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WER WIRD GEFÖRDERT?
Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie können alle beantragen, die erfolgreich eine Aufstiegsfortbildung im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) – beispielsweise zum Meister, Techniker, Fachwirt, Fachkaufmann, Erzieher ö. Ä. – abgeschlossen haben.
Wie wird gefördert?
Innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem Abschluss stellen Sie Ihren Antrag beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie eine einmalige Prämie in Höhe von 4.000,- Euro.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Ihr Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens sechs Monaten im Bundesland Bremen liegen.
- Sie müssen den oben beschrieben Fortbildungsabschluss im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erfolgreich erworben haben.
Informationen zur Aufstiegsfortbildungs-Prämie:
Freie Hansestadt Bremen
Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
www.wirtschaft.bremen.de