Weiterbildung steuerlich absetzen

Die Investition in berufliche Weiterbildung ist nicht nur ein Gewinn für die persönliche Entwicklung, sondern kann auch steuerliche Vorteile bieten. Durch geschickte Planung und Nutzung entsprechender Regelungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige einen Teil der Fortbildungskosten steuerlich absetzen und so ihre finanzielle Belastung reduzieren. In diesem Ratgeberartikel erfahren Sie, welche Kosten Sie über die Teilnahmegebühren hinaus noch steuerlich absetzen können und was es zu beachten gilt, um Weiterbildungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend zu machen.

Welche Kosten für Weiterbildungen können steuerlich abgesetzt werden?

Um die Kosten für Weiterbildungen steuerlich absetzen zu können, müssen diese beruflich veranlasst sein und im Zusammenhang mit der ausgeübten oder angestrebten Tätigkeit stehen. Wenn Sie also beispielsweise eine Fremdsprache benötigen, um Ihre beruflichen Aufgaben besser zu erfüllen oder um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, können die Teilnahmegebühren und weitere Kosten für einen entsprechenden Sprachkurs als Werbungskosten geltend gemacht werden. Zu den typischen absetzbaren Kosten zählen:

  • Teilnahmegebühren und Kursgebühren: Die Seminarkosten, Kosten für Workshops, Teilnahmegebühren für Kurse und ähnliche Veranstaltungen.
  • Fahrtkosten bzw. Reisekosten: Die Aufwendungen für die An- und Abreise zu Weiterbildungsveranstaltungen können als Fahrtkosten bzw. Reisekosten geltend gemacht werden. Dazu gehört die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, aber auch die Kilometerpauschale bei der Nutzung des eigenen Autos.
  • Übernachtungskosten: Falls die Weiterbildung an einem entfernten Ort stattfindet und Sie dort übernachten müssen, können die Übernachtungskosten steuerlich abgesetzt werden.
  • Verpflegungskosten: Die Kosten für Verpflegung während der Weiterbildung können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls absetzbar sein, entweder durch konkreten Einzelnachweis oder durch die Verpflegungspauschale. Im deutschen Steuerrecht beträgt die Verpflegungspauschale beispielsweise 14 Euro pro Tag, wenn die Abwesenheit vom Wohnort und der ersten Tätigkeitsstätte mehr als 8 Stunden beträgt. Dieser Betrag wird pauschal gewährt, unabhängig davon, ob tatsächlich Verpflegungskosten angefallen sind oder nicht.
  • Fachliteratur und Arbeitsmittel: Ausgaben für Fachbücher, Fachzeitschriften und weitere Fachliteratur, Lernmaterialien und Arbeitsmittel wie Laptop, Software oder Büromaterial können als Weiterbildungskosten abgesetzt werden.
  • Seminarkosten und Fortbildungskosten: Ebenfalls von der Steuer absetzen lassen sich alle Kosten, die unmittelbar mit der Fortbildung zusammenhängen, wie etwa Seminarunterlagen oder Prüfungsgebühren.

Unterscheidung zwischen Erststudium und Zweitstudium

Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten muss man zwischen einem Erststudium und einem Zweitstudium unterscheiden. Die Kosten für ein Erststudium können in der Regel nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ein Zweitstudium hingegen, das nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem abgeschlossenen Erststudium erfolgt, kann steuerlich abgesetzt werden. Auch bei einem Fernstudium an einer Fernschule wie der SGD lassen sich die Kursgebühren und weitere Kosten steuerlich absetzen. Sind Sie unsicher, welche Kosten eines SGD-Fernstudiums absetzbar sind, kann Ihnen unsere Bildungsberatung kompetente Unterstützung geben.

 

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Steuerliche Behandlung von Fortbildungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben

Die steuerliche Behandlung von Fortbildungskosten richtet sich danach, welche Art der Einkünfte die Teilnehmerin oder der Teilnehmer einer Weiterbildungsmaßnahme hat. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre Weiterbildungskosten in der Regel als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Selbstständige (also Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Gewerbetreibende) hingegen können diese Kosten als Betriebsausgaben absetzen.

  • Werbungskosten: Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen. Fortbildungskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind und die Qualifikation für den ausgeübten Beruf verbessern oder erhalten.
  • Betriebsausgaben: Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und zur Erzielung von Einkünften dienen. Selbstständige können ihre Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben absetzen, sofern die Fortbildung der Ausübung des Berufs dient und die Kosten in direktem Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen.

Pauschalen und Höchstbeträge beachten

Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten gelten bestimmte Pauschalen und Höchstbeträge:

  • Reisekostenpauschale: Für beruflich veranlasste Reisen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Reisekostenpauschale in Anspruch nehmen. Diese beträgt für jeden Kalendertag der Abwesenheit vom Wohnort und der ersten Tätigkeitsstätte 12 Euro pro Tag.
  • Verpflegungspauschale: Für Verpflegungskosten während beruflich veranlasster Reisen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Verpflegungspauschale geltend machen. Diese beträgt bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden vom Wohnort 14 Euro pro Tag.

Dokumentation und Nachweise

Um die Weiterbildungskosten steuerlich absetzen zu können, sollten Sie die Belege darüber sogfältig dokumentieren und aufbewahren. Zu den wichtigen Nachweisen gehören Teilnahmebescheinigungen, Rechnungen, Quittungen und Fahrkarten. Diese benötigen Sie möglicherweise für die Steuererklärung oder Rückfragen des Finanzamtes.

Fazit

Mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten lassen sich bei der beruflichen Entwicklung Steuern sparen. Mit den oben genannten Tipps und sorgfältig dokumentierten Ausgaben können Sie einen Teil Ihrer Fortbildungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen und so Ihre finanzielle Belastung reduzieren. Informieren Sie sich jedoch im Zweifelsfall bei einem Steuerberater oder Finanzexperten über die genauen Regelungen und Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall.


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