Studiengemeinschaft Darmstadt

Weiterbildung mit einem SGD-Fernstudium

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub dient der Weiterbildung von Arbeitnehmer(inne)n und bezeichnet den Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung. Grundsätzlich hat jede/r Arbeitnehmer/in, der/die seit mindestens 6 Monaten eine Vollzeitbeschäftigung nachweisen kann, einen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Kann ich für SGD-Seminare Bildungsurlaub beantragen?

Der Bildungsurlaub bietet Ihnen die Möglichkeit, jährlich während der Arbeitszeit an SGD-Seminaren von mindestens 3 Tagen bzw. 20 Stunden Dauer im Rahmen Ihres Fernkurses teilzunehmen. Seminare zur Vorbereitung auf einen Schulabschluss sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Seminarteilnahme ist in der Regel freiwillig. Bei Lehrgängen, die auf eine öffentlich-rechtliche oder staatliche Prüfung vorbereiten, empfehlen wir Ihnen den Seminarbesuch. In den Seminaren können Sie Ihr Wissen vertiefen und sich – je nach Kurs – auf die Abschlussprüfungen vorbereiten. So lernen Sie genau das, was Sie brauchen. Gezielt und praxisorientiert.

Informationen zum Bildungsurlaub in den einzelnen Bundesländern:

Berlin

Umfang: 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren. Die Anträge auf Bildungsurlaub müssen 3 Monate vor Seminarbeginn beantragt werden. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Referat II D, Berufliche Qualifizierung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin, Tel.: 030 / 9013-7317, -7318, -8917, Fax.: 030 / 9013-8988, www.berlin.de/sen/arbeit/bildungsurlaub/bildungsurlaub.html

Brandenburg

Umfang: 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren. Die Anträge auf Bildungsurlaub müssen 3 Monate vor Seminarbeginn beantragt werden. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS), Referat 26, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, Karin Boerner, Tel.: 0331 / 866-3761, Fax: 0331 / 27548-4858, E-Mail: karin.boerner@mbjs.brandenburg.de, www.mbjs.brandenburg.de

Bremen

Umfang: 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren. Die Anträge auf Bildungsurlaub müssen 3 Monate vor Seminarbeginn beantragt werden. Senator für Bildung und Wissenschaft - Referat Weiterbildung und Außerschulische Berufsbildung, Herdentorsteinweg 7, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 361-6785, -4541, Fax: 0421 / 361-15523, www.lernportal.bremen.de

Hamburg

Umfang: 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren. Die Anträge auf Bildungsurlaub müssen 3 Monate vor Seminarbeginn beantragt werden. Behörde für Bildung und Sport, Amt für Bildung – Bildungsurlaub, Steinstraße 7, 20095 Hamburg, Tel.: 040 / 42854-2151, Fax: 040 / 42796-7080, E-Mail: bildungsurlaub@bbs.hamburg.de

Mecklenburg-Vorpommern

Umfang: 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Die Anträge auf Bildungsurlaub müssen 3 Monate vor Seminarbeginn beantragt werden. Landesversorgungsamt Mecklenburg-Vorpommern, Erich-Schlesinger-Straße 35, 18059 Rostock, Tel.: 0381 / 122-2954, Fax: 0381 / 122-2995, www.bildung-mv.de

Niedersachsen

Umfang: 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Die Anträge auf Bildungsurlaub müssen 3 Monate vor Seminarbeginn beantragt werden. Niedersächsicher Bund für freie Erwachsenenbildung e. V. – Verwaltungsstelle, Marienstraße 9 – 11, 30171 Hannover, Tel.: 0511 / 36491-23, Fax: 0511 / 36491-40, www.nbeb.de

Rheinland-Pfalz

Umfang: 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren. Die Anträge auf Bildungsurlaub müssen 3 Monate vor Seminarbeginn beantragt werden. Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Referat 1547, Diether-von-Isebburg-Straße 9–11, 55116 Mainz, Tel.: 06131 / 16-2857, Fax.: 06131 / 16-5466, www.mwwfk.rlp.de

Saarland

Umfang: 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Die Anträge auf Bildungsurlaub müssen 3 Monate vor Seminarbeginn beantragt werden. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft – Referat G 1, Hohenzollernstraße 60, 66117 Saarbrücken, Tel.: 0681 / 5017214 oder 7266, Fax: 0681 / 501-7548, www.weiterbildung-saarland.de

Sachsen-Anhalt

Umfang: 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Die Anträge auf Bildungsurlaub müssen 3 Monate vor Seminarbeginn beantragt werden. Kultusministerium Sachsen-Anhalt – Referat Erwachsenenbildung/Weiterbildung, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg, Tel: 0391 / 567-3832, Fax: 0391 / 567-3711, www.mk.sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein

Umfang: 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr – Referat VII 61, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel, Tel.: 0431 / 988-4820 oder 0431 / 988-4821, Fax: 0431 / 988-4812, www.bildungsurlaub.schleswig-holstein.de

Für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es zurzeit kein Bildungsgesetz.

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