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WeGebAU-Förderung: Fernstudium mit staatlicher Förderung finanzieren

Die Arbeitswelt unterliegt einem ständigen Wandel, sodass Arbeitnehmer zusehends mit neuen Anforderungen an Ihre Berufsbilder konfrontiert sind. Das lebenslange Lernen ist daher ein entscheidender Faktor, um sich auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft erfolgreich positionieren zu können. Für das Erwerben neuer Qualifikationen haben Sie mit der WEGebAU-Förderung die Möglichkeit, während einer Fortbildungsmaßnahme finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Das Förderprogramm WeGebAU von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Qualifizierungen wie Weiterbildungen für ältere sowie gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Abkürzung leitet sich aus „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ ab.

Welche Voraussetzungen sind bei der WeGebAU-Förderung zu erfüllen?

Förderungsfähig sind Weiterbildungen, die für den allgemeinen Arbeitsmarkt anwendbare bzw. verwertbare Kenntnisse vermitteln. Dazu zählen keine Qualifikationen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Während der Fortbildungsmaßnahme muss ein Arbeitsverhältnis bestehen, die Zahlung des monatlichen Arbeitsentgelts muss fortbezahlt werden. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, unter denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Geringqualifizierte oder als ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Das WeGebAU-Programm setzt sich folglich aus verschiedenen Berufsgruppen zusammen.

Geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

Unter die Zielgruppe der Geringqualifizierten fallen Personen ohne Berufsabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den letzten 4 Jahren ihren gelernten Beruf nicht mehr ausgeübt haben. Das heißt, dass sie seit mindestens 4 Jahren in abschlussfremden Bereichen arbeiten oder sich in einem Helferstatus befinden.

Zu den bezuschussten Weiterbildungen zählen Umschulungen und Vorbereitungslehrgänge auf Nichtschülerprüfungen zur Erlangung eines Abschlusses. Auch alle Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, werden von der Agentur für Arbeit gefördert. Die Lehrgangskosten werden, je nach Zielgruppe und Säule der qualifizierenden Maßnahmen, zu 50 % bzw. vollständig erstattet.

Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen:

Als ältere Arbeitnehmerin bzw. älterer Arbeitnehmer wird von der Bundesagentur für Arbeit eine Person verstanden, die das 45. Lebensjahr vollendet hat. Einen Anspruch auf die Förderung durch das WeGebAU-Programm haben alle über 45-jährigen Beschäftigten, welche in einem kleinen oder mittleren Unternehmen mit höchstens 250 Arbeitnehmern arbeiten.

Sie sind nicht sicher, welche Förderung zu Ihnen passt?

Nutzen Sie unseren digitalen Förderberater, um die richtige Fördermöglichkeit zu finden:       

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Welche Kosten deckt die WeGebAU Förderung für ein Fernstudium?

Für die Gruppe der geringqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es zwei verschiedene Modelle: Für abschlussbezogene Weiterbildungen werden unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts die vollständigen Lehrgangskosten übernommen. Zusätzlich wird ein Zuschuss zu Fahrtkosten und anderen Weiterbildungskosten gewährt. Für Arbeitgeber gibt es in diesem Modell auch die Möglichkeit, einen Arbeitsentgeltzuschuss für die Qualifizierung der beschäftigten Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters zu erhalten. Die Höhe des Zuschusses wird dem Arbeitsausfall für die Weiterbildung individuell angepasst. Die Zahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber bleibt unberührt.

Bei Teilqualifikationen zur erweiterten Berufsbefähigung, welche mit einem anerkannten Berufsabschluss enden, sind die Voraussetzungen offener gestaltet. Förderungsfähige Maßnahmen sollten hier in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit genau abgesprochen werden, da sich die Förderung hier an der jeweiligen Ordnung einer Ausbildung orientiert und die Förderungshöhen unterschiedlich gestaffelt sind. Je nach Arbeitsausfall der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters können bis zu 100 % der qualifizierenden Weiterbildung gefördert werden.

sgd-Fernstudium durch WeGebAU fördern lassen

Entsprechend der Förderungsbedingungen im Rahmen von WeGebAU sind auch Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im Fernunterricht bei der sgd förderberechtigt. Der Vorteil im Fernstudium bei der sgd ist die Flexibilität, die Sie benötigen, um neben der Berufstätigkeit eine Weiterbildung realisieren zu können.

Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg beim Entdecken der für Sie passenden Weiterbildung! Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden – wir sind für Sie da!

sgd, Deutschlands Führende Fernschule

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