Förderung Ihrer Weiterbildung
durch Bildungsgutscheine
Über 150 ausgewählte,
zertifizierte Lehrgänge!
Durch die Reformen der Bundeswehr, das Aussetzen der Wehrpflicht sowie die Verkleinerung und Schließung von Standorten gibt es viele Soldatinnen und Soldaten, die nicht genau wissen, wie es nach der Dienstzeit weitergeht.
Mit den Fernlehrgängen der SGD können Sie sich schon während dieser Zeit auf ein ziviles Berufsleben vorbereiten, denn Fernlernen ist an Flexibilität und Effizienz unübertroffen.
Unsere langjährigen und guten Erfahrungen in der Weiterbildung von Soldatinnen und Soldaten machen uns mit Sicherheit zu dem richtigen Partner für Sie.
Ein Einstieg ist jederzeit möglich
Durch einen flexiblen Studienbeginn legen Sie selbst fest, wann Sie mit Ihrem Lehrgang beginnen möchten.
Zeit- und ortsunabhängig
Lernen Sie, wo und wann Sie wollen. Egal ob im Auslandseinsatz, in der Kaserne oder zu Hause.
10 % Ermäßigung als Soldat/in
Als Soldat/in erhalten Sie grundsätzlich auf alle Kursgebühren der SGD eine Ermäßigung von 10 %.
15 % Ermäßigung bei Förderzusage des BFD
Bei einer Förderzusage durch den BFD erhalten Sie sogar 15 % Ermäßigung von uns.
Kostenrückerstattung zu 100 % durch den BFD
Sie können die Studiengebühren zu 100 % vom BFD finanziert bekommen. Hinzu kommt noch eine Kommunikationspauschale für Porto, Telefonkosten etc. Lassen Sie sich hierzu durch den BFD beraten, denn diese Beratung ist Voraussetzung für eine Förderung.
Kostenlos 4 Wochen testen
Wir gewähren Ihnen ein 4-wöchiges Rücktrittsrecht, sollte Ihnen Ihr Studiengang bei der SGD nicht zusagen. Falls Sie hiervon Gebrauch machen, entstehen keine Kosten für Sie. Wenn Sie Ihren Fernlehrgang fortsetzen, zählt diese Zeit zur regulären Studiendauer und wird entsprechend den Angaben auf der Studienanmeldung berechnet.
Die Bundeswehr hat den Berufsförderungsdienst (BFD) geschaffen, um Ihnen den Übergang in eine zivilberufliche Karriere maßgeblich zu erleichtern.
Auf der Grundlage des Soldatenversorgungsgesetzes haben Soldaten Anspruch auf Berufsförderung. Nach erbrachten Leistungen bekommen Sie bei einer Förderzusage sämtliche Gebühren und Spesen für den Lehrgang erstattet.
Der BFD steht Ihnen als Berater jederzeit zur Verfügung, aber auch wir von der SGD beantworten Ihnen gern alle Fragen zum Thema Weiterbildung für Soldatinnen und Soldaten.
Weitere Informationen und Kontaktdaten zu dem für Sie zuständigen Berufsförderungsdienstes können Sie unter folgender Website finden:
www.bfd.bundeswehr.de
Wichtig:
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Der BFD prüft Ihren Antrag und erstellt einen Förderungsplan, der ganz auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.
Sinnvoll ist es, diese Beratung vor Beginn Ihrer Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch zu nehmen. Nur in Ausnahmefällen kann eine rückwirkende Förderung genehmigt werden. Nach Vorlage der Originalrechnung und einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme werden Ihnen die Studiengebühren vom Berufsförderungsdienst erstattet.
Mo. – Fr. 8:00 bis 20:00 Uhr,
Sa. 10:00 bis 18:00 Uhr
aus dem Ausland: +49 6157 806-6
Für weitere Auskünfte und individuelle Fragen steht Ihnen unser Beratungsteam gern zur Verfügung.