Studiengemeinschaft Darmstadt

Weiterbildung mit einem SGD-Fernstudium

Meister-BAföG

Bis zu 10.226,– € Unterstützung vom Staat

BAföG: Diese finanzielle Unterstützung gab es früher nur für Hochschulstudenten oder Schüler. Jetzt können auch Berufspraktiker ihren Lehrgang komplett über BAföG finanzieren: und zwar über das so genannte Meister-BAföG.

Für Aufstiegsfortbildungen und zur Existenzgründung

Grundsätzlich richtet sich die Gewährung des Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Das Ziel ist es, Berufspraktiker bei einer beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen bzw. sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Aufgrund dieser Ziele ist die Vergabe des Meister-BAföG an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Für welche SGD-Lehrgänge können Sie Meister-BAföG beantragen?

Sie können das Meister-BAföG für fast alle Lehrgänge beantragen, die auf öffentlich-rechtliche Abschlüsse oder auf gleichwertige Prüfungen nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Dazu zählen:

  1. IHK-Abschlüsse (beispielsweise Industriemeister/in Metall IHK bzw. Geprüfte/r Fachkaufmann/frau Marketing IHK usw.)
  2. Staatliche Prüfungen (beispielsweise Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/ in bzw. Staatlich geprüfte/r Mechatroniktechniker/in usw.)

Ob Sie für einen entsprechenden Lehrgang Meister-BAföG beziehen können, ist von qualitativen, zeitlichen und persönlichen Voraussetzungen abhängig. Im Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Kriterien kurz vor.

Welche qualitativen und zeitlichen Voraussetzungen
muss die Fortbildung erfüllen?

Ihr angestrebter Lehrgang muss:

  1. für Sie eine Aufstiegsfortbildung darstellen.
  2. Die Fortbildung muss auf einen Abschluss vorbereiten (also z. B. auf einen IHK- oder auf einen staatlichen Abschluss), der über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegt.
  3. Bei Teilzeitmaßnahmen (dazu zählen auch Fernkurse) müssen die Lehrveranstaltungen innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern.

Erhalten Sie Meister-BAföG auch für einen Fernkurs?

Ja. Und zwar dann, wenn der Fernkurs von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln geprüft und zugelassen ist. Dies trifft auf alle SGD-Kurse zu.

Zusätzlich hat Ihr Fernkurs die allgemeinen Fördervoraussetzungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes zu erfüllen. Der Fernkurs muss also ebenfalls auf öffentlich-rechtliche Prüfungen vorbereiten usw.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Ihre berufliche Vorbildung

Sie können das Meister-BAföG beantragen, wenn Sie Handwerker oder eine Fachkraft sind. Dabei müssen Sie über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung verfügen oder über einen vergleichbaren Berufsabschluss.

Sie besitzen keine abgeschlossene Berufsausbildung?

Sie können auch dann Meister-BAföG beantragen, wenn Sie nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. In diesem Fall brauchen Sie aber eine mehrjährige und einschlägige Berufspraxis. Diese muss fachlich zu Ihrem angestrebten Fortbildungsziel passen.

Wie viel Berufspraxis Sie nachweisen müssen: Das unterscheidet sich von Lehrgangsziel zu Lehrgangsziel. Bitte informieren Sie sich deshalb darüber, was speziell für Sie und Ihren Lehrgang gilt. Auskunft erhalten Sie bei der Behörde, die für Ihren Meister-BAföG-Antrag zuständig ist. Das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In der Regel ist es deshalb empfehlenswert, wenn Sie sich zunächst an Ihr Landratsamt wenden. Zusätzlich finden Sie in dieser Broschüre eine Internetadresse sowie Telefonnummern. Dort erhalten Sie qualifizierte Informationen.

Gibt es eine Altersgrenze für die Gewährung von BAföG?

Nein. Eine solche Grenze gibt es nicht.

Welche finanziellen Leistungen erhalten Sie?

Sie erhalten einen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, höchstens jedoch bis derzeit 10.226,– €. Auch die Kosten einer evtl. anfallenden Prüfungsgebühr müssen Sie nachweisen. Schicken Sie eine Kopie des Gebührenbescheides an die Behörde, die Ihren Meister-BAföG-Antrag bewilligt hat. Fast alle SGD-Kurse liegen unter der Höchstgrenze von 10.226,– €.

Der Maßnahmebeitrag besteht aus zwei Anteilen: einem Zuschuss von 30,5 % (diesen müssen Sie nicht zurückzahlen) und einem Bankdarlehen. Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. Darüber hinaus gelten vor allem für zukünftige Existenzgründer besonders günstige Rückzahlkonditionen. Sie müssen das Ihnen zustehende Darlehen aber nicht in Anspruch nehmen.

Wie lange wird das Meister-BAföG gezahlt?

Die Dauer der Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer des Lehrgangs.Teilzeitmaßnahmen (wie Fernkurse) dürfen höchstens 48 Monate dauern. Die Vertragslaufzeiten der entsprechenden SGD-Kurse liegen unterhalb dieser Förderhöchstdauer. Bitte beachten Sie: Wenn Sie diese überschreiten, liegen Sie bei einigen SGD-Kursen über dieser Frist.

Haben Sie einen Rechtsanspruch auf das Meister-BAföG?

Ja. Es besteht ein individueller Rechtsanspruch. Bedingung ist, dass Sie selbst sowie der Fortbildungskurs die gesetzlich geforderten Voraussetzungen erfüllen. Die wesentlichen Punkte haben wir Ihnen bereits kurz genannt.

* Die Steuerberaterkammer des zuständigen Landkreises prüft die Voraussetzungen. Unterlagen werden keine benötigt.
** Sie können Ihre Zulassungsvoraussetzung selbständig durch die zuständige IHK prüfen lassen. Unterlagen werden dann nicht benötigt.
*** Zeugniskopien bitte in beglaubigter Form vorlegen.

So beantragen Sie Meister-BAföG für einen SGD-Kurs

  1. Suchen Sie sich einen SGD-Kurs aus, für den Sie Meister-BAföG erhalten können. Ihr Fernlehrgang darf höchstens 48 Monate dauern.
  2. Lassen Sie sich von der zuständigen Behörde einen Förderantrag aushändigen.
  3. Schicken Sie Ihre ausgefüllte und unterschriebene Studienanmeldung zusammen mit zwei Formblättern aus dem Meister-BAföGFörderantrag an die SGD.

Sie haben weitere Fragen?

Sie erhalten umfassende Informationen zum Meister-BAföG: im Internet (hier finden Sie auch Antragsformulare und die Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung)
www.meister-bafoeg.info

Telefonisch unter der gebührenfreien Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
Telefon: 0800-6223634

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