Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Es ist klar: Während Sie „beim Bund“ sind, als Grundwehrdienstleistender oder Soldat auf Zeit, geht es in Wirtschaft und Technik mit Rasanz weiter. Für Sie kommt es darauf an, Schritt zu halten und den Anschluss nicht zu verlieren.
Eine SGD-Weiterbildung bietet Ihnen dazu jede Chance. Gefördert werden neben Erst- und Zweitausbildungen und den vorberufsspezifischen Weiterbildungen auch Schulabschlüsse, das Erlernen einer Fremdsprache, Wirtschafts- und Technik-Lehrgänge, aber auch Kurse zur Verbesserung der Allgemeinbildung.
Soldaten auf Zeit oder Grundwehrdienstleistende können die Studiengebühren zu 100 % finanziert bekommen. Hinzu kommt noch eine Kommunikationspauschale für Porto, Telefonkosten etc. Außerdem erhalten Sie als Soldat von der SGD einen Nachlass von 10 % auf die Lehrgangsgebühren.
Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Der BFD prüft Ihren Antrag und erstellt einen Förderungsplan, der ganz auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.
Sinnvoll ist es, diese Beratung vor Beginn Ihrer Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch zu nehmen. Nur in Ausnahmefällen kann eine rückwirkende Förderung genehmigt werden. Nach Vorlage der Originalrechnung und einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme werden Ihnen die Studiengebühren vom Berufsförderungsdienst erstattet.
Weitere Informationen:
www.bfd.bundeswehr.de
Bis zu 15 % Gebührenersparnis für Wehrdienstleistende und Berufssoldaten
Wer bei der Bundeswehr tätig ist, stellt sich in der Regel die Frage: Was kommt danach? Um Ihnen optimale berufliche Chancen für die Zeit danach zu ermöglichen, erhalten Sie bei der SGD für einen Lehrgang Ihrer Wahl grundsätzlich 10 % Ermäßigung auf die Lehrgangsgebühren. Wenn eine Förderzusage des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr vorliegt, erhalten Sie insgesamt eine Ermäßigung von 15 %. Nutzen Sie dieses Angebot für Ihren Erfolg.
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