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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Bildungsscheck die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung. Übernommen wird rund die Hälfte der anfallenden Kosten. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung.
Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen in NRW mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Praxis vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Sprach- und EDV-Kurse sowie kaufmännische und technische Lehrgänge.
Wer seit zwei Jahren keine vom Betrieb organisierte Weiterbildung mehr besucht hat, kann einen Bildungsscheck beziehen. Verpflichtend ist zudem ein Beratungsgespräch bei einer zugelassenen Stelle. Wer zum Beispiel ein Fernstudium vorzieht, hat freie Wahl: Das Institut muss zugelassen sein, muss aber selbst nicht in Nordrhein-Westfalen liegen.
Näheres erfahren Sie auf der Informationsseite zum Thema Bildungsscheck im Fernstudium bei der sgd.
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am 28. Januar 2021 | 18:30 Uhr.
Lernen Sie die sgd, die Fernstudiengänge und das Konzept Fernstudium in unserer Online-Infoveranstaltung kennen.
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