Über 200 unserer Fernkurse sind AZAV-zertifiziert und somit durch den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter bis zu 100% förderbar. Das Ziel ist dabei, dass Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte ihre beruflichen Kenntnisse erweitern, sich technischen Entwicklungen anpassen oder einen beruflichen Abschluss erlangen. Auch ein sgd-Fernstudium ist bis zu 100 % förderfähig: Gern beraten wir Sie zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten mit Bildungsgutschein!
FÖRDERFÄHIGE SGD-KURSE MIT BILDUNGSGUTSCHEIN
VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE WEITERBILDUNG MIT BILDUNGSGUTSCHEIN
Gefördert werden können:
- Beschäftigte, die durch eine Weiterbildung eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden möchten
- Arbeitslose und Arbeitssuchende, die eine berufliche Wiedereingliederung anstreben
- Personen, bei denen eine Weiterbildung oder Umschulung aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses notwendig ist
- Beschäftige, die sich in Kurzarbeit befinden
- Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag ausläuft oder denen eine Kündigung droht,
- Personen, die eine Weiterbildung für ihre berufliche Eingliederung benötigen oder aus der Elternzeit in ihren Beruf zurückkehren
- Personen, die sich wegen Krankheit beruflich neu orientieren müssen
Ob diese Kriterien erfüllt sind, muss individuell in einem Gespräch mit einer zuständigen Beraterin oder einem Berater der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erörtert werden.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird ein Bildungsgutschein ausgestellt. Dieser ist deutschlandweit einlösbar. Das Einlösen muss bei einem zugelassenen Träger (z.B. der sgd) und im Rahmen der eingetragenen Gültigkeitsdauer erfolgen.
In der Regel beträgt die Förderung 100 % der Kursgebühren. Nehmen Sie sich in jedem Fall ausreichend Zeit, um eine für Sie passende Weiterbildung auszuwählen.
Fragen Sie unsere Förderexperten, wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung. Rufen Sie uns an.
Sie können gern vor dem Beratungsgespräch bei der Behörde auf uns zukommen, um zu besprechen, welche Weiterbildungsmaßnahme im Fernstudium für Sie geeignet ist.
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Sie haben Fragen? Unsere kostenlose Studienberatung unterstützt Sie gern dabei, die passende Weiterbildung für sich zu finden.
Leiter Studienförderung
FAQ RUND UM DEN BILDUNGSGUTSCHEIN
Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter kann Sie mit einem Bildungsgutschein unterstützen. Durch den Bildungsgutschein sichert Ihnen Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter zu, bestimmte Kosten für Sie zu übernehmen, die durch die Lehrgänge und Kurse anfallen.
AZAV ist die Abkürzung für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
Durch einen Bildungsgutschein können bis zu 100% der anfallenden Kosten gefördert werden. Die Förderhöhe legt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter fest.
Es können alle Kosten übernommen werden, die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen. Dazu zählen neben den Lehrgangsgebühren z.B. eventuell entstehende Fahrt-, Unterbringungs-, Verpflegungs- und Kinderbetreuungskosten.
Einen Bildungsgutschein können arbeitslose, aber auch berufstätige Menschen erhalten. Wichtig ist die Notwendigkeit der Weiterbildung. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie dadurch Ihre Arbeitslosigkeit beenden können oder eine drohende Arbeitslosigkeit vermeiden können.
Es besteht leider kein Rechtsanspruch.
Einen Bildungsgutschein können Sie nur nach einer persönlichen Beratung bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter erhalten und es muss in dem Rahmen die Notwendigkeit festgestellt werden eine bereits bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
In Ihrem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel und die Qualifizierungsinhalte festgelegt, die Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt entscheidend verbessern sollen.
Für Ihre Suche ist das zentrale und kostenlose Informationssystem KURSNET zu empfehlen. Hier finden Sie bundesweit Informationen zu Bildungsangeboten und Bildungsanbietern. Auch die über 170 Weiterbildungen der sgd sind hier zu finden. http://www.kursnet.arbeitsagentur.de/
Der Bildungsgutschein weist eine Gültigkeitszeitraum aus. Während der Gültigkeitsdauer kann der Bildungsgutschein für eine AZAV-zugelassene Maßnahme eingereicht werden.
Setzen Sie sich daher frühzeitig mit dem Bildungsanbieter in Verbindung, da vor der Aufnahme in die Maßnahme in der Regel noch Formalitäten erledigt werden müssen. Siehe hierzu Merkblatt sgd Teilnahme mit Bildungsgutschein.
Der Bildungsgutschein muss innerhalb des Gültigkeitszeitraumes und vor Beginn Ihrer Teilnahme bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eingereicht werden, sonst verliert er seine Gültigkeit.
Der Erwerb eines Hauptschulabschlusses ist durch einen Bildungsgutschein förderbar. In der Regel erfolgt eine solche Förderung in Kombination mit einer individuell festgelegten beruflichen Qualifizierungsmaßnahme. Sprechen Sie hier Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter an.
Nein, die Abrechnung des Bildungsgutscheins erfolgt direkt zwischen dem Träger der Maßnahme und der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter.
„Der Lehrgang forderte mich während der Arbeitssuche und half mir dadurch, Vertrauen in meine Fähigkeiten und Stärken zu bewahren. (...) Von meinem neuen Arbeitgeber wurde meine Weiterbildung sehr geschätzt und als zusätzliches Kompetenzfeld beim Bewerbungsprozess positiv wahrgenommen."
Ilka Fischer
Teilnehmerin des sgd-Kurses „Psychologische*r
Berater*in - Personal Coach (AZAV)
„Die sgd ist seit vielen Jahren zertifizierter Bildungsträger nach AZAV. Das positive Feedback von Kunden und Behörden zu unseren Weiterbildungen hat uns bestärkt, unser Angebot an förderbaren Maßnahmen stetig zu erweitern. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter schätzen neben der großen Auswahl und der Themenvielfalt unserer Weiterbildungen auch die flexible Einstiegsmöglichkeit in die Maßnahmen.“
Oliver Schüttler
Leiter Studienförderung