Studiengemeinschaft Darmstadt

Weiterbildung mit einem SGD-Fernstudium

Weiterbildungsscheck Sachsen

Die Förderung der „betrieblichen und beruflichen Weiterbildung“ ist ein wichtiges Instrument der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen EU und der Freistaat Sachsen Arbeitnehmer, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. Den Weiterbildungsscheck gibt es für alle Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind. Die nachfolgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Der Hauptwohnsitz der Beschäftigten ist in Sachsen.
  2. Die Weiterbildung kostet mindestens 650,– €.
  3. Die Weiterbildung ist individuell. Sie muss nicht im Zusammenhang mit den Anforderungen des aktuellen Arbeitgebers oder der derzeitigen Aufgaben stehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Es gibt keine Obergrenze der Zuschusshöhe. 80 % der Kosten für eine Weiterbildung erhalten Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von unter 2.500,– € im Hauptbeschäftigtenverhältnis. 50 % der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 2.500,– € bis zu 4.150,– € wenn sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen: über 50 Jahre alt sind, in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit arbeiten, einen ersten akademischen Abschluss (Mindestkosten 1.000,– €) anstreben.

Wie funktioniert es?

Sie suchen sich eine passende Weiterbildung aus und holen drei Angebote ein, wobei durch den Antragsteller eine begründete Auswahlentscheidung zum wirtschaftlichsten Angebot zu treffen ist. Reichen Sie den Antrag auf Förderung mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Stelle ein. Sobald die Förderung bestätigt oder ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zugesagt wurde, können Sie sich verbindlich anmelden und an der Weiterbildung teilnehmen. Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie den Zahlungsnachweis ein und Sie erhalten den Förderbetrag.

Weitere Infos:

Sächsische Aufbaubank
Förderbank (SAB)
Hotline: 0351 4910-4930
oder 0351 4910-4000
Mo.-Fr. 8:30 bis 18:00 Uhr.
E-Website: www.sab.sachsen.de

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