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Gefördert werden 60 % der entstehenden und auch tatsächlich durchgeführten Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500,– € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung).
Abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die
Das Ziel der Förderung ist die berufliche Weiterbildung. Folgende Personengruppen sind von der Förderung ausgeschlossen:
Ziel des Qualischecks Rheinland-Pfalz ist, den Stellenwert beruflicher Weiterbildung zu erhöhen, mehr Menschen zur Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen zu motivieren und sie dabei finanziell zu unterstützen. Gefördert werden somit berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen.
Berufsbezogen sind Weiterbildungen, die dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf dienen. Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben.
So wird der Qualischeck Rheinland-Pfalz beantragt:
Ihr Antrag nebst Unterlagen muss spätestens 2 Monate vor Beginn der Weiterbildung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingegangen sein. Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des QualiSchecks zulässig. Die zur Beantragung des QualiSchecks erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite abrufbar. Das Formular kann online oder von Hand ausgefüllt werden. Alternativ kann ein Antragsformular auch über die Beratungshotline angefordert werden.
Weitere Informationen zum Qualischeck finden Sie unter www.qualischeck.rlp.de
Telefon: 0800 5 88 84 32
Mo. –Do. von 8:00 bis 16:00 Uhr, Fr. von 8:00 bis 15:00 Uhr
Online-Infoveranstaltung
am 28. Juli 2022 | 18:30 Uhr.
Lernen Sie die sgd, die Fernstudiengänge und das Konzept Fernstudium in unserer Online-Infoveranstaltung kennen.
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