eine Pauschale berücksichtigt werden. Sollte im Rahmen Ihres Fernstudiums der Besuch einer Präsenzveranstaltung nötig sein, können Sie die Kosten für An- und Rückfahrt, Übernachtung sowie Verpflegung bis zu bestimmten Beträgen einbringen.
Wie hoch die Steuerersparnis im Endeffekt ist, hängt nicht nur von den entstandenen Kosten, sondern auch von der Höhe Ihrer Einkünfte und Ihrer familiären Situation ab. Für den Großteil der Fälle lässt sich aber sagen: Der Aufwand lohnt sich allemal. Wenn Sie detaillierte Auskünfte zu Ihrer persönlichen Situation wünschen oder Fragen zu einzelnen Posten haben, empfehlen wir Ihnen, sich am besten an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt zu wenden – dort erhalten Sie fachkundigen Rat.
Übrigens: Entsprechende Bescheinigungen für das Finanzamt können Sie bei Bedarf über den sgd-OnlineCampus abrufen.