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Ein Freiberufler, oder auch Freelancer genannt, ist ein Angehöriger eines sogenannten freien Berufes. Freie Berufe haben laut Definition des Gesetzgebers „im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt“, so der Gesetzgeber. Es handelt sich dabei also um kreative oder freischaffende Berufe, die unabhängig von einem Unternehmen ausgeübt werden.
Ein freier Beruf unterliegt nicht der Gewerbeordnung und ist gegeben, wenn die Tätigkeit selbstständig in einem wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden, erzieherischen oder ähnlich gearteten Bereich ausgeübt wird. Teilweise sind diese Tätigkeiten über einen Katalog definiert oder durch Standesordnungen geregelt.
Ob eine selbstständige Tätigkeit vom Finanzamt und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte als freiberuflich oder gewerblich angesehen wird, kann gegebenenfalls individuell entschieden werden. Denn in der Praxis wird häufig auch eine gewerbliche freie Mitarbeit als freiberufliche Tätigkeit bezeichnet.
Ein Freiberufler kann ebenso wie ein Angestellter Kosten zur Ausübung seiner Tätigkeit steuerlich geltend machen, Aufwände für eine Weiterbildung zum Beispiel gelten dann als Betriebsausgabe.
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