Wiedereinführung der Meisterpflicht im Handwerk im Jahr 2020
Mit dem Start ins Jahr 2020 gibt es auch für 12 Gewerke wieder eine Meisterpflicht. Wer sich ab 2020 im Handwerk selbstständig machen will, benötigt unter Umständen doch wieder einen Meistertitel. Welche Gewerke es betrifft und wie du die Meisterpflicht angehen kannst, liest du hier:
In welchen Branchen wird der Meister-Titel wieder Pflicht?
Die neue Regelung in der Handwerksordnung zur Meisterpflicht 2020 betrifft vor allem Handwerksberufe aus dem Baugewerbe. Hier ist genau aufgelistet, in welchen Handwerksberufen ein Meistertitel vorgewiesen werden muss, will man sich in diesem Gewerk ab 2020 selbstständig machen:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger:innen
- Betonstein und Terrazzohersteller:innen
- Estrichleger:innen
- Behälter- und Apparatebauer:innen
- Parkettleger:innen
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker:innen
- Drechsler und Holzspielzeugmacher:innen
- Böttcher
- Raumausstatter:innen
- Glasveredler:innen
- Orgel- und Harmoniumbauer:innen
- Schilder- und Lichtreklamehersteller:innen
Welche Vorteile ergeben sich nach der Wiedereinführung der Meisterpflicht im Handwerk?
Schon bei der letzten Änderung der Handwerksordnung 2004, bei der die Meisterpflicht für 53 Handwerksberufe abgeschafft wurde, regte sich von Beginn an Widerstand. Nun wurde 2020 für 12 Handwerksberufe die Meisterpflicht wieder eingeführt.
Die Initiative wurde gestartet, um den Verbraucherschutz zu stärken sowie die Qualität und Leistung der Arbeit im Handwerk zu verbessern. Die Betriebsgründer im Handwerk erlangen durch die Meisterpflicht unter anderem eine fundiertere Ausbildung zur Leitung eines Betriebs. Da Betriebswirtschaft und Personalführung ebenfalls Teil der Meisterausbildung sind, werden nachhaltige und wettbewerbsfähige betriebliche Strukturen gestärkt sowie die Leistungsfähigkeit im Handwerk verbessert.
Nur Handwerksbetriebe, die einen Meister angestellt haben oder bei denen der Inhaber oder die Inhaberin einen Meistertitel erworben hat, dürfen Handwerker ausbilden. Diese Ausbildungsleistung der Betriebe soll belohnt werden, indem sich diese Betriebe von anderen ohne Meister absetzen können.
Die Wiedereinführung des Meistertitels soll außerdem zur Schärfung und Abgrenzung des Handwerks beitragen. Die Maßnahme wird als Schutz von Kulturgütern gesehen und soll dementsprechend in der Handwerksordnung festgehalten werden. Dies trifft vor allem auf das Handwerk des Orgelbauers und des Holzspielzeugmachers zu.
Was bedeutet die Wiedereinführung der Meisterpflicht 2020 für das Handwerk?
Betriebe, die schon vor der Einführung der Meisterpflicht 2020 bestanden und unter diese Regelung fallen, genießen Bestandsschutz. Das bedeutet, dass zunächst kein unmittelbares Handeln erforderlich ist. Es kann jedoch für die Zukunft deines Betriebes wichtig sein, dass du einen Meister bzw. eine Meisterin einstellst oder selbst die Meisterprüfung ablegst, wenn du weiterhin konkurrenzfähig bleiben möchtest.
Ein Meistertitel sorgt für mehr Vertrauen bei Verbraucher:innen – also bei deinen Kund:innen.
Bleib auch du weiterhin konkurrenzfähig und erwirb den Meisterbrief! Mit einem Fernkurs der SGD zur Meisterprüfung Teil III und/oder Teil IV gelingt dir das, während dein Betrieb weiterläuft.
Hierfür bieten wir dir den Kurs „Gepr. Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung“ für Teil III sowie den Kurs „Ausbildung der Ausbilder IHK“ für Teil IV der Meisterprüfung flexibel im Fernstudium an.
Was musst du tun, wenn dein Gewerk von der Meisterpflicht 2020 betroffen ist?
Wenn du in einem der aufgeführten Handwerksberufe schon vor dem Stichtag 1. Januar 2020 selbstständig warst, ändert sich für dich zunächst nichts. Für deinen Betrieb gilt Bestandsschutz.
Möchtest du dich aber erst ab dem Jahr 2020 in einem der genannten Handwerksberufe selbstständig machen, musst du zur Eintragung ins Handelsregister einen Meisterbrief nachweisen.
Kannst du den Meisterbrief nicht selbst vorlegen, kannst du einen Betriebsleiter oder eine Betriebsleiterin einstellen, der oder die einen Meistertitel vorweisen kann. Dann bist du jedoch darauf angewiesen, dass diese Person deinen Betrieb nicht verlässt. Bleib lieber unabhängig und mach selbst deinen Meister mit einem Fernkurs der SGD. So kannst du während deiner Berufstätigkeit den Meistertitel erwerben und dir deine Lern- und Studienzeiten selbst einteilen. Dadurch bleibst du flexibel, wenn zum Beispiel in deinem Betrieb gerade ein dringender Auftrag ansteht.
Gibt es Ausnahmen und eine Übergangsregel? Bis wann muss der Meisterbrief vorliegen?
Ausnahmeregelungen gibt es für berufserfahrene Gesell:innen, die sogenannte Altgesellenregelung. Hat ein Geselle oder eine Gesellin die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und kann mindestens sechs Jahre Berufserfahrung vorweisen, davon vier Jahre in leitender Tätigkeit, gilt eine Ausnahme von der Meisterpflicht.
Fördermöglichkeiten für die Erlangung des Meistertitels 2020
Wenn du eine Weiterbildung zum/zur Handwerksmeister:in beginnen möchtest, kannst du mehrere Arten der Förderung in Anspruch nehmen.
Du kannst einerseits das Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nutzen. Je nach Art der Weiterbildung kannst du zwischen Zuschüssen und Darlehen wählen. Diese Förderungen können auch miteinander kombiniert werden.
Daneben können junge Fachkräfte unter 25 Jahren ein Weiterbildungsstipendium bekommen. Gefördert wird eine berufsbegleitende Weiterbildung über drei Jahre.
Die Bundesagentur für Arbeit gibt Bildungsgutscheine zur Aus- und Weiterbildung aus, mit denen du die Finanzierung eines Abschlusses realisieren kannst. Dafür hat die Agentur für Arbeit spezielle Beratungsstellen, bei denen du Bildungsgutscheine beantragen kannst. Die Weiterbildung zum/zur Betriebswirt:in gehört beispielsweise zu den geförderten Weiterbildungen. Ebenso beraten die Agenturen für Arbeit über die Möglichkeiten des Aufstiegs-BAföG. Einen Bildungsgutschein erhältst du immer erst nach einem Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit.