Weiterbildungsstipendium im Fernstudium der sgd

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Weiterbildungsstipendium für Ihr Fernstudium

Damit vor allem jungen und talentierten Fachkräften eine Weiterqualifizierung möglich wird und neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Selbstständigkeit realisierbar werden, ist ein Weiterbildungsstipendium ideal, um den beruflichen Werdegang mit Fördermitteln zu unterstützen.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird das Programm des Weiterbildungsstipendiums von der Stiftung für Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) und lokal von den Stellen durchgeführt, die für die Berufsausbildung zuständig sind.

Ziel des Stipendiums ist  – im Gegenteil zu anderen Stipendien –, Berufseinsteigerinnen und -einsteiger zu fördern, um ihre Fähigkeiten so auszubauen, dass sie zu einer Weiterentwicklung im eigenen Berufsbild führen. Außerdem sollen fachübergreifende Weiterbildungen das überfachliche Wissen erweitern und neue Einblicke ermöglichen. Die Förderung durch das Stipendium umfasst Zuschüsse für Kosten von fachlichen oder außerfachlichen Weiterbildungen in Höhe von maximal 8.100,- Euro. Die Förderung erstreckt sich über 3 Jahre und fordert lediglich einen Eigenanteil von 10 % pro Maßnahme. Grundsätzlich ist die Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme parallel zum Berufsalltag möglich.


Stipendium zur Senkung von Kosten: Weiterbildungsstipendium einfacher angehen

Die Förderung durch das Stipendium beinhaltet Zuschüsse zu den Maßnahmen-Kosten, Fahrt- und Aufenthaltskosten und dient als Unterstützung bei notwendigen Arbeitsmitteln und Prüfungskosten. Zusätzlich gibt es einen sogenannten IT-Bonus, der bei Anschaffung eines neuen Computers im ersten Förderjahr während einer Maßnahme einen Zuschuss von 250 Euro gewährt.

Der Vorteil für das Stipendium im Fernstudium ist, dass auch Kosten für berufsbegleitende Studiengänge, die auf bereits erworbene Leistungen aufbauen, bezuschusst werden.


SBB-Weiterbildungsstipendium im Fernstudium

Um eine Chance auf das Weiterbildungsstipendium nach SBB zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst wird bei allen Bewerberinnen und Bewerbern eine anerkannte duale Ausbildung in einem Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen vorausgesetzt. Anders als bei einem Aufstiegsstipendium dürfen Bewerber das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben. Jedoch wird eine Anrechnungszeit berücksichtigt, wodurch bis zu drei Jahre hinzugezählt werden dürfen.

Um eine Qualifizierung zum Weiterbildungsstipendium nachzuweisen, gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Ergebnis der Berufsabschlussprüfung (mindestens 87 Punkte bzw. Durchschnittsnote 1,9 oder besser) 
  2. besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
    (Plätze 1 bis 3)
  3. begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule

Zum Zeitpunkt der Bewerbung um das Stipendium des SBB müssen Bewerberinnen und Bewerber entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein.

Eine wichtige Ausnahme für das Weiterbildungsstipendium ist, dass eine Bewerbung auch bei Arbeitslosigkeit infrage kommt. Dafür muss die Arbeitslosigkeit bei der zuständigen Stelle für den Antrag auf das Stipendium nachgewiesen werden. Zusätzlich muss ein Nachweis darüber vorliegen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Für eine Förderung durch das Stipendium sind vor allem fachliche Lehrgänge zum Techniker, der Abschluss einer Meisterprüfung oder der Fachwirt qualifiziert. Des Weiteren können berufsübergreifende Weiterbildungen, wie Sprachkurse oder EDV-Zertifikate, durch dieses Stipendium im Fernstudium unterstützt werden. Genauso kann das Stipendium im Fernstudium für ein berufsbegleitendes Studium beantragt werden.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Seite und beraten Sie zu passenden Möglichkeiten, um Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auszubauen und beruflich neue Wege einzuschlagen.

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Je nach erlerntem Beruf und Ort der Ausbildung unterscheiden sich die Ansprechpartner für die Bewerbung zum Stipendium. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Ausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung abgeschlossen haben, wenden sich mit der Bewerbung an die im Ausbildungsvertrag eingetragene zuständige Stelle. Diese ist als Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes vermerkt. Wurde ein bundesgesetzlich geregelter Beruf im Gesundheitswesen erlernt, können sich Bewerberinnen und Bewerber direkt bei der SBB bewerben.

Wenn Sie Fragen haben zum Stipendium und welche Möglichkeiten sich für Sie anbieten, können Sie gerne jederzeit auf unsere sgd Bildungsberatung zukommen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihr Fernstudium!

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