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Datenschutzbeauftragte spielen eine zentrale Rolle in der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Diese Spezialisten sind dafür verantwortlich, dass Organisationen und Unternehmen ihre Datenschutzpraxis gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gestalten. Außerdem sind sie Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden. Die Ernennung bzw. Benennung zum Datenschutzbeauftragten setzt umfangreiches Fachwissen und eine anerkannte Qualifikation voraus. In unserem Ratgeber-Artikel erfahren Sie alles Wichtige über den Beruf der bzw. des Datenschutzbeauftragten.
Diese Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter
Die Kerntätigkeit der Datenschutzbeauftragten umfasst die Überwachung und Bewertung der Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten. Sie sind Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden und arbeiten an der Folgenabschätzung von Datenverarbeitungsprozessen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist erforderlich, wenn bestimmte Arten von Datenverarbeitungen voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen.
Kommt es zu Datenschutzverstößen, sind Datenschutzbeauftragte dafür verantwortlich, den Vorfall zu analysieren und das Ausmaß des Verstoßes zu bewerten. Sie beraten dann das Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung eines Aktionsplans zur Behebung der Datenschutzverstöße. Datenschutzbeauftragte sind auch für die Schulung und Beratung der Mitarbeiter in datenschutzrechtlichen Fragen zuständig und klären diese über ihre Pflichten nach den Datenschutzgesetzen (BDSG, DS-GVO) auf. Des Weiteren erstellen sie regelmäßig Berichte zur Datenschutzsituation.
Diese Pflichten erfüllt ein Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragte sorgen mithilfe ihrer Fachkunde für die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien und dienen als Bindeglied zwischen Unternehmen und der Datenschutzbehörde. Sie haben die Pflicht, bei Verarbeitungsvorgängen, also Operationen, die mit personenbezogenen Daten durchgeführt werden, beratend tätig zu sein und eine gewissenhafte Datenschutzpraxis zu garantieren. Diese umfasst eine breite Palette von Handlungen, die an datenschutzrelevanten Daten vorgenommen werden können, von ihrer Erhebung über die Speicherung und Nutzung bis hin zur Übermittlung und Löschung. Beispiele für solche Verarbeitungsvorgänge sind
- das Sammeln von Kundendaten über ein Online-Formular,
- das Speichern dieser Daten in einer Datenbank,
- das Analysieren der Daten für Marketingzwecke,
- das Teilen von Daten mit einem Drittanbieter für die Abwicklung von Zahlungen oder
- das Löschen der Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Jeder dieser Schritte muss den geltenden Datenschutzgesetzen entsprechen, die darauf zielen, die Privatsphäre der betroffenen Personen zu schützen und den sicheren Umgang mit ihren Daten zu gewährleisten.
Außerdem gehört es zu den Kerntätigkeiten der Datenschutzbeauftragten, bei der Auswahl von Auftragsverarbeitern beratend tätig zu sein. Mit Auftragsverarbeitern sind Unternehmen gemeint, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiten. Datenschutzbeauftragte unterstützen Verantwortliche dabei, die erforderlichen Anweisungen für Auftragsverarbeiter zu formulieren und stellen sicher, dass Verträge oder andere rechtliche Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern die notwendigen Datenschutzklauseln enthalten. Zudem sorgen sie dafür, dass der Auftragsverarbeiter die Datenschutzgesetze einhält und dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf sichere und rechtskonforme Weise erfolgt.
Übrigens muss es auch eine formelle Benennung des bzw. der Datenschutzbeauftragten geben, wenn er oder sie speziell dafür eingestellt wurde. Diese formelle Benennung ist ein wichtiger Schritt, um die Rolle und die Verantwortlichkeiten des bzw. der Datenschutzbeauftragten innerhalb der Organisation offiziell zu machen. Auch die Datenschutzbehörden und gegebenenfalls die Öffentlichkeit müssen darüber informiert werden.
Des Weiteren müssen Datenschutzbeauftrage ihre Arbeit frei von Interessenkonflikten ablegen können. Interessenkonflikte bestehen, wenn sich der Datenschutzbeauftragte selbst kontrollieren muss oder der Datenschutz und Wirtschaft im Konflikt zueinanderstehen.
Zudem haben Datenschutzbeauftragte einen besonderen Kündigungsschutz, um ihre unabhängige Stellung innerhalb der Organisation zu wahren. Dieser Kündigungsschutz soll sicherstellen, dass Datenschutzbeauftragte ihre Aufgaben ohne die Furcht vor Repressalien, einschließlich der Gefahr einer Kündigung, frei und unabhängig wahrnehmen können. Alle Maßnahmen zur Sicherung der Unparteilichkeit sowie Unabhängigkeit fallen unter den sogenannte Erwägungsgrund 97.
So wird man Datenschutzbeauftragter
Um Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzbeauftragter zu werden, benötigt man nachweisbare Fachkunde und sollte über eine Zertifizierung im Bereich des Datenschutzrechts verfügen. Die Qualifikation umfasst in der Regel juristische und technische Kenntnisse sowie ein tiefes Verständnis für die Grundverordnung und das BDSG. Im Zertifikatslehrgang der sgd für betriebliche Datenschutzbeauftragte wird Ihnen dieses und weiteres umfangreiches Fachwissen über den Datenschutz vermittelt. Der Kurs qualifiziert Sie dazu, sowohl in kleineren als auch in mittleren Unternehmen den Datenschutz professionell umzusetzen.
Wo arbeiten Datenschutzbeauftragte?
Datenschutzbeauftragte finden ihre Anstellung in einer breiten Palette von Branchen, einschließlich Technologieunternehmen, Finanzdienstleistern und im Gesundheitswesen, wo der Umgang mit personenbezogenen Daten besonders intensiv ist. Sie sind zudem in öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen tätig, um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu gewährleisten. Sie können sowohl angestellt als auch selbstständig tätig sein, wobei der Kündigungsschutz für diese Position besonders ausgeprägt ist.
Ihre Arbeit findet in Unternehmen dieser Branche statt, welche die Voraussetzungen der sogenannten Benennungspflicht erfüllen. Die Benennungspflicht umfasst beispielsweise die Art von personenbezogenen Daten oder die Anzahl an Mitarbeitern, welche mit diesen arbeiten.
So viel Gehalt bekommen Datenschutzbeauftragte
Das Gehalt eines Datenschutzbeauftragten kann stark variieren und ist von einigen Faktoren abhängig. Grundsätzlich ist ein jährliches Gehalt von 50.000 Euro bis hin zu 70.000 Euro möglich (Stepstone). Dennoch kommen den Faktoren wie die Branche, die geografischen Lage, die Größe und Art der Organisation, die Berufserfahrung des Datenschutzbeauftragten sowie dessen Qualifikationen und Zertifizierungen eine große Rolle zu. Beispielsweise verdienen Datenschutzbeauftragten in München tendenziell bis zu 10.000 Euro mehr als Beauftragte in Nürnberg.
Das Gehalt eines Datenschutzbeauftragten kann stark variieren, abhängig von Faktoren wie der Branche, der geografischen Lage, der Größe und Art der Organisation, der Berufserfahrung des Datenschutzbeauftragten sowie dessen Qualifikationen und Zertifizierungen. In Organisationen, in denen der Datenschutz eine besonders kritische Rolle spielt, wie zum Beispiel im Finanzsektor, im Gesundheitswesen oder bei Technologieunternehmen, können Datenschutzbeauftragte tendenziell weiterhin höhere Gehälter erwarten.
Neben diesen Einflussfaktoren kann auch der erlangte Abschluss und der Hintergrund der Bewerber durch spezifische Pflichtpraktika eine Rolle spielen. Außerdem können Sie auch mit einer guten Gehaltsverhandlung häufig noch eine Verbesserung des Einstiegsgehalts erzielen.
Voraussetzungen, um Datenschutzbeauftragter zu werden
Die Position des Datenschutzbeauftragten erfordert umfassendes Fachwissen im Datenschutzrecht und in den Praktiken des Datenschutzes, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Kandidatinnen und Kandidaten müssen in der Lage sein, Datenschutzprinzipien praktisch anzuwenden und die Organisation in allen Aspekten des Datenschutzes zu beraten und zu unterstützen.
Um als Datenschutzbeauftragter in einem Unternehmen arbeiten zu können, müssen bestimmte Erwägungsgründe erfüllt werden, welche die Arbeit frei von Interessenkonflikten sowie das Vorhandensein von den benötigten Kenntnissen sichern sollen.
Datenschutzbeauftragter im Fernstudium der sgd werden
Die Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD) bietet den Kurs "Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r (IHK)" im Fernstudium an: Dieser Kurs richtet sich an Personen, die sich auf die Übernahme der verantwortungsvollen Rolle eines Datenschutzbeauftragten in Unternehmen vorbereiten möchten. Der Kurs befähigt Sie dazu, die für ein Unternehmen relevanten Datenschutzfragen zu erkennen und dafür individuelle Lösungen zu erarbeiten. Außerdem erlernen Sie rechtliche und technische Datenschutz- Fachkenntnisse und erlange Einblicke in die Praxis. Der Kurs endet mit einer IHK-Zertifizierung, die den Absolventen als qualifizierten Datenschutzbeauftragten ausweist.
Häufig gestellte Fragen zu Datenschutzbeauftragten
Was macht ein Datenschutzbeauftragter?
Die Kerntätigkeit der Datenschutzbeauftragten ist es, mit ihrer Fachkunde Firmen dabei zu unterstützen, im Sinne der Datenschutzgesetze (BDSG, DS-GVO) mit datenschutzrelevanten beziehungsweise persönlichen Daten umzugehen. Sie erklären Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wie sie die Datenschutzrichtlinien bzw. -vorschriften einhalten, und stellen sicher, dass die Datenschutzpraxis ihrer Firma der aktuellen Gesetzeslage entspricht. Für Fragen zum Datenschutz und die Aufsichtsbehörden sind sie die erste Anlaufstelle.
Wie kann man Datenschutzbeauftragter werden?
Um Datenschutzbeauftragter bzw. Datenschutzbeauftragte zu werden, benötigt man ein gutes Verständnis für Datenschutzgesetze und -praktiken, welches man z. B. im Fernstudium bei der sgd erwerben kann. Praktische Erfahrungen im Datenschutz oder in ähnlichen Bereichen wie IT-Sicherheit, Recht oder Compliance sind ebenfalls wichtig, um in dieser Rolle erfolgreich zu sein.
Wo arbeiten Datenschutzbeauftragte?
Datenschutzbeauftragte arbeiten in verschiedenen Sektoren, darunter private Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen. Insbesondere in Technologieunternehmen, bei Finanzdienstleistern und im Gesundheitswesen stehen die Zukunftsaussichten der Datenschutzbeauftragten gut, da dort besonders oft personenbezogene Daten eine Rolle spielen.
Ist man als Datenschutzbeauftragter angestellt oder selbstständig?
Datenschutzbeauftragte können sowohl in angestellter als auch in selbstständiger Position tätig sein, abhängig von den Bedürfnissen und der Struktur der Organisation, für die sie arbeiten. In größeren Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen sind sie häufig interne Mitarbeiter, die sich ausschließlich dem Datenschutz widmen. Hier können Mitarbeiter durch interne Weiterbildungen gefördert werden. Eine interne Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten kann übrigens durch Interessenkonflikte verhindert werden.
Kleinere Organisationen hingegen neigen dazu, externe Datenschutzbeauftragte auf selbstständiger Basis zu engagieren, um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, ohne eine Vollzeitstelle schaffen zu müssen. Egal ob Sie angestellt oder selbstständig tätig sind, der Beruf des Datenschutzbeauftragten ist stark gefragt und zeugt von großen Zukunftsaussichten.
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