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Ein Bildungsgutschein berechtigt zur Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung. Die Kosten werden von der Agentur für Arbeit übernommen.
Der Bildungsgutschein beinhaltet Angaben über:
Zeitliche und regionale Beschränkungen sind zu beachten.
Ein genereller Anspruch auf einen Bildungsgutschein besteht nicht; über diese Leistung wird immer im Einzelfall entschieden. Zum Erhalt eines Bildungsgutscheins berechtigt sind Personen, die
Sind Bildungsbedarf und Bildungsziel festgelegt, entscheidet die Agentur für Arbeit unter Einbeziehung der regionalen Arbeitsmarktlage.
Der Bildungsgutschein ist seit dem 1. Januar 2003 Bestandteil des deutschen Bildungssystems. Ab Ausstellungsdatum hat er eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten bis zum Beginn der Maßnahme.
Inhaber eines Gutscheins können einen oder mehrere zugelassene Bildungsträger aufsuchen und sich beraten lassen. Ist die Wahl getroffen, muss der vom Anbieter ausgefüllte Bildungsgutschein vor Beginn der Weiterbildung ausgefüllt bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden.
Mehr Informationen gibt es auf der sgd-Seite "Bildungsgutschein".
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am 24. Mai 2022 | 18:30 Uhr.
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