Weiterbildungsscheck Thüringen
Was wird gefördert?
Alle SGD-Fernlehrgänge, die der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten oder der praktischen Fertigkeiten zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dienen.
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer:innen mit sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis in Thüringen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen gemäß dem letzten Einkommenssteuerbescheid unter 55.000 € (Einzelveranlagung) oder unter 110.000 € (Zusammenveranlagung) liegt.
Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss bis zu 1.000,- €.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Einkommensgrenzen gemäß Steuerbescheid beachten.
- Die Weiterbildung muss von einem geeigneten Weiterbildungsanbieter durchgeführt werden.
- Pro Haushaltsjahr kann ein Weiterbildungsscheck für eine Fortbildung beantragt werden.
- Der Antrag muss vor der Anmeldung zur Weiterbildung postalisch beim TLVwA eingehen.
INFO
Ausführliche Informationen
TLVwA (Thüringer Landesverwaltungsamt)
Tel.: 0361 2223-0

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Wir beraten Sie gern kostenlos:
06151 3842 606151 3842 6
Mo. - Fr. 8:00 bis 19:00 Uhr
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