Schüler-BAföG und BAföG im Fernstudium nutzen

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BAföG für Ihr Fernstudium

Ein qualifizierter Schulabschluss und ein Studium schaffen die Voraussetzungen für einen guten Start ins Berufsleben und ebnen künftigen Weiterqualifizierungen den Weg. Diese wichtigen Grundlagen sind für die eigene Karriere unabdingbar und sollten nicht an mangelnden finanziellen Mitteln scheitern.

Für Schülerinnen, Schüler und Studierende gibt es deshalb die staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz: BAföG –, das die Chancengleichheit sichern und einen qualifizierten Abschluss auch bei eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten gewährleisten soll.

Die Höhe des BAföG-Zuschusses ist von der jeweiligen Lebenssituation des Antragstellers abhängig. Eine Alternative zum klassischen BAföGs ist das sogenannte Aufstiegs-BAföG, welches vom Eltern-Einkommen unabhängig für eine Aufstiegsfortbildung vergeben werden kann.


Schüler-BAföG im Überblick

Um Schüler-BAföG zu beantragen, gilt es, einige Voraussetzungen zu beachten. Dabei geht es zum einen um die Schulform und zum anderen um die Wohnsituation des Antragsstellers; denn nur wenn eine Schule zu weit vom Elternhaus entfernt liegt und nachgewiesen werden kann, dass ein eigener Haushalt des Schülers oder der Schülerin geführt werden muss, wird Schüler-BAföG in der Regel genehmigt. Zu beachten ist hier, dass es sich bei der Entfernungsmessung um eine nicht frei gewählte Bildungseinrichtung handeln darf, sondern die Entfernung zur nächstgelegenen Bildungsstätte herangezogen wird, die den gewünschten Abschluss anbietet.

Ein weiterer Genehmigungsgrund für Schüler-BAföG kann die Betreuung eigener Kinder sein. Darüber hinaus sind verheiratete und geschiedene Antragssteller, die einen Schulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung auf alternativem Bildungsweg absolvieren möchten, prinzipiell zu Schüler-BAföG berechtigt.

Schulformen, die für eine derartige Förderung infrage kommen, sind neben Berufsfach- und Fachoberschulen Klassen für eine berufliche Grundausbildung sowie Schulen, die zu einem Abschluss auf einem Gymnasium, einer Real- oder Hauptschule in Vollzeit führen. Dazu zählen auch Fachoberschulkassen, das Abendgymnasium und Fernschulen.

Für Schüler-BAföG im Fernstudium ist neben dem Unterhalten eines eigenen Haushaltes eine weitere Bedingung, dass vor einer Antragstellung bereits sechs aufeinanderfolgende Monate des Fernlehrgangs aktiv durchgeführt wurden und die Vorbereitung auf den Ausbildungsabschluss in längstens 12 Monaten beendet werden kann.  Des Weiteren muss die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Teilnehmers voll in Anspruch nehmen und diese Zeit zumindest 3 aufeinanderfolgende Kalendermonate dauern.

Für den BAföG-Antrag stellen wir Ihnen eine Bescheinigung über geleistete Zeiten und bestandene Zwischenprüfungen aus. Kommen Sie in diesem Fall einfach auf uns zu. Gemeinsam kann frühzeitig erörtert werden, ob Sie Anspruch auf Schüler-BAföG haben und welche konkreten Möglichkeiten für Sie infrage kommen.


Schüler-BAföG in Ihrem Fernstudium nutzen

Bei der sgd können Sie für den Fernkurs „Abitur “ zum Nachholen der allgemeinen Hochschulreife Schüler-BAföG beantragen. Sollten Sie als Antragsteller qualifiziert sein, können Sie bis zu 580,- Euro pro Monat als Höchstsatz der Förderung erhalten. Das Beste daran: Dieser Fördersatz muss nicht zurückgezahlt werden! 
Ihr besonderer Vorteil ist hierbei, dass der Großteil des Lehrgangs flexibel von zu Hause absolviert werden kann.


BAföG für Studierende

Die staatliche Unterstützung in Form von BAföG für Studierende setzt sich aus einem rückzahlungspflichtigen und einem rückzahlungsfreien Betrag zusammen. Bei der Rückzahlung handelt es sich um ein zinsloses Darlehen, das zu fairen Konditionen zurückgezahlt werden kann, sobald das Studium beendet wurde.

Um im Studium BAföG gewährt zu bekommen, muss es sich bei dem Studium um ein Vollzeit- oder Präsenzstudium handeln; der Studiengang selbst ist für die Förderung unerheblich

Des Weiteren darf der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht das 30. Lebensjahr überschritten haben und sollte sich im Erststudium befinden, da nur in Ausnahmefällen auch für ein Zweitstudium BAföG genehmigt wird. Um bei einem Wechsel des Studiengangs eine Chance auf die Ausbildungsförderung zu haben, sollte der Wechsel vor Vollendung des 3. Semesters des Erststudiums vollzogen worden sein. Wurde bereits ein Studium oder eine Ausbildung vollendet, besteht kein Anspruch mehr auf den Erhalt von BAföG. Allerdings gibt es zur Finanzierung der Ausbildung auch viele andere Fördermöglichkeiten.
 
Auch ein Fernstudiengang kann durch BAföG unterstützt werden, sofern es zu einem vergleichbaren Abschluss wie in einem Präsenzstudium führt.


BAföG für Studierende beantragen

Zuständig für die Beantragung von BAföG sind die Studierendenwerke der jeweiligen Hochschule oder das Amt für Ausbildungsförderung. Da die Genehmigung eines Antrages unter Umständen mehrere Wochen dauern kann, sollte der Antrag bereits vor Beginn des Studiums eingereicht werden, um die finanzielle Unterstützung auch tatsächlich bereits zu Beginn des Studiums zu erhalten. Bei positivem Bescheid des Antrags wird für die Zeit ab der Antragstellung rückwirkend BAföG gezahlt.

Der BAföG-Höchstsatz beträgt 735,- Euro pro Monat. Die tatsächliche Höhe hängt von der finanziellen Lage der Familie, dem Wert eigener Besitztümer und dem Einkommen ab. Beachtet werden sollte, dass bei einem eigenen Nebenjob BAföG-Sätze gekürzt werden können bzw. diese die Auszahlung von BAföG verhindern.

Um vorab einschätzen zu können, wie hoch der BAföG-Satz ausfällt, gibt es im Internet sogenannte BAföG-Rechner, die anhand verschiedener Faktoren errechnen, mit welcher Höhe Sie beim monatlichen Betrag rechnen können. Diese Berechnung kann Ihnen helfen einzuschätzen, ob und wie weit Ihr Studium durch BAföG gefördert werden kann.

Für individuelle Fragen zum BAföG wenden Sie sich gern an das örtliche Studierendenwerk. Hier können Sie bereits vor der Antragstellung wichtige Kriterien für die Förderung klären. 
Wir wünschen in jedem Fall viel Erfolg bei Ihrem Fernstudium mit BAföG! Bei Fragen zu Weiterbildungsmöglichkeiten und dem passenden Fernstudium wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.

Wir freuen uns auf Sie!
 

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