Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten, können Sie den NRW-Bildungsscheck erhalten. Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu 500,- Euro pro Bildungsscheck bezuschusst.
Wer erhält den Bildungsscheck?
Der Bildungsscheck kann von Beschäftigten, Berufsrückkehrer/innen, jungen Existenzgründern oder -gründerinnen, aber auch von Firmen in Anspruch genommen werden. Jedoch nur, wenn Sie im laufenden und vergangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben und Ihr Unternehmen die Zahl von 250 Beschäftigten nicht überschreitet..
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen wie z. B. SGD-Fernunterricht, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
So erhalten Sie den Bildungsscheck!
Die Ausgabe des Bildungsschecks findet nur nach einer Beratung durch zugelassene Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen statt. Die Beratungen werden durchgeführt von Wirtschaftsorganisationen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, aber auch von kommunalen Wirtschaftsförderungen und Volkshochschulen.
Hier erhalten Sie weiterführende Infos:
Nordrhein-Westfalen direkt – das ServiceCenter der Landesregierung:
Telefon: 0180-3 100 118 (9 Cent/Minute)
Montag – Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Internet:
Hier erfahren Sie, wo die Beratungsstellen sind:
www.mags.nrw.de/arbeit/qualifikation/bildungsscheck/beratungsstellen.html
Hier erhalten Sie allgemeine Informationen: www.bildungsscheck.nrw.de
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