Freiberufler

Ein Freiberufler ist ein Angehöriger eines so genannten freien Berufes. Freie Berufe finden sich in der Regel im künstlerischen und schöpferischen Bereich. Ein freier Beruf unterliegt nicht der Gewerbeordnung und ist gegeben, wenn die Tätigkeit selbstständig in einem wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden, erzieherischen oder ähnlich gearteten Bereich ausgeübt wird. Teilweise sind diese Tätigkeiten über einen Katalog definiert oder durch Standesordnungen geregelt. Ob eine selbstständige Tätigkeit vom Finanzamt und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte als freiberuflich oder gewerblich angesehen wird, kann gegebenenfalls individuell entschieden werden. Denn in der Praxis wird häufig eine gewerbliche freie Mitarbeit als freiberufliche Tätigkeit bezeichnet. Ein Freiberufler kann ebenso wie ein Angestellter Kosten zur Ausübung seiner Tätigkeit steuerlich geltend machen, Aufwände für eine Weiterbildung zum Beispiel gelten dann als Betriebsausgabe.

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