Weiterbildungsscheck Thüringen

Was wird gefördert?

Alle SGD-Fernlehrgänge, die der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten oder der praktischen Fertigkeiten zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dienen. 


Wer wird gefördert?

Arbeitnehmer:innen mit sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis in Thüringen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen gemäß dem letzten Einkommenssteuerbescheid unter 55.000 € (Einzelveranlagung) oder unter 110.000 € (Zusammenveranlagung) liegt.


Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss bis zu 1.000,- €.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Einkommensgrenzen gemäß Steuerbescheid beachten.
  • Die Weiterbildung muss von einem geeigneten Weiterbildungsanbieter durchgeführt werden.
  • Pro Haushaltsjahr kann ein Weiterbildungsscheck für eine Fortbildung beantragt werden.
  • Der Antrag muss vor der Anmeldung zur Weiterbildung postalisch beim TLVwA eingehen.

INFO

Ausführliche Informationen

TLVwA (Thüringer Landesverwaltungsamt)
Tel.: 0361 2223-0

www.aw-landesverwaltungsamt-thueringen.de


Das Beratungsteam
Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gern kostenlos:
06151 3842 606151 3842 6

Mo. - Fr. 8:00 bis 19:00 Uhr


sgd, Deutschlands Führende Fernschule

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