Bildungsprämie

Prämiengutschein

Der Prämiengutschein ist die schriftliche Zusage, dass ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen wird. Den Gutschein in Höhe von max. 500,– € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600,– € (oder 51.200,– € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe muss als Eigenanteil geleistet werden.

Weiterbildungssparen

Das Weiterbildungssparen ist ein Instrument der Bildungsprämie für diejenigen, die nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) mit Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage vermögenswirksame Leistungen ansparen. Aus den Sparverträgen können Lerner Geld für Weiterbildungen entnehmen, ohne ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren. Die Arbeitnehmersparzulage erhält, wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis zu 25.600,– € (oder 51.200,– € bei gemeinsamer Veranlagung) hat.

Weiterbildungsdarlehen

Mit dem Weiterbildungsdarlehen gewähren öffentlich-rechtliche Banken dem Antragsteller einen Kredit, um eine Weiterbildung zu finanzieren. Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höherem Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.

Weitere Informationen:
Service- und Programmstelle Bildungsprämie
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0800-2623-000
E-Mail: bildungspraemie@dir.de

 

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