Wiedereinführung der Meisterpflicht im Handwerk im Jahr 2020

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Mit dem Start ins Jahr 2020 gibt es auch für 12 Gewerke wieder eine Meisterpflicht. Wer sich ab 2020 im Handwerk selbstständig machen will, benötigt unter Umständen doch wieder einen Meistertitel. Welche Gewerke es betrifft und wie Sie die Meisterpflicht 2020 angehen können, lesen Sie hier:
 

In welchen Branchen wird der Meister-Titel wieder Pflicht?

Die neue Regelung in der Handwerksordnung zur Meisterpflicht 2020 betrifft vor allem Handwerksberufe aus dem Baugewerbe. Hier ist genau aufgelistet, in welchen Handwerksberufen ein Meistertitel vorgewiesen werden muss, will man sich in diesem Gewerk ab 2020 selbstständig machen:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Raumausstatter
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
     

Welche Vorteile ergeben sich nach der Wiedereinführung der Meisterpflicht im Handwerk?

Schon bei der letzten Änderung der Handwerksordnung 2004, bei der die Meisterpflicht für 53 Handwerksberufe abgeschafft wurde, regte sich von Beginn an Widerstand. Nun wurde 2020 für 12 Handwerksberufe die Meisterpflicht wieder eingeführt.

Die Initiative wurde gestartet, um den Verbraucherschutz zu stärken sowie die Qualität und Leistung der Arbeit im Handwerk zu verbessern. Die Betriebsgründer im Handwerk erlangen durch die Meisterpflicht unter anderem eine fundiertere Ausbildung zur Leitung eines Betriebs. Da Betriebswirtschaft und Personalführung ebenfalls Teil der Meisterausbildung sind, werden nachhaltige und wettbewerbsfähige betriebliche Strukturen gestärkt sowie die Leistungsfähigkeit im Handwerk verbessert.

Nur Handwerksbetriebe, die einen Meister angestellt haben oder bei denen der Inhaber einen Meistertitel erworben hat, dürfen Handwerker ausbilden. Diese Ausbildungsleistung der Betriebe soll belohnt werden, indem sich diese Betriebe von anderen ohne Meister absetzen können.

Die Wiedereinführung des Meistertitels soll außerdem zur Schärfung und Abgrenzung des Handwerks beitragen. Die Maßnahme wird als Schutz von Kulturgütern gesehen und soll dementsprechend in der Handwerksordnung festgehalten werden. Dies trifft vor allem auf das Handwerk des Orgelbauers und des Holzspielzeugmachers zu.
 

Was bedeutet die Wiedereinführung der Meisterpflicht 2020 für das Handwerk?

Betriebe, die schon vor der Einführung des Meistertitels 2020 bestehen und die unter diese Regelung fallen, genießen Bestandsschutz. Das bedeutet, dass hier kein unmittelbares Handeln erforderlich ist. Es kann jedoch für die Zukunft Ihres Betriebes wichtig sein, dass auch Sie einen Meister einstellen oder selbst die Prüfung für den Meistertitel ablegen, wenn Sie weiterhin konkurrenzfähig bleiben wollen.

Ein Meistertitel sorgt für mehr Vertrauen bei den Verbrauchern: Ihren Kunden.

Bleiben auch Sie weiterhin konkurrenzfähig und erwerben Sie den Meisterbrief! Mit einem Fernkurs der sgd zur Meisterprüfung Teil III und/oder Teil IV – während Ihr Betrieb weiterläuft! 

Hierfür bieten wir Ihnen mit dem Kurs Gepr. Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung Teil III und mit dem Kurs Ausbildung der Ausbilder IHK Teil IV der Meisterprüfung flexibel im Fernstudium an. 
 

Was müssen Sie tun, wenn Ihr Gewerk von der Meisterpflicht 2020 betroffen ist?

Wenn Sie in einem der aufgeführten Handwerksberufe schon vor dem Stichtag 1. Januar 2020 selbstständig waren, dann ändert sich für Sie zunächst nichts. Für Ihren Betrieb genießen Sie Bestandsschutz.

Wollen Sie sich aber erst ab dem Jahr 2020 in einem der genannten Handwerksberufe selbstständig machen, dann müssen Sie zur Eintragung ins Handelsregister einen Meisterbrief nachweisen.

Können Sie den Meisterbrief nicht selbst vorlegen, so können Sie einen Betriebsleiter einstellen, der einen Meistertitel vorweisen kann. Dann sind Sie aber auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, dass Ihr Meister Ihren Betrieb nicht verlässt. Bleiben Sie lieber unabhängig und machen Sie selbst Ihren Meister mit einem Fernkurs der sgd. So können Sie während Ihrer Berufstätigkeit den Meistertitel erwerben und sich Ihre Lern- und Studienzeiten selbst einteilen. Dadurch bleiben Sie flexibel, wenn z. B. in Ihrem Betrieb gerade ein dringender Auftrag ansteht.


Gibt es Ausnahmen und eine Übergangsregel? Bis wann muss der Meisterbrief vorliegen?

Ausnahmeregelungen gibt es für berufserfahrene Gesellen, die sogenannte Altgesellenregelung. Hat ein Geselle seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und kann mindestens sechs Jahre Erfahrung im Beruf vorweisen, von denen er vier Berufsjahre in leitender Tätigkeit verbracht hat, gilt eine Ausnahme von der Meisterpflicht.


Fördermöglichkeiten für die Erlangung des Meistertitels 2020

Wollen Sie eine Weiterbildung zum Handwerksmeister beginnen, können Sie mehrere Arten der Förderung in Anspruch nehmen. 

Sie können einerseits das Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nutzen. Hier können Sie je nach Art der Weiterbildung zwischen Zuschüssen und Darlehen wählen. Diese Förderungen können auch miteinander kombiniert werden. 

Daneben können junge Fachkräfte unter 25 Jahren ein Weiterbildungsstipendium bekommen. Gefördert wird eine berufsbegleitende Weiterbildung über drei Jahre.

Die Bundesagentur für Arbeit gibt Bildungsgutscheine zur Aus- und Weiterbildung aus, mit denen Sie die Finanzierung eines Abschlusses realisieren können. Dafür hat die Agentur für Arbeit spezielle Beratungsstellen, bei denen Sie Bildungsgutscheine beantragen können. Die Weiterbildung zum Betriebswirt gehört beispielsweise zu den geförderten Weiterbildungen. Ebenso beraten die Agenturen für Arbeit über die Möglichkeiten des Aufstiegs-BAföGs. Einen Bildungsgutschein erhalten Sie immer erst nach einem Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit. 
 

sgd, Deutschlands Führende Fernschule

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