Bürgergeld Weiterbildung – So absolvieren Sie ihre Bürgergeld-Weiterbildung im Fernstudium

Am 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld-Gesetz offiziell in Kraft getreten. Mit dem Bürgergeld setzt die Bundesregierung verstärkt auf Berufsbildung und Förderung. Im Vergleich zu Hartz IV sollen arbeitsuchende Menschen durch das Bürgergeld-Gesetz nicht mehr schnellstmöglich in einen Job gebracht werden. Vielmehr sollen mit dem Bürgergeld-Bonus und dem Weiterbildungsgeld Anreize geschaffen werden, sich fortzubilden und eine abschlussbezogene Weiterbildung zu machen. Bei SGD können Sie mit dem Bürgergeld im Fernstudium gezielt eine Weiterbildung absolvieren, die Ihren individuellen Lernzielen und beruflichen Ambitionen entspricht. Erfahren Sie, wie Sie das Bürgergeld effektiv nutzen können, um Ihre Weiterbildung im Fernstudium erfolgreich zu absolvieren.

Welche Weiterbildungen kommen für Zuzahlungen zum Bürgergeld in Frage?

Einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro im Monat erhalten Bürgergeld-Empfänger:innen, die eine Weiterbildung absolvieren, welche langfristig ihre Jobchancen verbessern. Die „langfristige Verbesserung Ihrer Jobchancen“ erreichen Sie mit den meisten bei der SGD angebotenen Weiterbildungen. Nehmen Sie hierfür einfach Kontakt zu uns auf – wir stehen Ihnen beratend zur Seite.

 

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Den Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro pro Monat erhalten Sie für Weiterbildungsmaßnahmen ohne Berufsabschluss mit einer Mindestlänge von 8 Wochen. Wenn Sie eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung absolvieren, können Sie als Bürgergeld-Empfänger:in ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro erhalten. Die entsprechende Weiterbildung muss also zu einem Berufsabschluss führen. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Umschulung oder einen Kurs handeln, der mit einer anerkannten Ausbildungsprüfung abschließt.

Wie lange muss eine Weiterbildung für Bürgergeld dauern?

Für den Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro pro Monat gilt, dass die Weiterbildung mindestens 8 Wochen dauern muss, um förderfähig zu sein. Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat ist hingegen an berufsabschlussbezogene Weiterbildungsmaßnahmen gebunden, die zu einem Berufsabschluss führen müssen.

Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld – Was gibt es für welche Weiterbildung?

Die Bildungsförderung im Kontext des Bürgergeldes lässt sich grundsätzlich in den Bürgergeld-Bonus und das Weiterbildungsgeld unterteilen, die jeweils in unterschiedlicher Höhe gefördert werden:

  • Der Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro pro Monat wird für Weiterbildungen gewährt, die keinen Berufsabschluss zum Ziel haben und mindestens 8 Wochen dauern. Diese Förderung steht allen Bürgergeldberechtigten zusätzlich zum Regelbedarf zur Verfügung, sofern die Maßnahme langfristig die Jobchancen des Bürgergeld-Empfängers verbessert.
  • Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat wird hingegen für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen vergeben, die arbeitslosen Personen oder Beschäftigten, welche aufstockende SGB II-Leistungen erhalten, zugutekommen. Diese Förderung ist auch für Teilnehmende möglich, deren berufsabschlussbezogene Weiterbildung vor dem 1. Juli 2023 begonnen hat. Das Weiterbildungsgeld wird anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf ausgezahlt.

So buchen Sie Ihre Weiterbildung bei Bürgergeld-Bezug

Um Ihre Weiterbildung bei Bürgergeld-Bezug zu buchen, gehen Sie bei SGD bitte folgendermaßen vor:

  • Zunächst vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, um Ihre Weiterbildungsschritte zu besprechen. Gerne stehen wir Ihnen vorab für eine Beratung zur Seite und versorgen Sie mit allen nötigen Informationen zu Ihrem Wunschkurs. Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie zugelassene Bürgergeld-Weiterbildungskurse der SGD.
  • Senden Sie uns den erhaltenen AZAV-Bildungsgutschein sowie den ausgefüllten SGD-Schulungsvertrag im Original per Post zu. Darüber hinaus benötigen wir ggf. den Nachweis Ihrer fachlichen Qualifikationen sowie eine schriftliche Bestätigung darüber, dass die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Im nächsten Schritt überprüft die SGD Ihre fachliche Eignung und meldet sich anschließend direkt bei der Behörde zurück.
  • Ihrer geförderten Weiterbildung bei der SGD steht nun nichts mehr im Wege. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit begleiten wir Sie zu einem erfolgreichen Lehrgangs-Abschluss, während Sie durch den Bürgergeld-Bonus oder das Weiterbildungsgeld Unterstützung für Ihren Lebensunterhalt erhalten.

Häufig gestellte Fragen zur Bürgergeld-Weiterbildung

Wer kann eine Bürgergeld-Weiterbildung machen?

Eine geförderte Bürgergeld-Weiterbildung können Bürgergeld-Empfänger:innen machen, welche eine Weiterbildung absolvieren, die langfristig ihre Jobchancen verbessert und mindestens 8 Wochen dauert.

Was sind die Vorteile einer Bürgergeld-Weiterbildung?

Die Vorteile einer Bürgergeld-Weiterbildung sind vielfältig. Hier die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Förderung des lebenslangen Lernens
  • Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
  • Reduzierung finanzieller Barrieren für eine Weiterbildung
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitskräfte in Deutschland
  • Förderung von Innovation und Produktivität in der Wirtschaft
  • Förderung sozialer Teilhabe

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld?

Der Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro wird allen Bürgergeldberechtigen gewährt, welche eine Weiterbildung absolvieren, die keinen Berufsabschluss zum Ziel hat und mindestens 8 Wochen lang dauert. Die Maßnahme muss die Jobchancen des Bürgergeldempfängers langfristig verbessern. Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat erhalten bürgergeldberechtigte Personen, welche eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung absolvieren.

Wer bezahlt eine Weiterbildung bei Bürgergeld-Bezug?

Bei Bezug von Bürgergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten der Weiterbildung. Kunden des Jobcenters, die eine Weiterbildung mit Berufsabschluss absolvieren, erhalten ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro und haben die Möglichkeit, eine Weiterbildungsprämie für eine bestandene Zwischenprüfung und Abschlussprüfungen zu erhalten. Für Weiterbildungen ohne Berufsabschlussanspruch wird ein Bürgergeld-Bonus von 75 Euro pro Monat gewährt, sofern die Weiterbildung mindestens 8 Wochen dauert.


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