AZWV – Förderung der SGD-Weiterbildung durch Bildungsgutscheine

Die SGD ist nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Derzeit kann diese Förderung für 62 SGD-Fernlehrgänge beantragt werden. Diese Förderung deckt 100 % der Lehrgangskosten ab. Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers entscheidet in einem Beratungsgespräch über die Vergabe der Gutscheine. Weitere Informationen zum Fernlernen.

Die Maßnahmennummern für die AZWV zertifizierten Lehrgänge können als Liste heruntergeladen werden.

Alle AZWV-Kurse im Überblick:

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